Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Deutsch Polnisches Forum. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

1

Donnerstag, 17. Juli 2008, 09:47

Waldsteuer in Polen

Hallo,

bezüglich unserer Grundstückssuche in Polen haben wir jetzt weitere Angebote erhalten. Eines hat auch noch 3,5 Ar Waldfläche, worauf laut privatem Anbieter eine Waldsteuer entfällt. Waldsteuer???? Was ist das denn? Kann mir das jemand erklären, und wie hoch wäre die Belastung dann jährlich? Nach meinen Recherchen gilt das für Rechtssubjekte (als wir in dem Falle), die

a) zum 1. Januar eines Kalenderjahres Waldeigentümer sind und

b) bei Wäldern, die sich im Staatseigentum oder im Eigentum der Gemeinde befinden, die Besitzer dieser Wälder sind.

Habe ich da was verpasst oder falsch verstanden? Wie kann ich Besitzer eines Waldes sein, der im Eigentum des Staates oder der Gemeinde ist?

Falk

Egalisator und Co-Admin

  • »Falk« ist männlich

Beiträge: 1 870

Wohnort: Sutton Coldfield

  • Private Nachricht senden

2

Donnerstag, 17. Juli 2008, 10:48

RE: Waldsteuer in Polen

kann jetzt nichts im detail dazu sagen, aber eigentum und besitz sind zwei unterschiedliche sachen.

erklaerungsversuch:
dein vater kauft einen wagen und es ist somit sein eigentum. er ueberlaesst dir aber den wagen zur alleinigen nutzung (vermutlich weil er selbst ein groesseres und besseres auto faehrt :oczko ), somit bist du im besitz des fahrzeugs...

noch eins:
all deine dokumente, wie reisepass, ausweis oder fuehrerschein (und da ist es wichtig!) sind eigentum des seutschen staates aber in deinem besitz.

beim fuehrerschein ist das wichtig, da es bedeutet, dass der dir lediglich von deutschen beamten abgenommen werden darf. im ausland kann dementsprechend dein fuehrerschein nicht eingezogen werden (oder eben nur ueber den umweg ueber deutschland). europa rueckt allerdings naeher zusammen und daher wird sich das vermutlich mittelfristig aendern...

hoffe ein wenig zur begriffsklaerung beigetragen zu haben...
Signatur von »Falk«

anything goes...

Social Bookmarks