Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heidi« (21. September 2009, 13:30)
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Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) dürfen erst vom 1. Mai 2009 an in Deutschland ungehindert tätig werden. Das Bundeskabinett beschloß am Mittwoch in Berlin, die Beschränkungen der Freizügigkeit bis zum 30. April 2009 zu verlängern. Dies gilt auch für entsandte Arbeitnehmer in Bauwirtschaft, Gebäudereinigung und Innendekoration bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen. Nicht betroffen sind Malta und Zypern. Die Beitrittsverträge für die neuen EU-Mitglieder sehen eine Übergangsfrist von längstens sieben Jahren vor, in der die Freizügigkeit eingeschränkt werden kann; spätestens vom 1. Mai 2011 an muß den Arbeitnehmern ungehinderter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gegeben werden.
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Beschlossene Sache: Österreichischer Arbeitsmarkt wird erst ab April 2011 für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa geöffnet
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Neben Österreich hat auch Deutschland eine Verlängerung der Übergangsfristen geltend gemacht. Beide Länder haben damit die maximal möglichen Übergangsfristen am Arbeitsmarkt von sieben Jahren ausgeschöpft.
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Österreich kann den eingeschränkten Zugang für Arbeitskräfte aus den mittel- und osteuropäischen Staaten, die im Jahr 2004 der EU beigetreten sind, noch bis 2011 aufrecht halten. Dies gab der EU-Kommissar für Soziales und Beschäftigung, Vladimír Špidla, beim EU-Sozialministerrat am 8. und 9. Mai in Luxemburg bekannt. Die österreichische Bundesregierung hatte in einem Schreiben an die EU-Kommission Ende April die Verlängerung der Übergangsfrist für den heimischen Arbeitsmarkt angekündigt. Zeitgleich hatte auch die deutsche Regierung ihre Absicht zur Verlängerung der Übergangsfrist in Brüssel deponiert.
Die Argumentation beider Länder wurde seither von der Europäischen Kommission eingehend geprüft und letztlich akzeptiert. Österreich und Deutschland hätten glaubhaft gemacht, dass ihre Arbeitsmarktsituation wegen der Wirtschaftskrise zu schlecht sei, um den Zuzug verkraften zu können, so Kommissar Špidla. Er forderte die beiden Länder allerdings dazu auf, ihre Arbeitsmärkte bis Mai 2011 stufenweise zu öffnen. Bis dahin werde die Kommission außerdem genau beobachten, ob Störungen am Arbeitsmarkt, mit denen die Sperre begründet wurde, auftreten. Immerhin haben alle anderen EU-Länder den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Jobsuchende aus den neuen Mitgliedstaaten bereits vollständig liberalisiert.
Fünf Jahre ist es her, dass zehn Länder zu neuen Mitgliedern der Europäischen Union geworden sind: Am 1. Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU bei. In acht der zehn Beitrittsverträge wurde eine Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit festgeschrieben. Betroffen davon sind alle mittel- und osteuropäischen Länder, also alle Neumitglieder außer Malta und Zypern. Den bisherigen EU-Mitgliedern stand es somit frei, innerhalb einer Übergangsfrist den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten gegenüber jenen acht neuen Mitgliedsstaaten zu beschränken. Diese Möglichkeit haben Österreich, Deutschland, Belgien und Dänemark bis zuletzt in Anspruch genommen. Mit dem 1. Mai 2009 endete diese Übergangsperiode. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist nur möglich, wenn durch eine sofortige Liberalisierung eine ernsthafte Gefährdung des heimischen Arbeitsmarktes droht. Belgien und Dänemark haben mit dem Fristablauf Ende April ihre Arbeitsmärkte nunmehr vollständig geöffnet. Dieser Schritt wurde von Kommissar Špidla ausdrücklich begrüßt. Lediglich Deutschland und Österreich haben beschlossen, die Übergangsfrist bis 30. April 2011 auszudehnen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heidi« (21. September 2009, 14:44)
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Original von bergbalko
... meinem angehenden Schwiegersohn ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »grüssl« (24. Dezember 2009, 11:40)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cheops« (2. August 2010, 14:08)
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