Wie lässt man Kopien polnischer Dokumente in Deutschland beglaubigen? (Übersetzung nicht notwendig).
Hintergrund: Meine polnische Lebensgefährtin lebt seit 7 Jahren in Deutschland. Sie wurde nun von SUS aus Polen angeschrieben, Arbeitszeiten aus ihrer früheren Zeit in Polen 0 nachzuweisen. Dazu müssen die polnischen Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Sie will natürlich die Originale nicht aus der Hand geben.
Das Bürgerbüro in Deutschland weigert sich das zu machen, mit der Begründung, dass sie nicht dazu befugt sind: "Für polnische Behörden dürfen wir das nicht machen..."
Das polnische Rentensystem ist etwas komplizierter als unseres in Deutschland und setzt sich aus drei Säulen zusammen.
Zum einen müssen alle Beschäftigten einen obligatorischen Beitrag an die Zentralversicherungsanstalt (ZUS) abführen. Daneben bestehen offene Pensionsfonds, denen jeder nach 1969 geborene Versicherungspflichtige beitreten muss. Die dritte Säule besteht aus einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge.
Männer können offiziell ab dem 65. und Frauen ab dem 60. Lebensjahr Rente beanspruchen. Die Auszahlungen bestehen aus einer Grundrente und einem einkommensabhängigen Betrag.
vor kurzem habe ich ein paar Übersetzungen beglaubigt, somit kann man sagen, dass ich ein wenig Erfahrung in diesem Bereich habe. Die Dokumente habe ich auf *** Link entfernt *** beglaubigt, ihr Dienst ist einfach professionell und man bekommt die fertigen Dokumente schnell zurück! Die Beglaubigung kostet 15 Euro pro Dokument, es ist ganz günstig, weil ich ebenfalls andere Anbieter gecheckt habe und sie waren die besten. Du kannst sie mal kontaktieren, falls du mehr Infos brauchst!
Wir haben einen Übersetzer in Danzig, in DE und PL vereidigt. Der nimmt pro DIN A 4 Seite 25 PLN.
Da wir gute kunden sind, können wir auch das Original per Mail schicken..
Bekommen es dann beglaubigt per Post zurück.
Wie lässt man Kopien polnischer Dokumente in Deutschland beglaubigen? (Übersetzung nicht notwendig).
Hintergrund: Meine polnische Lebensgefährtin lebt seit 7 Jahren in Deutschland. Sie wurde nun von SUS aus Polen angeschrieben, Arbeitszeiten aus ihrer früheren Zeit in Polen 0 nachzuweisen. Dazu müssen die polnischen Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Sie will natürlich die Originale nicht aus der Hand geben.
Das Bürgerbüro in Deutschland weigert sich das zu machen, mit der Begründung, dass sie nicht dazu befugt sind: "Für polnische Behörden dürfen wir das nicht machen..."