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sakulus

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1

Dienstag, 23. Oktober 2007, 07:59

Export von Fahrzeugen / Steuer

Hallo zusammen,

hat hier schon jemand ein Fahrzeug (genauer einen LKW) von Deutschland nach Polen exportiert? Wie sieht es da eigentlich mit der (Mw-)Steuer aus?

Ein Bekannter hat einen LKW gekauft und wir haben mit der Steuerschuld zwei unterschiedliche Meinungen, wie die 19% gehandhabt werden... Wer kann Licht ins dunkel bringen?

VG
S.
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Falk

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2

Dienstag, 23. Oktober 2007, 08:51

RE: Export von Fahrzeugen / Steuer

hallo sakulus und willkommen im forum...

vielleicht erlaeutert ihr eure unterschiedlichen sichtweisen, so dass wir auf dem gleichen stand waeren?

als ich vor drei jahren meinen Mini nach england exportiert habe war die geschichte relativ einfach.

da der wagen bereits seit geraumer zeit in meinem besitz war, musste ich keinen einfuhrzoll bezahlen (und natuerlich keine steuer).

haette ich den wagen neu gekauft in D, um ihn nach UK zu exportieren waere mir in D die mehrwertsteuer erlassen worden, allerdings haette ich diese dann in UK zahlen muessen.
dies ist schlicht so, damit du nicht anfaengst billig autos von a nach b zu verschieben.

diese regelung gilt eu-weit und sollte polen eigentlich miteinbeziehen.

vllt gibt es zum thema aber auch leute mit mehr als meinem halbwissen...
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sakulus

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3

Dienstag, 23. Oktober 2007, 09:25

RE: Export von Fahrzeugen / Steuer

Hallo Falk,

unsere unterschiedlichen Sichtweisen habe ich erst einmal extra nicht gepostet, damit die Antworten hier nicht "beeinflusst" werden...

Wie gesagt, der Bekannte mit polnischen Papieren kauft in DE einen LKW und überführt ihn mit roten Zollkennzeichen nach Polen. Bezahlt er beim Händler Netto oder Brutto. Holt er sich (an der Grenze?) die deutsche Steuer wieder und führt sie dann entsprechend an den polnischen Fiskus ab?
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4

Dienstag, 23. Oktober 2007, 11:47

RE: Export von Fahrzeugen / Steuer

Hier ist etwas "amtliches" zu dem Thema, allerdings bezieht sich das auf die Einfuhr aus einem EU-Land nach Deutschland. Sicher gibt es ähnliche Bestimmungen in Polen.

Zitat

Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen.

Bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes bereits im Kaufpreis enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben. In der Bundesrepublik Deutschland muss daher keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.

Quelle: www.zoll.de

Ein Link zum Thema "Ausfuhrkennzeichen" Strassenverkehrsamt Düsseldorf

Information des Auswärtigen Amtes:

Zitat

Besondere Zollvorschriften
Ein Kfz, das aus Deutschland nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird (Verkauf, Mitnahme), unterliegt in Polen einer Einfuhrsteuer. Die berechnete Steuer richtet sich nach Fahrzeugalter und dem von polnischer Seite angesetzten Restwert des Fahrzeugs. Zwar laufen vor dem Europäischen Gerichtshof hiergegen Verfahren, es muß aber weiter mit der Erhebung der Einfuhrsteuer gerechnet werden.

Zusätzlich ist seit Sommer 2006 für aus dem Ausland eingeführte Alt- oder Neufahrzeuge eine Umweltabgabe in Höhe von 500,-PLN bei der Zulassung zu entrichten. Eine Rückerstattung des Geldes erfolgt bei einer erneuten Ausfuhr des Fahrzeugs nicht.

Quelle: Auswärtiges Amt

5

Dienstag, 23. Oktober 2007, 13:08

RE: Export von Fahrzeugen / Steuer

hab nur was über neue autos gefunden aus "steuerzeitung-gazeta podatkowa" wo steht
Übersetzung:

Kauf eines neuen PKWs aus anderem EU Land ist immer innengemeinschaftlicher Kauf. Steuer für so einen PKW muss in diesem Fall in diesem Land bezahlt werden, wo der PKW hinkommt (also in unserem Fall Polen). Verpflichtet zum Versteuern ist bei so einer Transaktion immer der Käufer, unabhängig davon ob der Verkäufer in eigenem Land Steuerzahler ist oder nicht.

Oryginal:

Nabycie nowego samochodu osobowego w krajach UE a rozliczenie VAT [Gazeta Podatkowa]
2007-10-23 08:06
Nabycie nowego samochodu osobowego z innego kraju Unii zawsze stanowi wewnątrzwspólnotowe nabycie. Miejscem opodatkowania w takim przypadku jest terytorium państwa członkowskiego, do którego nabywca przywiezie ten pojazd. Podmiotem zobowiązanym do zapłaty podatku należnego od takiej transakcji jest zawsze nabywca, bez względu na to, czy sprzedawca jest podatnikiem VAT w swoim kraju, czy też nie. »



Kosten in Polen, die auf Dich zukommen (für Interessenten kann ich übersetzen ; ))
-




Jakie poniosę opłaty przy kupnie samochodu w Niemczech, a ile będę musiał zapłacić w kraju przy nabyciu porównywalnego auta


Odpowiada zespół motoexperta:
W przypadku kupna samochodu poza granicami kraju poniesie Pan następujące wydatki:
- tłumaczenie wszelkich zagranicznych dokumentów - ok. 200 zł
- akcyza - w tym przypadku 3,1% wartości auta
- zaświadczenie z Urzędu Skarbowego (150 zł) potwierdzające brak obowiązku uiszczenia podatku od towarów i usług
- pierwsze badanie techniczne pojazdu w dowolnej Okręgowej Stacji Kontroli Pojazdów przed rejestracją - niecałe 200 zł
- opłata recyklingowa na rzecz Narodowego Funduszu Ochrony Środowiska i Gospodarki Wodnej - 500 zł
- rejestracja - ok. 280 zł
- karta pojazdu 75 zł
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6

Dienstag, 23. Oktober 2007, 13:19

RE: Export von Fahrzeugen / Steuer

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sakulus

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7

Dienstag, 23. Oktober 2007, 14:01

OK, danke schon mal für die Links. Teilweise kannte ich diese auch schon.

Hmm, vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt. Ich formuliere mal meine Frage um.

LKWs werden laut Händler in DE "grundsätzlich" Netto gehandelt. Wenn jetzt ein Privatmann einen LKW beim Händler kauft und diesen dann exportiert möchte, zahlt der Käufer dann den Nettopreis plus 19% und bezahlt in Polen nur noch die Differenz zwischen 19/22%? Oder kauft er ihn Netto (-> Rechnung ohne MwSt.) und versteuert ihn dann komplett in Polen?
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Dienstag, 23. Oktober 2007, 14:16

wenn Du den LKW tatsächlich netto hier in D kaufst und der geht nach Polen, dann zahlst du nur in Polen Steuer dafür...naja, bin halt kein experte, aber so würde ich das verstehen, wenn ich mir das oben alles lese... als ich damals von privat mein auto nach Pl verkauft habe, musste der käufer hier in D keine steuer zahlen, aber wie das mit LKWs läuft, weiss ich nicht, anscheinend/vielleicht gibt es da extra regeln.
lg
Signatur von »liwia« When nothing goes right, go left!

sakulus

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9

Dienstag, 23. Oktober 2007, 14:59

Zitat

Original von liwia
wenn Du den LKW tatsächlich netto hier in D kaufst...

Die Frage wäre zu klären..., ob in DE die 19% überhaupt auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen, wenn das Fahrzeug exportiert wird...
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10

Dienstag, 23. Oktober 2007, 18:37

Ich kenne es aus Autokäufen der Familie im Ausland so, ist nicht lange her:
In Dänemark gekauft, keine! MwSt. Steuer dort bezahlt, sonder hier die deutsche innerhalb einer bestimmten Frist.
Wenn es zw. D und PL grundsätzlich anders wäre fresse ich ein Schuh.
Zw. LKWs und PKWs dürfte diesbezüglich kein Unterschied bestehen.


p.s. Liwias Text bestätigt das sogar "Miejscem opodatkowania w takim przypadku jest terytorium państwa członkowskiego, do którego nabywca przywiezie ten pojazd.".

Ist für mich sehr eindeutig.
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11

Mittwoch, 24. Oktober 2007, 09:32

Zitat

Originally posted by sakulus
...
Die Frage wäre zu klären..., ob in DE die 19% überhaupt auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen, wenn das Fahrzeug exportiert wird...


das spielt doch letztendlich gar keine rolle, da du die steuer komplett im bestimmungsland (hier polen) abfuehrst. und diese steuer wird ohnehin auf den nettopreis erhoben, also exakt das, was du in D fuer den lkw zahlst...
die deutschen 19% werden also nirgends als ziffer benoetigt...
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