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Dienstag, 14. Juli 2015, 08:39

Änderung Erbschein

Guten Morgen,

da mir hier vor einiger Zeit geholfen wurde, hoffe ich erneut Rat zu finden.

Ich möchte mich kurzfassen und habe eine Frage zum Erbscheinrecht in Polen.

In der Familie ist bereits ein gemeinschaftlicher Erbschein vorhanden, darin wurde festgelegt wer zu welchem Teil erbt. Wenn nun ein Familienmitglied fälschlicherweise nicht genannt wird, muss derjenige diesen Erbschein anfechten. Gibt es eine Frist in Polen wenn man eine Änderung im Erbschein vornehmen will?

Viele Grüße

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