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Donnerstag, 13. September 2007, 20:37

Polen will nicht der EU-Grundrechtecharta beitreten

Zitat

Warschau (AFP) - Im Streit um die für Oktober geplante Verabschiedung des EU-Reformvertrags hat Polen offiziell angekündigt, ebenso wie Großbritannien nicht der Grundrechtecharta beizutreten. Das Außenministerium in Warschau erklärte, Polen werde sich der britischen Ausnahmeregelung anschließen. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich im Juni auf einen Reformvertrag geeinigt, der die Grundrechtecharta erstmals rechtsverbindlich machen sollte. London hatte dabei erwirkt, dass der Bürgerrechtskatalog in Großbritannien nicht rechtlich bindend ist.

"Die polnische Regierung befürchtet, dass einige allgemeine Bestimmungen in der Charta zu Fragen der Moral und der Familie juristische Folgen nach sich ziehen könnten, die im Gegensatz zur polnischen Gesetzgebung stehen", sagte der Sprecher des Außenministeriums, Robert Szaniawski, der Nachrichtenagentur AFP. Polen lehnt insbesondere die Eheschließung unter Homosexuellen ab.

In der Erklärung des Außenministeriums hieß es, Polen wolle stattdessen eine Klausel aushandeln, die den Respekt des Landes vor der Grundrechtecharta und den darin verankerten Werten bekundet.

Der Regierungsbeauftragte für die deutsch-polnischen Beziehungen, Mariusz Muszynski, wies darauf hin, der Beitritt zur Grundrechtecharta wirke sich auch auf die Rückgabeforderungen der deutschen Vertriebenen gegen Polen aus. Da die Grundrechtecharta Enteignungen ohne entsprechende Entschädigung verbiete, könne sie den Versuch der polnischen Regierung lahmlegen, in diesem Fall Rechtssicherheit zu erreichen, schrieb Muszynski in der Zeitung "Gazeta Wyborcza" erschienen Artikel.

Das polnische Außenministerium bekräftigte in seiner Erklärung außerdem den Willen der Regierung, die sogenannte Ioannina-Klausel schriftlich im Reformvertrag zu verankern. Damit will sich das Land langfristig ein aufschiebendes Vetorecht bei unliebsamen Mehrheitsbeschlüssen sichern und so großen Mitgliedstaaten wie Deutschland Paroli bieten.

Seit der Einigung auf einen EU-Reformvertrag im Juni hat Polen mehrfach darauf hingewiesen, dass bei den Fragen der Grundrechtecharta und des aufschiebenden Vetorechts noch Klärungsbedarf bestehe. Die derzeitige portugiesische Ratspräsidentschaft mahnte die EU-Mitglieder dagegen zum Festhalten an dem Vertrag. Lissabon will bei dem Gipfel am 18. und 19. Oktober eine abschließende Einigung erreichen. Damit könnte der Vertrag, der die bei Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden gescheiterte Verfassung ersetzen soll, nach Ratifizierung durch die EU-Staaten im Frühjahr 2009 in Kraft treten.



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