Schau mal hier: In diesem Thread gibt es viele Links, da kannst du dich mal durchlesen, was für eine Arbeitsaufnahme notwendig ist.
http://www.d-pl.eu/thema3561.htm
Es sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Musst dich halt einfach mal dort mit den ganzen Links durchlesen. Du kannst es in jedem Fall versuchen.
Allerdings ist eine Arbeitsaufnahme schon vor der Ausstellung der Arbeitserlaubnis strafbar. D.h. Dein Arbeitgeber muss in jedem Fall warten, bis die Genehmigung vom Arbeitsamt da ist. Das kann in der Tat etwas dauern, wie Lars es beschrieben hat.
Wenn du polnischer Staatsbürger bist, ohne deutsche Wurzeln (d.h. mit deutschem Pass) kannst du hier im Prinzip nur als Saisonarbeiter (Gartenbau, Land-Forstwirtschaft, Hotel- u. Gaststätten) arbeiten, oder wenn Du studiert hast - unter Sonderbedingungen. Der Arbeitgeber muss z.B. bescheinigen, dass er dich auf Grund deiner Sprachkenntnisse und besonderen Fähigkeiten unbedingt einstellen will. Dann geht's. (D.h. schon damit fast ausschließen, dass es einen deutschen Arbeitnehmer mit genau diesen Kenntnissen gibt).
Zuständig für die Vergabe der EU-Arbeitserlaubnis ist:
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), Villemombler STr. 76, 53123 Bonn.
Dort musst du anrufen und abklären, ob der Arbeitgeber dich einstellen kann, bzw. ob du die Voraussetzungen erfüllst um hier zu arbeiten.
Lasse dich nicht abwimmeln, verlange klare Aussagen und bleibe hartnäckig!
Bei der Aufnahme einer Saisonarbeit ist es anders herum: Der ARbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis beim zuständigen Arbeitsamt. Voraussetzung ist eine "Einstellungszusage" - ist fast wie ein Arbeitsvertrag. Hier prüft das Arbeitsamt im Vorfeld, ob der Arbeitsplatz nicht mit einer deutschen Kraft besetzt werden kann. Die Prüfzeit beträgt ca. 3 Monate. Dann bekommt der Arbeitnehmer(nach Antrag) die Arbeitserlaubnis.
Die Anträge für die Einstellungszusage und die Arbeitserlaubnis bekommt der Arbeitgeber beim örtlichen Arbeitsamt. Anruf genügt.