Zitat
Original von mentos
Wie paßt das zusammen mit
Artikel 5 GG
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, ........ sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ......... Eine Zensur findet nicht statt.
Stark auch, daß sich die "zuständige Stelle" nicht zu erkennen gibt. Grundsätzlich müssen in D auf jedem Bescheid (und als solcher ist diese Meldung ja wohl zu verstehen) die rechtliche Grundlage, eine Rechtsbehelfsbelehrung und der Adressat für Einsprüche zu nennen.
Zitat
Einen Fernsehzuschauer störte im März 2005 das in seinen Augen arrogante Verhalten eines Gerichtsvollziehers aus der polnischen Kleinstadt Bytow, das in einer Sendung mit versteckter Kamera aufgenommen worden war. Seine Empörung brachte er darauf anonym in einem Diskussionsforum zum Ausdruck, das Teil der im Internet erscheinenden Zeitung gazeta bytowska.pl ist. Seinen so veröffentlichten Aufruf, den Gerichtsvollzieher "zu lynchen" und "in den Wald zu bringen", wertete die Staatsanwaltschaft als Aufforderung zu einer Straftat. Drei Monate lang waren die Äußerungen für jedermann im Forum einsehbar. Daher geriet der Eigentümer der Website ins Visier der Ermittlungsbehörden, nachdem die Suche nach dem Autor des Eintrags erfolglos geblieben war. Der Staatsanwalt wirft dem Eigentümer, der zugleich die Funktion des Chefredakteurss wahrnimmt, Fahrlässigkeit vor. Er habe die fraglichen Äußerungen umgehend beseitigen müssen. Quasi nebenbei wird dem Websitebetreiber noch der Vorwurf gemacht, sein Portal nicht als Pressetitel angemeldet zu haben. Ob der Angeklagte Herausgeber einer Zeitung ist, die unters Presserecht fällt, kann für die Frage, ob er eine Pflicht zur sofortigen Änderung des Diskussionsforumsinhalts hatte, von entscheidender Bedeutung sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »chelmno.info« (6. Dezember 2007, 13:16)
Zitat
Original von Darek
Liegt denn hier die Sachlage nicht ein wenig anders?
Sollten die Kiddis tatsächlich Urheberrechtsverletzungen vorgenommen haben bleibt doch immer noch die Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Man kann Kinder nicht den ganzen Tag von morgens bis abends beobachten bzw. beaufsichtigen. Habe ich mein Kind mehrfach auf gewisse Umstände hingewiesen, ist nix mehr mit Verletzung der Aufsichtspflicht. Das Kind kann dann nicht belangt werden.
Ist ähnlich zu sehen, wie der Schwachsinn. "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder." Absoluter Blödsinn dieses Schild.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Obywatel GG« (6. Dezember 2007, 22:24)
Zitat
Original von Obywatel GG
Übrigens so ein Unding ist ja auch dass jeder Rohling eine GEMA-Gebühr beinhaltet, also wird unterstellt dass wir es zu illegalen Zwecken einkaufen.
Wenn ich nur Rohlinge kaufe um meine Arbeitsprojekte oder Private Digitalbilder zu sichern, wird mir die Gebühr ja nicht erstattet.
Sind zwar nur paar Cent, trotzdem regt mich sowas auf, das ist von der Logik her Unrecht dass nur zum Recht erklärt wurde. Obwohl, hat schon mal einer deswegen alle Instanzen durchgeklagt? Müsste mal einer.
Zitat
Original von jurek
bin noch nie auf so einen link bei google.de gestossen.
Vielleicht suche ich auch nicht intensiv genug nach solchen....
Jurek.
Zitat
Original von chelmno.info
Es gibt generell keine unmittelbare Drittwirkung von Grundrechten. Das Gebot "Eine Zensur findet nicht statt." richtet sich grundsätzlich an die staatliche Gewalt, nicht aber an (private) Unternehmen wie Google, die selber darüber entscheiden, welche Informationen sie im Internet veröffentlichen.
Dass ein eine Suchmaschine betreibendes Unternehmen wie Google sich Sorgen macht, ggf. auf Website mit rechtswidrigen Inhalten zu verweisen, ist doch vernünftig. Man stelle sich vor, hier im Forum WÜRDE jemand z.B. Werbung für eine terroristische Vereinigung machen, zum Mord irgendeiner Person aufrufen etc. Dann würde doch nicht nur gegen diese Person vorgegangen werden, sondern auch der Inhaber dieses Forums (und vielleicht auch wir einfache Forumsmitglieder) würden ggf. zum Ziel strafrechtlicher Ermittlungen werden, wenn solche Einträge nicht rasch beseitigt werden und Anzeige erstattet wird (es gibt ja eine Anzeigepflicht bei sehr schweren Straftaten).
Zitat
Original von mentos
Wenn ich wenigstens nach der "Neutronenbombe für Heimwerker" oder "Argumentationshilfen für Neonazifunktinäre" gesucht hätte, wie chelmno.info anscheinend annimmt.... aber bei "Rydz-Smigly Pferd Berlin"?
Andreas, hier hat Google doch wohl gerade nicht selbst entschieden, sondern auf deutsche staatliche Aufforderung gehandelt. Und dann sollten die Behörde und die REchtsgrundlage schon genannt werden. Und wie Du aus meinen Suchworten (siehe oben) eine terroristische Vereinigung oder einen Aufruf zum Mord konstruierst, ist mir nicht ganz klar.
Vom legalistischen Standpunkt magst Du vielleicht Recht haben, da Google keine staatliche Institution ist, auch wenn sie auf staatlichen Druck gehandelt hat.
Zitat
Die Liste der jugendgefährdenden Medien (umgangssprachlich: Index) wird nur bei so genannten Trägermedien (also solchen, deren Inhalt nicht virtuell sondern gegenständlich gespeichert ist) veröffentlicht. Bei so genannten Telemedien unterbleibt eine Veröffentlichung, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Dritten Personen ist gemäß § 15 Abs. 4 JuSchG die Veröffentlichung der Liste zum Zweck der geschäftlichen Werbung unter Strafandrohung verboten.
Bezüglich der Liste der nicht veröffentlichten Telemedien wird diese gemäß § 24 Abs. 5 JuSchG anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme in verschlüsselter Form zur Verfügung gestellt. Dies betrifft etwa die Selbstkontrolle der Betreiber von Suchmaschinen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chelmno.info« (8. Dezember 2007, 08:56)
Zitat
Original von mentos
Und irgendwo bin ich vielleicht altmodisch: Ich bilde mir meine Meinung gerne selbst und dazu muß ich Dokumente ohne Zensur einsehen können. Wenn uns diese Möglichkeit genommen wird, sind wir wieder an der guten alten Staatsgrenze zur DDR, wo dekadente westliche Druckerzeugnisse usw. nicht eingeführt werden durften.
Zitat
Verurteilt wurde in diesem Fall der Journalist und Blogger Stefan Niggemeier. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber schon das mündliche Urteil hat es in sich: Niggemeier war von der Firma Callactive wegen anscheinend wirklich diffamierender Äußerungen verurteilt worden, die jemand als Kommentar unter einen mehrere Monate alten Artikel in Niggemeiers Medienblog gehängt hatte. Niggemeier entfernte diesen Kommentar ohne Aufforderung umgehend, als er ihn entdeckte. Das aber, entschied das LG Hamburg, war nicht genug: Niggemeier hafte schon für die Veröffentlichung der Diffamierung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chelmno.info« (8. Dezember 2007, 08:58)
© Copyright by D-PL.eu