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1

Freitag, 30. November 2007, 12:18

Arbeitserlaubnis in Deutschland

Hallo, ich bin noch recht neu auf dieser Seite. Trotzdem hoffe ich, dass mir jemand helfen kann.
Mein Freund lebt in Polen. Damit wir mehr Zeit füreinander haben, beabsichtigt er, hier in Deutschland zu arbeiten. Zwei Wochen jeden Monat.
Sämtliche Nachfragen bei zuständigen Behörden haben ergeben, dass eine Arbeitserlaubnis zu 80% abgelehnt wird.
Kann mir jemand von Euch mit eigenen Erfahrungen diesbezüglich helfen??????
Lieben Dank,
bis bald,
Steffi

2

Freitag, 30. November 2007, 12:26

witaj toddy, evtl. findest du auf folgender Seite einige Info's die euch weiter helfen könnten Arbeitserlaubnis

LG Knut13 :papa2

3

Freitag, 30. November 2007, 12:29

Hallo Knut, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :usmiech

ADI

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4

Freitag, 30. November 2007, 17:27

Wie viele § es doch gibt puh :szok :stres

Mir wurde gesagt: die Person muß mind. 3 Monate in D gemeldet sein, dann darf sie Arbeit suchen und Antrag stellen: Arbeitserlaubnis...
Bin deswegen am überlegen, ob es sich lohnt, die Person schon im Januar im Meldeamt anzumelden, damit man "locker" um diese 3 Monate herumkommt... :mysli und evt. eher Arbeit bekommt bzw. der Antrag dann laufen kann

5

Freitag, 30. November 2007, 20:19

Hallo Adi, vielen Dank für Deine Antwort :usmiech
Wie ist das denn, wenn mein Freund seinen Wohnsitz in Polen behalten möchte. Und nur ein paar Wochen hier arbeitet? Wenn er hier z.B. mit einem zweiten Wohnsitz gemeldet ist, funktioniert das dann trotzdem? :mysli

6

Samstag, 1. Dezember 2007, 08:47

Die Sache mit der Arbeitserlaubnis ist nicht so einfach und am besten fragst du da beim Arbeitsamt nach. Die regeln die Sachen. Ich habe nur die Erfahrung mit Saisonarbeitern, die dürfen für insgesamt 4 Monate hier bleiben. Aber das gilt auch nur für bestimmte Bereiche. Da kann ich etwas zu sagen, wenn du darüber Informationen brauchst.

Hier findest du ein Merkblatt von der Argentur für Arbeit (Arbeitsamt). Es ist mühsam sich dadurch zu kämpfen, aber du findest so ziemlich alle Infos die du brauchtst.

Auch der Beitrag auf Wikipedia ist auch ganz gut, mit allen weiterführenden Links.

Aber ich würde mich erst einmal mit dem Merkblatt des Arbeitsamtes auseinandersetzen. Die sind eben auch für alles zuständig.
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ADI

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7

Samstag, 1. Dezember 2007, 15:24

Die Sache mit dem 2. Wohnsitz ist schwierig..., weil wollte auch meine 2. Wohnsitz in Pl anmelden, geht aber nicht so einfach. So melde ich mich immer für 3 Monate an.Aber wie es in D ist-weiß es nicht. Geh am besten mal ins Meldeamt der Stadt und fragt nach.

8

Samstag, 1. Dezember 2007, 19:23

Grundsätzlich muss zwischen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis unterschieden werden.

Bem EU Beitritt gilt für alle EU-Bürger freies unbegrenztes Aufenhaltsrecht in jedem EU Land.

Bei der Arbeit sieht es anders aus. Deutschland hat aus Furcht vor billigen Arbeitswilligen ein besonderes Recht und Quoten wegen der Arbeit von Polen in D eingeführt. Dies gilt bis ??? irgendwann 2008.
Das ist auch der Grund warum so viele Polen nach UK oder NL gehen, weil dort das allgemeine EU Recht gilt, dort ungehindert arbeiten zu dürfen.
Diese deutsche Regelung fällt und dann darf man ungehindert arbeiten, ganz im Sinne des EU Gedankens. Ich müßte jetzt auch forschen wann das ist, aber googelt selbst.
Es hat nichts mit Erst - und Zweitwohnsitz zu tun.

Frank

9

Sonntag, 2. Dezember 2007, 11:20

Deutschland hat zunächst eine beschränkung auf dem Deutschen Arbeitsmarkt für die neuen EU Bürger bis 2009, manche Politiker wollen dies schon 2008 aufheben und andere bis 2011 verlängern. Zurzeit ist es bis 2009 so, das Bürger aus Polen eine Arbeitserlaubnis in Deutschland benötigen. Dort wird dann geprüft, ob für diese Arbeit Deutsche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, heisst selbst wenn diese Arbeit keiner machen möchte reicht es aus wenn dem Arbeitsmarkt rein theoretisch Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall wird eine Arbeitserlaubnis erteilt. Heisst also ihr müsst einen Job finden wo spezielle Kenntisse gefordert werden und kein Deutscher Arbeitnehmer diesen ausführen könnte.

Das mit den 3 Monaten stimmt auch nicht so ganz, da man 3 Monate sich in Deutschland aufhalten darf und danach eigentich wieder verlassen müsste, es sei denn man kann nachweisen das man:

- verheiratet ist
- ein gemeinsames Kind mit einem Deutschen hat
- oder eben einer Arbeit nachgeht um seinen Lebensunterhalt zu sichern

Für eine Arbeitserlaubnis muss man also nicht 3 Monate hier gemeldet sein.

10

Montag, 3. Dezember 2007, 11:18

Habe mich noch mal erkundigt, es ist doch so das man mindestens 3 Monate in Deutschland gemeldet sein muss um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen aber auch dann zählt das man spezielle Kenntnisse nachweisen muss und kein Deutscher diese Stelle besetzen könnte.

Vor diesen 3 Monaten gibt es aber auch Ausnahmen z.B. Saisonarbeit oder wenn eine Polnische Firma in Deutschland eine Filiale eröffnet und Polnische Mitarbeiter hier einsetzt. Diese Regelungen gelten offiziell noch bis zum 01.05.2009 und können von der Bundesregierung bis 01.05.2011 verlängert werden.

Also nicht so einfach so eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.

Ausnahmen gibt es aber wenn man ein direktes Verwandschaftsverhältnis zu einem Deutschen hat.

11

Mittwoch, 5. Dezember 2007, 00:20

RE: Arbeitserlaubnis in Deutschland

Selbständiger Handwerker ist eine Lösung, dazu müsste er das in PL aber zumindest auf
auf dem Papier sein, wobei ich zu nichts anstiften will. Inzwischen können die mehr in Polen nachprüfen als man so meint. Kommt doof wenn er sofort nach der Gewerbeanmeldung nur in Deutschland arbeitet.
Dann ist es aber nichts mit einer festen Arbeitsstelle und er arbeitet nur nach Auftrag... Wehe man kann ihn das Gegenteil nachweisen und das kann man oft.

Kann eine GbR gründen...

Da gibt es noch viel mehr Sachen.
Was ist er denn von Beruf? Was will er hier machen und wo (gibt Gebiete die für Ausländer gesperrt sind, zumindest über Arbeitserlaubnis und Branchenabhängig) ?

Lohn eines Deutschen kriegen wird er aber nie und als Selbständiger hat es auch noch genug Papierkram zu leisten und muss sich zusätzlich versichern, kann er das?
Schon mal überlegt wieso Arbeitnehmer nur 60% der Produktivität brutto bekommen und das selbst in Firmen die kein Gewinn machen? Die Kostenstrukturen und Bürokratie unterschätzen viele.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

12

Mittwoch, 5. Dezember 2007, 10:44

Ich meine mal das man sich hier in Deutschland auch so Selbständig machen kann wenn man hier gemeldet ist. Nur dann muss man natürlich an Aufträge kommen und sich Privat Krankenversichern usw.

Wäre sicher eine Alternative aber wenn man keine Kontakte hier hat ist es wohl auch ein enormes Risiko.

BananaLars

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13

Sonntag, 9. Dezember 2007, 13:18

Zitat

Original von BV_Frank
Grundsätzlich muss zwischen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis unterschieden werden.

Bem EU Beitritt gilt für alle EU-Bürger freies unbegrenztes Aufenhaltsrecht in jedem EU Land.


Frank


Das ist nicht richtig !

Man darf immer drei Monate in einem EU Land bleiben
(Aufenthaltsrecht). Dann wird entschieden ob man laenger bleiben\
darf. Dieses in der Regel nur wenn man Arbeit hat. Es ist
daher moeglich das ein EU Buerger wieder in sein Heimatland zurueckgeschickt
werden kann.

Hintergrund ist wahrscheinlich:

Man wohnt in einem anderen EU Land und hat keine Arbeit.
Was ist wenn man krank wird und in ein Krankenhaus muss ?
Man ist nicht versichert und wer woll die Kosten fuer einen Arbeitslosen
tragen ? Nur ein Beispiel warum es so ist.

Also: eine unbgrenzte Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht.

Ich spreche da aus eigener Erfahrung(in zwei EU Laendern gelebt).

gruss
Signatur von »BananaLars« Esst viel Schokolade !

14

Sonntag, 9. Dezember 2007, 16:00

Zitat

Dieses in der Regel nur wenn man Arbeit hat.


Der Hacken dabei ist aber, das man erst nach 3 Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommt, da schließt sich das eine gegen das andere irgendwie aus ;)

Es heisst auch nicht das man unbedingt eine Arbeit nachweisen muss, sondern das man sich selber Versorgen kann. Sprich wenn man ne halbe Millionen Euro auf dem Konto hat wird kaum jemand Dich wieder ausweisen, bist Du auf Sozialgelder angewiesen kannst Du Deinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten und wirst wieder zurück geschickt.

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