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Mittwoch, 29. August 2007, 08:46

Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt

Hallo,

hat von Euch jemand Ahnung ob man von der Bundesagentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein bekommen kann, wenn man Arbeit in Aussicht hat, auch wenn man keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommt?

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Donnerstag, 30. August 2007, 19:11

RE: Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt

Nach dem gesunden Menschenverstand müßte man einen Vermittlungsgutschein bekommen dürfen, sobald man im Arbeitsamt (oder Agentur, oder wie der Laden heutzutage heißt) wenigstens als arbeitslos gemeldet ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Leistungsbezug hat damit nicht unbedingt zu tun.

Das Problem ist nur, im AA geht es selten nach dem gesunden Menschenverstand zu ... :D

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Freitag, 31. August 2007, 20:09

Ja das ist wohl wahr ;)

Ich versteh sowieso nicht was das mit den Vermittlungsgutscheinen soll, da findet man tausende Stellen im Internet und überall kann man sich nicht bewerben weil man über einen "Zwischenhändler" sich bewerben tut welcher dann 2000 € für die Vermittlung bekommt. Und derzeit trifft man im Net fast nur noch auf diese Stellenangebote.....

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