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wolfgang_danzig

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1

Mittwoch, 5. November 2014, 12:05

Kommunales Ausländerwahlrecht in Polen

Schönen guten Morgen,

am 16.09.2014 finden in Polen Kommunalwahlen statt. Seit 1992 gibt es aufgrund des Maastricht-Vertrages EU-weit ein Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene. EU-Ausländer in Deutschland besitzen bei Wahlen in Gemeinden, Städten und Kreisen sowohl das Recht zu wählen als sich auch selber wählen zu lassen.

In einer recht umständlichen Prozedur musste ich mich hier bei meiner polnischen Wohngemeinde erst einmal als EU-Bürger der sein Wahlrecht wahrnehmen will, registrieren lassen. Dann wurde mir gesagt, ich könne lediglich bei den Gemeinderats- und den Bürgermeisterwahlen teilnehmen. Für die Wahlen auf Kreisebene (Powiat), also für die Kreisräte, besäße ich kein Wahlrecht.

Wer weiß da möglicherweise Bescheid? Wird in Polen der Begriff "Kommune" anders definiert als in Deutschland? Wenn es möglich wäre, würde ich schon gerne auch die Kreisräte mitwählen...

Viele Grüße aus dem Danziger Werder
Wolfgang

2

Mittwoch, 5. November 2014, 22:00

Hallo Wolfgang,

ich habe da nicht wirklich Ahnung, weiß aber aus dem Gedächtnis, dass mal jemand aus Neumünster/Schleswig-Holstein im Gemeinderat von Lötzen (Gizycko) saß. Also echt vor wenigen Jahren ...

Link zu den Leuten:
http://www.lötzen.de/index.php?menu_id=28
Signatur von »ReniA« Liebe Grüßle i serdeczne pozdrowienia

Renia :papa


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wolfgang_danzig

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3

Mittwoch, 5. November 2014, 22:55

Schönen guten Abend,
hallo Renia,

in Artikel 22 des Maastricht-Vertrag wird EU-weit das Ausländerwahlrecht geregelt (http://dejure.org/gesetze/AEUV/22.html)

Die Umsetzung wird in praktisch allen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt, da nationales für die eigenen Bürger geltendes Wahlrecht auch bei EU-Ausländern angewendet wird. Außerdem gibt es vielfach auch bestimmte zu erfüllende Voraussetzungen und mitunter auch Einschränkungen beim passiven Wahlrecht: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e….78677474,d.ZWU

In Polen können EU-Ausländer problemlos das aktive und passive Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen wahrnehmen. Wichtig für mich wäre jedoch zu wissen, ob EU-Ausländer in Polen bei Kreisratwahlen, also auf Kreisebene, teilnehmen dürfen. Wenn nicht, warum nicht?

Bei der Registrierung für die Wahlen wurde mir auf dem Rathaus gesagt, nach EU-Recht dürfe ich nur an den Gemeinderatswahlen und nicht bei den Kreisratwahlen teilnehmen. Das könnte stimmen, wenn die Kreisratwahlen in Polen nicht zu den Kommunalwahlen gezählt werden...

Viele Grüße aus dem Danziger Werder
Wolfgang

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