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Dazu braucht sie das Ehefähigkeitszeugnis vom polnischen Standesamt (so habe ich es verstanden).
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Original von sowieso
PS. Olaf, nein, sag am besten nichts dazu sind ja nur fragen...lach....
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Waldschrat« (7. August 2010, 22:46)
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Original von Falk
zu Punkt 14 wurde mir auf dem Standesamt gesagt, dass der Dolmetscher gerichtlich zugelassen sein muss... vllt wird das je nach Standesamt unterschiedlich gehandhabt...?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sowieso« (14. August 2010, 23:12)
Oh, ich(wir) hatte(n) mir(uns) eigentlich gedacht in D standesamtlich und in PL kirchlich zu heiraten, könnte das zu Problemen führen? Oder kann man die kirchliche in PL auch ohne rechtsstaatliche Bedeutung durchführen?Zitat
Original von Waldschrat
In DE ist die Ziviltrauung verpflichtend. Kirche optional. In PL kann die kirchliche Trauung die Ziviltrauung ersetzen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sowieso« (24. Oktober 2010, 20:53)
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Original von sowieso
PS.....nein olaf...sag nix!
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