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Original von HSnoopy
Danach:
- nach 12-monatiger ununterbrochener Gültigkeit einer Arbeitserlaubnis kann unbefristete Arbeitsberechtigung beantragt werden.
- keine Betriebsbindung mehr.
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Original von Falk
das bedeutet dann wohl, dass meine rueckkehr plaene mit meiner freundin fuer weitere zwei jahre auf eis gelegt sind...
von meinem potentiellen gehalt allein koennen wir ziemlich sicher nicht leben.
und wenn es fuer Magda praktisch unmoeglich ist eine arbeit aufzunehmen, macht das alles keinen sinn...
traurig. gibt aber wohl keinen weg dran vorbei...
oder?
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Ich frage mich, wovor unsere Politiker Angst haben?
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Original von Falk
das bedeutet dann wohl, dass meine rueckkehr plaene mit meiner freundin fuer weitere zwei jahre auf eis gelegt sind...
von meinem potentiellen gehalt allein koennen wir ziemlich sicher nicht leben.
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da deine Freundin anscheinend schon seit Jahren in Großbritannien lebt
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Original von Tommy
Sie ist Polnische Staatsbürgerin und damit gelten hier vor dem Gesetz die Bestimmungen für die neuen EU Beitrittsländer.
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Original von Lars726
...nervenzehrende angelegenheit und hat 2 jahre gedauert bis sie endlich den passenden arbeitgeber und die arbeitserlaubnis bekommen hat.
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