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Mittwoch, 26. September 2007, 11:08

Fall "Trawny" kein Vergleich mit Vertriebenen- Enteignungen

Zitat


Das Landgericht im ostpolnischen Olsztyn (Allenstein) hat eine Klage einer Deutschen auf Entschädigung für enteignete Grundstücke abgewiesen. Agnes Trawny hatte auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt zweieinhalb Millionen Zloty vom polnischen Staat und der Gemeinde Jedwabno geklagt. Das Gericht sah jedoch die Verjährungsfrist bereits im Jahre 2003 verstrichen. Der Bürgermeister der Stadt Jedwabno, zeigte sich erleichtert angesichts des Urteils: "Ich bin zufrieden mit der Urteilsverkündung. Ich habe auch nichts anderes erwartet. Wenn man pragmatisch an die Sache geht, so ist uns klar gewesen, dass wir die Grundstücke nicht von einem Hehler übernommen haben, sondern von einem souveränen Staat. Also schien nur eine solche Gerichtsentscheidung möglich." Im Falle der Vertriebenen war die Situation allerdings ganz anders, hier kam neben dem wenig völkerrechtlichen Dilemma noch hinzu, dass der polnische Staat bei den Vertreibungen selbst, größtenteils noch nicht einmal Eigentümerin, sondern nur Verwalterin jener Gebiete war, aus denen die Menschen auf schlimmste Art und Weise "entfernt" wurden.

Die Klägerin hatte bereits 2005 erwirkt, dass ihr ein Teil ihrer ehemaligen Güter, darunter ein Bauernhof, an sie zurückgegeben wurde. Trawny war bis Mitte der 1970er Jahre in Masuren ansässig. Insgesamt fast 60 Hektar Land hatte sie zurückgelassen, als sie sich 1977 in der Bundesrepublik niederließ. Die Stadt Jedwabne hat die Grundstücke indes verstaatlicht und später verkauft. Den Privateigentümern drohe nun kein Verlust, da sie in den Grundbüchern als Eigentümer eingetragen sind. Dorota Szymanek, die Verteidigerin des polnischen Fiskus, sagte über die Urteilsverkündung: "Das Gericht hat bestätigt, die Klägerin hätte sich vor der verstrichenen Frist im Jahre 2003 auf rechtlichem Wege um die Güter bemühen müssen. Die Klägerin konnte schon früher durch ihre Kontakte hier zum Land und ihren Rechtsbeistand für die Rückforderung klagen, hat es aber unterlassen." Auf die deutsche Klägerin kommen nun Gerichtskosten in Höhe von ca. 99.000 Zloty zu

Agnes Trawny, damals noch Agnes Rogalla, lebte als Tochter eines reichen Bauern bis zum Anfang der 70er Jahre im polnischen Narty. Ihrem Vater gehörten über 100 Hektar Land, Wälder und Seen ? Eigentum, das die Tochter irgendwann erbte. Doch Agnes Trawny zog es weg aus Narty. Sie bekam einen deutschen Pass und ging schließlich in den Westen. Das Haus und die Ländereien blieben zurück in Polen. Die Zeit verging und der Zufall wollte es, dass Agnes Trawny schließlich an eine Rückkehr nach Polen dachte. Im ehemaligen Wohngebäude der Familie von Agnes Trawny hatte die Gemeinde, nach ihrere Ausreise, fünf Familien angesiedelt, aber die Immobilie gehörte förmlich immer dem polnischen Fiskus. Im Dezember 2005 hatte das Oberstes Gericht in Allenstein entschieden, dass Agnes Trawny die Rückgabe des Wohnhauses gebührt. Diese Entscheidung ist endgültig, aber da die Gemeinde keine Ersatz- Wohnungen für Mieter des Sitzes hatte, wurden der Deutschen monatlich 185 Zloty (ca. 50 Euro) Nutzungsentschädigung zugesprochen.

Agnes Trawny ist 70 Jahre alt, kaum begütert und muss nun fast 100 000 Zloty Prozesskosten zahlen, bekommt aber nur monatlich 185 Zloty für ihr Haus in Masuren. Sie hat, wie eine polnische Zeitung schreibt "mit Zitronen gehandelt". Die Allensteiner Gerichtsentscheidung wurde allgemein in Polen wie ein Sieg beim Fußball gegen Deutschland gefeiert. Nach der vorangegangenen Entscheidung des selben Gerichtes zugunsten von Frau Trawny, hatten sich unzählige Politiker an den Ort des Geschehens begeben und sich mit den betroffenen Mietern fotografieren lassen. Premier Kaczynski hat danach die Gerichte aufgefordert "in solchen Fällen für die Polen zu entscheiden", und die Allensteiner Richter heftig kritisiert.

Die jetzige Entscheidung "a la Kaczynski" gegen Agnes Trawny kann nicht in Zusammenhang mit den Rückgabeansprüchen der Vetriebenen gebracht werden, denn diese Fälle sind ganz anders gelagert und werden durch internationales Völkerrecht unterstützt. Man sollte allerdings auf der Hut sein, da in Polen emsig an Grundbüchern gearbeitet wird und die derzeitige Regierung unter Jaroslaw Kaczynski versprochen hat, alles zu tun dass den Ansprüche von Vertriebenen "der Boden entzogen wird". Das hört sich nicht sehr kooperativ an und lässt kaum Fantasie dafür aufkommen, dass Polen den Anspruch der Vetriebenen und das Unrecht der Vertreibung in naher Zukunft anerkennen wird. Weder Die polnische Regierung, noch die polnischen Medien, haben bis heute und nach über 17 Jahren Freiheit, noch keinerlei Anstalten gemacht, den Menschen im Lande die Vertreibungen und deren Umstände näher zu bringen. Hierüber wird weiterhin emsig geschwiegen.


Quelle

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Donnerstag, 4. Oktober 2007, 14:24

RE: Fall "Trawny" kein Vergleich mit Vertriebenen- Enteignungen

Der Fall von Agnes Trawny
Anhören 6,81 MB
01.10.2007
Wieso hat das Gericht in Olsztyn die Klage der Deutschen Spätaussiedlerin Agnes Trawny abgewiesen und hat Sie jetzt Chancen auf Berufung? Ein Gespräch mit Redakteur Janusz Tycner.


http://www.polskieradio.pl/zagranica/de/…t.aspx?id=59434

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Sapere Aude« (4. Oktober 2007, 14:32)


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