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1

Samstag, 19. Juli 2008, 13:56

Kfz-Ausfuhrkennzeichen

Hallo, zusammen!

Unser polnischer Freund hat sich hier in D einen Gebrauchtwagen gekauft, der nun nach Polen überführt werden soll.

Hierfür benötigt er ein Ausfuhrkennzeichen - braucht man dafür aber auch noch eine "grüne Versicherungskarte" ? Lt. Beschreibung auf der Internetseite unserer Zulassungsstelle JA, lt. Andrzej NEIN, da Polen in der EU sei... :mysli

Bin ein wenig verwirrt und möchte die Sache klären, bevor ich mich am Montag morgen ins Gewühl der Zulassungsstelle stürze!

Danke für die Hilfe!

Lieben Gruß,

Cora :usmiech

olaf

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2

Samstag, 19. Juli 2008, 14:10

RE: Kfz-Ausfuhrkennzeichen

"Gruene Vers Karte" bekommst Du bei Deiner Versicherung, bei der Du die Versicherung fuer das Auto abschliesst - ohne Versicherung keine Kennzeichen - keine Ausfuhr...
Habt Ihr auch auf TUEV/ASU geschaut? Muss noch gueltig sein..
Sicherheitswesten, Warndreieck & Verbandskasten im Auto? Weil diese Autos gerne auf beiden Seiten kontrolliert werden... :spadaj

p.s. Eure Zulassungsstelle sollte via Internet Info's haben...und dort steht, was Ihr benoetigt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »olaf« (19. Juli 2008, 14:12)


Darek

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3

Samstag, 19. Juli 2008, 16:58

RE: Kfz-Ausfuhrkennzeichen

Hallo Cora,
die "Grüne Versicherungskarte" ist als Nachweis der Haftpflichtversicherung in Polen (noch) vorgeschrieben. Du bekommst sie ganz einfach bei Deiner KFZ-Versicherung, wie Olaf auch schon richtig bemerkt hat. Sie zu beantragen geht ganz schnell und kostet nichts.
In vielen Ländern Europas ist die Grüne Karte bei der Einreise nicht mehr zwingend erforderlich, trotzdem ist sie noch immer ein hilfreicher Reisebegleiter. Die Versicherungskarte bescheinigt nämlich den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlandes.
Es gibt Staaten, die bei der Einreise noch die Vorlage der Grünen Versicherungskarte verlangen. Andere Länder verlangen sie zwar nicht bei der Einreise, bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle sollte man sie aber trotzdem parat haben.
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

Falk

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4

Samstag, 19. Juli 2008, 20:24

RE: Kfz-Ausfuhrkennzeichen

zur (insbesondere permanenten) AUSFUHR eines fahrzeuges ist eine gruene versicherungskarte innerhalb europas notwendig, da der internationale datenabgleich mit den ausfuhrnummern nicht funktioniert. hier isty die gruene karte, der einzige nachweis, dass das fahrzeug versichert ist. ganau deswegen bekommst du auf serioese art kein ausfuhrkennzeichen ausgestellt, wenn du die versicherungskarte nicht vorweisen kannst...
diese ausreiseversicherung gibt es auch mit 14-tage laufzeit, was billiger ist. uebrigens kannst du im zielland dein wagen mit der ausfuhrnummer versichern lassen bis zu einem zeitraum von 6 monaten bevor du den wagen letztendlich ummelden musst (und damit dann neue kennzeichen bekommst).

das hat olaf aber schon alles gesagt. dareks hinweis stimmt, wenn es um temporaere ausfuhr (besser bekannt als urlaub :ostr ) geht.

auch olafs hinweis betreffs des tuev/dekra nachweises nicht vernachlaessigen.

ich habe das alles vor 4 jahren mit meinem alten mini richtung england hinter mich gebracht und england ist ja auch in der eu... andrzej irrt sich also, wenn er meint, dass durch die eu die sachen nicht benoetigt wuerden.
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5

Montag, 21. Juli 2008, 23:11

RE: Kfz-Ausfuhrkennzeichen

Hallo, Ihr Lieben!

Herzlichen Dank für die vielen Info's !

Ihr hattet Recht - ohne die grüne Karte geht es nicht.

Wir waren heute morgen bei der Zulassungsstelle (um 7 Uhr, für mich nachtschlafende Zeit, aber noch sehr leer dort) und bekamen am "Schalter" den Tip, dass wir uns die grüne Karte gleich vor der Zulassungssstelle bei den Schilderverkäufern besorgen können. Haben wir gemacht, 110,- Euro für die beiden Ausfuhrkennzeichen (für 2 Wochen, 4 Wochen kosten 130,- Euro) und die grüne Karte bezahlt, dann wieder rein und nach 10 Minuten war der Wagen angemeldet! :-)

Bin ja immer recht skeptisch, was den Umgang mit den verschiedensten Ämtern angeht - aber heute morgen waren wir echt angenehm überrascht! Und Andrzej ist mit seinem Touran jetzt schon in Kasina Wielka - das Auto hatte wohl wegen der problemlosen Anmeldung ständig Rückenwind...! :-)

Lieben Gruß,

Cora :usmiech

6

Dienstag, 22. Juli 2008, 09:09

Zitat

auch olafs hinweis betreffs des tuev/dekra nachweises nicht vernachlaessigen.


Ich meine mal bei Ausfuhr ist es Schnurz ob der Wagen Tüv hat, in PL bekommt er dann eh noch einen eigenen da der Deutsche nicht anerkannt wird. Bei Überführungen benötigt man doch auch keinen Tüv sondern erst beim richtigen Zulassen des Fahrzeuges.

Falk

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7

Dienstag, 22. Juli 2008, 13:19

ohne tuev darf das auto nicht auf eigener achse bewegt werden... also nur auf dem trailer. dann allerdings benoetigt man auch kein ausfuhrkennzeichen...

also. ohne tuev geht es nicht... zumindest wenn es legal sein soll... :oczko

ich bin das alles schon durch. und ja, auch in england durfte ich dann nochmal zum englischen tuev, obwohl der wagen ja in deutschland gerade durch war... aergerlich und kostst ein paar pfund/euro/zloty, aber muss eben gemacht werden...
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8

Dienstag, 22. Juli 2008, 13:22

Hmm, aber wenn man hier in Deutschland ein Fahrzeug überführt...z.B. um zum Tüv zu fahren dann geht es doch auch. Dann gelten bei Ausfuhr wohl wieder andere Richtlinien....

Falk

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9

Dienstag, 22. Juli 2008, 13:37

absolut richtig.
nur fuer die fahrt DIREKT zum tuev geht es auch ohne, aber dann eben auch nicht mit einem AUSfuhr-kennzeichen, sondern mit UEBERfuehrungs-kennzeichen.

ueberfuehrungskennzeichen ist das, was als rote nummer eher gelaufig ist. das ausfuhrkennzeichen sieht anders aus (und benoetigt daher auch anderen papierkram...)

edit:
falls du mal nix zu tun hast und was zum lesen suchst

hab es allerdings selbst noch nicht gelesen... :oczko
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10

Dienstag, 22. Juli 2008, 13:50

Habe auch noch mal gestöbert...laut Zulassungsstelle benötige ich an Papieren:

[list]
[/list]
  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    (nur bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Abmeldebescheinigung
  • amtliche Kennzeichenschilder
  • (schriftliche Vollmacht) nur für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend ist.


Besonderheiten:

  • Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen ist das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzuführen !
  • Für die Dauer des Zulassungszeitraumes ist eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) nachzuweisen !

11

Dienstag, 22. Juli 2008, 14:13

Hier gibt es auch noch Tipps dazu

ADAC

Ich hatte die Situation auch schon ein paar Mal und schaue dann dort auch wieder nach.

Frank

Falk

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12

Dienstag, 22. Juli 2008, 17:16

guter link, Frank

jedoch klingt

Zitat

Eine Verlängerung der Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen ist nur nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgegeben hat, möglich.

etwas irrefuehrend.

tatsaechlich kannst du im ausland, wenn du einen versicherer findest das auto fuer bis zu 12 monaten auf die ausfuhrkennzeichen verlaengern, auch wenn dein deutscher versicherungsschutz nur fuer 2 wochen abgeschlossen war.

der vorteil dabei ist, dass dein kennzeichen nach ablauf der gueltigkeit in D aus den systemen verschwindet und dementsprechend die zuordnung eventuell auf der autobahn oder landstrasse geschossenen fotos (oder wichtiger PUNKTE) ein wenig erschwert... :oczko

hatte mir seinerzeit in birmingham immer einen spass erlaubt mit der letzten blitzkamera vor unserer wohngegend. bin mit meinem alten mini, wenn alles leer war auf die gegenfahrbahn ausgeschert und habe die kamera regelmaessig in gegenrichtung augeloest... haette gern mal die gesichter der filmentwickler gesehen, die immer nur den hintern meines mini sahen und dazu dann das kennzeichen P 666 J... :ROTFL

moechte allerdings betonen, dass ich sonst im normalen strassenverkehr eher besonnen unterwegs bin... :okok
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13

Dienstag, 22. Juli 2008, 23:07

Das erste, nach dem wir am Schalter gefragt wurden, war die TÜH- und ASU-Bescheinigung, dann erst die grüne Karte... ;-)

olaf

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14

Mittwoch, 23. Juli 2008, 12:50

Zitat

Original von Falk
...kennzeichen P 666 J... :ROTFL

moechte allerdings betonen, dass ich sonst im normalen strassenverkehr eher besonnen unterwegs bin... :okok


...mit dem kennzeichen??? normal + verkehr??? :plotki :ROTFL :mniam

some like it hot...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »olaf« (23. Juli 2008, 12:51)


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