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Freitag, 3. Februar 2012, 14:53

Amateurfunk

Hallo, ich bin Amateurfunkerin mit kompletten Lizenzen nach der deutschen Amateurfunkverordnung. Bald habe ich meinen zweiten Wohnsitz in Polen. Nun würde ich gerne wissen, ob die deutschen Funklizensen Grundlage für den Erhalt von polinischen Lizenzen sind. Wer kann mir weiterhelfen. Gibt es Amateurfunker hier im Forum?
Ich muss dazu sagen, dass ich nicht gut polnisch spreche, deshalb kann ich mich auch nicht per Funk mit eventuellen Kollegen unterhalten.
Danke.

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Montag, 6. Februar 2012, 09:18

RE: Amateurfunk

Hallo,

ich habe auch eine Lizenz, allerdings praktiziere ich schon einige Jahre nicht mehr.

Auf den DARC-Seiten habe ich folgende Informationen gefunden:

Zitat

CEPT-Empfehlung T/R 61-01

Diese Empfehlung sieht vor, dass Funkamateure der Unterzeichnerstaaten mit einer sogenannten CEPT-Lizenz (DL = Klasse A, bzw. ex-Klasse 1 u. 2) ohne weitere Genehmigungen in den anderen Unterzeichnerstaaten Funkbetrieb machen dürfen.

CEPT-Empfehlung T/R 61-02

Die T/R 61-02 oder HAREC regelt die Mindestanforderung einer Amateurfunkprüfung für die CEPT-Lizenzklassen (Zeugnisklassen). Die nationale Fernmeldebehörde kann dem Funkamateur eine seiner Zeugnisklasse entsprechende Bescheinigung, die sogenannte HAREC Bescheinigung, ausstellen, die dann von den Beitrittsländern zur T/R 61-02 als Nachweis für eine abgelegte Prüfung akzeptiert wird.Danach stellt die Fernmeldebehörde des anderen Landes eine Amateurfunk-Sende- und Empfangsgenehmigung für ihren Hoheitsbereich mit einem entsprechenden Rufzeichen ihres Landes aus, wenn man den Wohnsitz in dieses Land verlegt, oder zumindest der Aufenthalt im Land die generelle 3-Monats-Frist der T/R 61-01 überschreitet.


Die CEPT-Empfehlungen sind von Deutschland und Polen unterzeichnet. Auf der oben angegebenen Seite kannst Du die Texte als pdf herunterladen (englisch).

Viel Erfolg!

vy 73 de db1otm

:papa2
Atomos

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