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Original von Pelna
Hallo,
in der Absicht die polnische Literatur "angemessener boomen" zu lassen habe ich mich seit einiger Zeit der Übersetzung der fantastisch wunderschönen Werke von Jan Brzechwa zugewandt, die außerhalb Polens so auch in Deutschland unverständlicher Weise fast gänzlich unbekannt sind. Jetzt ist mein Produkt allmählich reif genug, um es bei einem Verlag unterzubringen. Kennen Sie oder kennt jemand hier einen deutsch-polnisch orientierten Verein oder einen Verlag, den ich für mein Projekt gewinnen könnte?
Mein anderes Problem sind die Rechte. Wer weiß, wie ich die Familie, die sicherlich die Rechte besitzt, erreichen kann?
Damit ich mit meinem Anliegen auf etwas wärmeres und breiteres Interesse stoße hier meine Netz-Visitenkarte: www.mehr-als-sterne.de
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Original von Pelna
Mein anderes Problem sind die Rechte. Wer weiß, wie ich die Familie, die sicherlich die Rechte besitzt, erreichen kann?
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Da Brzechwa 1966 verstorben ist, also die (sowohl nach deutschem als auch polnischem Urheberrecht zu beachtende) 70-jährige Frist noch nicht abgelaufen ist (Urheberrechte sind nämlich sehr wohl vererbbar
AP
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »tornado« (4. Januar 2008, 05:32)
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Original von tornado
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Da Brzechwa 1966 verstorben ist, also die (sowohl nach deutschem als auch polnischem Urheberrecht zu beachtende) 70-jährige Frist noch nicht abgelaufen ist (Urheberrechte sind nämlich sehr wohl vererbbar
AP
Nö, nur durch Testamentsverfügung oder Erbauseinandersetzung ( Rechtsstreit ), nicht automatisch vererbbar : § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
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Original von chelmno.info
Das ist die Rechtslage in Deutschland. In Polen ist sie ähnlich. Deshalb habe ich mit Hinblick darauf, dass Herr Brzechwa vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, darauf aufmerksam machen wollen, dass man bei der Veröffentlichung seiner Gedichte entsprechende Nutzungsrechte haben muss.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Heidi« (15. Juli 2008, 23:11)
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