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Donnerstag, 5. Mai 2016, 11:39

Vorraussetzungen für polnisches Ehefähigkeitszeugnis

Hallo zusammen,

was genau benötige ich um ein Ehefäigkeitszeugnis in Polen zu erhalten um in Deutschland heiraten zu können????
Bitte um Hilfe, ich verliere langsam die Geduld :cursing:

(Die Suchfunktion habe ich genutzt, meine Fragen konnten aber nicht beantwortet werden)

Folgender Hintergrund:
Ich möchte dieses Jahr im Juli meinen deutschen Verlobten heiraten. Ich selbst lebe seit dem ich klein bin in Deutschland, habe aber noch die polnische Staatsangehörigkeit.
In dem Wissen, dass ich ein polnisches Ehefähigkeitszeugnis benötige machte ich mich auf nach Polen um mir eines zu besorgen.

Nach langem hin und her sagte mir das polnische Bürgerbüro, dass ich einen ins polnische übersetzt "Stan ciwilny" meines Zukünftigen benötige. Ich besorgte also eine erweiterte Meldebescheinigung meines Zukünftigen und ließ diese übersetzten (Wobei sich die Standesbeamtin und Übersetztering wunderten, dass ich dies überhaupt brauche)

Ich scannte das übersetzte Dokument ein und schickte es meinem Bruder mit der bitte um Nachfrage beim Bürgerbüro, ob das denn nun so reiche.... Vor Ort drücke er mir sein Handy in die Hand und ich unterhielt mich mit der Beamtin. Nun passt denen folgendes nicht:

Famlilienstand: ledig wurde mit "stan ciwlny: wolny" übersetzt...
Das Bürgerbüro sagte mir: das geht so nicht... das kann ja alles sein. Da muss "kawaler" stehen. Ich also wieder meine Übersetzerin angerufen: diese sagte mir, wenn sie ledig mit "kawaler" übersetzt wäre dies Urkundenfälschung, da kawaler ja Junggesselle ist... Sie macht einen vermerk.
Davon abgesehen will das polnische Bürgerbüro nun auch eine beglaubigte Passkopie meines Zukünftigen..... Da ich mir nun nicht sicher bin was ich überhaupt brauche, habe ich versucht nochmal nachzuforschen
http://www.kolonia.msz.gov.pl/pl/informa…zenie_do_slubu/
dort steht was von übersetzter Aufenthaltsbescheinigung. Diese benötigt das Bürgerbüro auch? Oder nur wenn ich dass über das Konsulat machen würde?

Wie habt ihr euer Ehefähigkeiszeugnis bekommen? Soll ich vielleicht einfach in ein anderes Bürgerbüro gehen?

Für eine Antwort wäre ich euch wirklich sehr dankbar.
LG Domi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »brooky« (5. Mai 2016, 11:45)


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Donnerstag, 5. Mai 2016, 13:45

Befreiungsverfahren nach § 1309 Abs. 2 BGB

Hallo Domi,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du Polen vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres verlassen. Klär doch mal, ob die hier beschriebene Regelung noch aktuell ist.

Gruß

chód wilka

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Donnerstag, 5. Mai 2016, 16:22

Die richtige Übersetzung ist schon "kawaler", es sei denn geschieden oder verwitwet.
"wolny" stimmt so gesehen in allen drei fällen und es geht nicht daraus hervor was davon konkret vorliegt.
Wenn man so will bewertet hier Deine Übersetzerin ob man rechtlich gesehen heiraten darf und keine Bindung vorliegt die es verhindert, das ist aber nicht ihr Gebiet, sie hat den Zustand zu beschreiben und entschieden wird woanders.
Ledig ist per Definition eine Person die noch nie verheiratet war, es bedeutet nicht "entledigt von Heiratshindernissen" was ja auch z.B. Verwitwete sind. Sie hat falsch übersetzt, also entweder bricht sie ihren Widerstand und korrigiert es, oder Du gehst zu anderen hin.
Wenn sie dort wieder pfuschen würde ich es durchziehen bis man das Geld für die Übersetzung plus Auslagen wieder zurück hat,
dann erklärt eben ein Gericht für viel Geld was das Wort bedeutet wenn einer meint stur an Bildungslücken festhalten zu müssen.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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Ehefähigkeitszeugnis

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