Hallo,
ich habe auch eine Lizenz, allerdings praktiziere ich schon einige Jahre nicht mehr.
Auf den
DARC-Seiten habe ich folgende Informationen gefunden:
CEPT-Empfehlung T/R 61-01
Diese Empfehlung sieht vor, dass Funkamateure der Unterzeichnerstaaten mit einer sogenannten CEPT-Lizenz (DL = Klasse A, bzw. ex-Klasse 1 u. 2) ohne weitere Genehmigungen in den anderen Unterzeichnerstaaten Funkbetrieb machen dürfen.
CEPT-Empfehlung T/R 61-02
Die T/R 61-02 oder HAREC regelt die Mindestanforderung einer Amateurfunkprüfung für die CEPT-Lizenzklassen (Zeugnisklassen). Die nationale Fernmeldebehörde kann dem Funkamateur eine seiner Zeugnisklasse entsprechende Bescheinigung, die sogenannte HAREC Bescheinigung, ausstellen, die dann von den Beitrittsländern zur T/R 61-02 als Nachweis für eine abgelegte Prüfung akzeptiert wird.Danach stellt die Fernmeldebehörde des anderen Landes eine Amateurfunk-Sende- und Empfangsgenehmigung für ihren Hoheitsbereich mit einem entsprechenden Rufzeichen ihres Landes aus, wenn man den Wohnsitz in dieses Land verlegt, oder zumindest der Aufenthalt im Land die generelle 3-Monats-Frist der T/R 61-01 überschreitet.
Die CEPT-Empfehlungen sind von Deutschland und Polen unterzeichnet. Auf der oben angegebenen Seite kannst Du die Texte als pdf herunterladen (englisch).
Viel Erfolg!
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Atomos