... es ist leider in D noch so, dass die bürger der "neuen ostblock" Europa-Staaten gegenüber den "alten" EU-Bürgern benachteiligt werden...
die größte frechheit ist in meinen augen die, dass polnischen Bürgen derart viele hürden in den weg gelegt werden wenn sie in D eine Arbeitserlaubnis beantragen wollen.
es ist z. B. so, dass wenn sich ein(e) pol(e)in auf einen arbeitsplatz bewirbt als erstes von der agentur für arbeit geprüft wird, ob es keine deutschen arbeitslosen gibt, die diese stelle besetzten könnten. (dabei spielt es keine rolle, ob der arbeitgeber bestätigt, dass er nur den/die polen (in) einstellen möchte...)
ist dies nicht der fall, werden erstmal alle "ausländischen-alt-eu-bürger" überprüft ob nicht dort ein geeigneter kandidat zur verfügung steht.
erst wenn dies auch nicht der fall ist, bekommt der/die pol(e)in eine genehmigung.
desweiteren braucht man einen arbeitgeber der den ganzen behördenmarathon auf sich nimmt, da der arbeitgeber den antrag stellen muss.
es gibt also nur eine chance für ausgebildete fachkräfte, wobei dort das nächste problem die annerkennung der ausbildung darstellt...
eine auskunft vom arbeitsamt in oberhausen war "sie brauchen den antrag auf arbeitsgenehmigung garnicht erst zu stellen, wir werden ihn ohnehin nicht genehmigen"....!!! diese aussage wurde ohne jegliche prüfung gemacht!!!
60 euro sind nicht viel falk