Original von BV_Frank
Grundsätzlich muss zwischen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis unterschieden werden.
Bem EU Beitritt gilt für alle EU-Bürger freies unbegrenztes Aufenhaltsrecht in jedem EU Land.
Frank
Das ist nicht richtig !
Man darf immer drei Monate in einem EU Land bleiben
(Aufenthaltsrecht). Dann wird entschieden ob man laenger bleiben\
darf. Dieses in der Regel nur wenn man Arbeit hat. Es ist
daher moeglich das ein EU Buerger wieder in sein Heimatland zurueckgeschickt
werden kann.
Hintergrund ist wahrscheinlich:
Man wohnt in einem anderen EU Land und hat keine Arbeit.
Was ist wenn man krank wird und in ein Krankenhaus muss ?
Man ist nicht versichert und wer woll die Kosten fuer einen Arbeitslosen
tragen ? Nur ein Beispiel warum es so ist.
Also: eine unbgrenzte Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung(in zwei EU Laendern gelebt).
gruss