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Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen.
Bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes bereits im Kaufpreis enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben. In der Bundesrepublik Deutschland muss daher keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.
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Besondere Zollvorschriften
Ein Kfz, das aus Deutschland nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird (Verkauf, Mitnahme), unterliegt in Polen einer Einfuhrsteuer. Die berechnete Steuer richtet sich nach Fahrzeugalter und dem von polnischer Seite angesetzten Restwert des Fahrzeugs. Zwar laufen vor dem Europäischen Gerichtshof hiergegen Verfahren, es muß aber weiter mit der Erhebung der Einfuhrsteuer gerechnet werden.
Zusätzlich ist seit Sommer 2006 für aus dem Ausland eingeführte Alt- oder Neufahrzeuge eine Umweltabgabe in Höhe von 500,-PLN bei der Zulassung zu entrichten. Eine Rückerstattung des Geldes erfolgt bei einer erneuten Ausfuhr des Fahrzeugs nicht.
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Original von liwia
wenn Du den LKW tatsächlich netto hier in D kaufst...
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Originally posted by sakulus
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Die Frage wäre zu klären..., ob in DE die 19% überhaupt auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen, wenn das Fahrzeug exportiert wird...
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