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Sonntag, 7. Oktober 2007, 15:30

Für mich sind Urteile die auf kritischen Gesetzen beruhen eine Frage des guten Willens...
Das gilt ganz grundsätzlich, egal um welche es geht.

Die Judikative brüstet sich ja immer so mit ihrer Unabhängigkeit. Wenn der Richter will, kann er so eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit sehr wohl abweisen und zur Prüfung weitergeben, er kann eine Geringfügigkeit der Schuld anwenden und es mit einer Verwarnung oder lächerlichen Auflagen einstellen ... wäre ja auch schon was.
Auch der Kläger könnte zurückweichen und es einsehen, denn Staatsanwälte erheben da selten Klage von Staatswegen wenn dir was "vom Himmel vors Auto fällt", es sind dann die Hinterbliebenen/Verwandte des Opfers die ein Schuldigen suchen. Erstens können sie nicht zugeben dass sie nicht aufpassten und zweitens ist das Geschehene wohl ohne ein Feindbild nicht zu verarbeiten.

Da kommt aber wieder an der Stelle die persönliche Meinung des Richters durch und um ein Signal an die Autofahrer zu senden dass man immer mit einer Verurteilung rechnen kann, wird es eben so gehandhabt.
Offensichtlich soll das uns veranlassen noch mehr aufzupassen, dumm nur wenn ich das schon mache und mir Drohungen da auch nicht weiter helfen.

Wenn es aber um Schäden durch Naturgewalten geht, dann haben sie kein Problem damit die beklagte Versicherung von der Zahlungspflicht zu befreien...
Es muss also doch anscheinend nicht immer einer der haftet her, nur wenn es passt, also eben kein Grundsatz.

p.s. Wir reden ja nicht von Fällen wo man in der Fussgängerzone jemanden anfährt, denn da ist es eben anders als auf Landstassen oder Autobahnen wo man eben manchmal nicht mehr machen kann wenn man nur 5 Meter zum anhalten hätte und eben nicht KANN, nicht nicht will. Ich rede nicht von Fällen wo man tatsächlich eine (teil)Schuld hat. Das ist ja das perfide an der "Betriebsgefahr", man braucht kein Stück Schuld und verurteilt zu werden.

Wenn ihr reinguckt findet ihr bei der Betriebsgefahr auch natürlich eine Haftung wg. Tieren z.B. Hund. Das ist ja was ganz anderes und ok, erstens kann das versichert werden und es gibt nur eine persönliche Haftung wenn ihr für das Losreissen etc. was könnt. Ausserdem muss man kein Hund haben und wenn man sich ein holt, weiss man dass es ein u.U. teilweise unberechenbares Tier ist.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Obywatel GG« (7. Oktober 2007, 15:33)


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