Du bist nicht angemeldet.

1

Donnerstag, 18. Juni 2009, 16:51

Erbbaurecht in Polen

Liebes Forum,

ich würde gern einmal erfahren, ob es im Erbbaurecht in Polen Sonderregelungen gibt. Und verstehe ich es richtig, dass beim erbbaurechtlichen Grundstück quasi 99 Jahre eine Miete für das Grundstück gezahlt werden muss? Und was heißt das genau? :mysli

Danke!

dibawob

unregistriert

2

Donnerstag, 18. Juni 2009, 18:05

RE: Erbbaurecht in Polen

Zitat

Original von Mulder
Und verstehe ich es richtig, dass beim erbbaurechtlichen Grundstück quasi 99 Jahre eine Miete für das Grundstück gezahlt werden muss? Und was heißt das genau? :mysli

Nennt sich nicht Miete, sondern Erbbauzins. Der Grundeigentümer verpachtet auf 99 Jahre. Die darauf, vom wem auch immer gebauten Häuser, entrichtet der Bauherr an den Verpächter einen jährlichen Erbbauzins. Nach 99 Jahren wir entweder abgerissen :ROTFL oder die Erbpacht verlängert.

3

Freitag, 19. Juni 2009, 11:45

Okay, Erbbauzins. Aber hat man da etwas Besonderes zu beachten? Gibt es da besondere Verträge? :mysli

dibawob

unregistriert

4

Freitag, 19. Juni 2009, 12:44

Zitat

Original von Mulder
Gibt es da besondere Verträge? :mysli

1.) Vertrag beim Notar für das Amtsgericht.
2.) Die Zustimmungserklärung vom Grundstückseigentümer.
3.) Die Stillhalteerklärung ??? Irgend etwas ... in der Zwangsversteigerung.. (Juristensprache)!!!
4.) Auszug aus dem Grundbuch und über die Eigentumsanteile.

Nur soweit für Deutschland. Ich denke mal, in Polen wird es ähnlich aussehen.
Unser Grundstück in Polen ist Eigentum.

Social Bookmarks