Original von Mulder
Gibt es da besondere Verträge?
1.) Vertrag beim Notar für das Amtsgericht.
2.) Die
Zustimmungserklärung vom Grundstückseigentümer.
3.) Die
Stillhalteerklärung ??? Irgend etwas ... in der Zwangsversteigerung.. (Juristensprache)!!!
4.) Auszug aus dem Grundbuch und über die Eigentumsanteile.
Nur soweit für Deutschland. Ich denke mal, in Polen wird es ähnlich aussehen.
Unser Grundstück in Polen ist Eigentum.