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Highlander

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1

Dienstag, 27. Oktober 2009, 14:25

Familienwappen in Polen

Hallo Gemeinde!
Ist es vielleicht jemanden bekannt wie das wAppenrecht in Polska aussieht?
Meiner Familie wird ein Familienwappen gestiftet und da ich sowas dann nicht nur dazu habe um es mir über den Kamin zu hängen , würd ich gerne wissen welche Gesetzeslage betreffend das Führen von Familienwappen es in Polen gibt.
In der deutschen Republik unterliegt t das Familienwappen als Teil des Namens dem Namensrecht. Es ist nach §12 BGB
gesetzlich geschützt.
Unser Familienrat hat schon die Freigabe für eine Familienflagge erteilt und da eine solcher das Familienwappen zeigt , ist sie im Falle eines Familiären Feiertages bei anderen Wappenführenden gerne Verwendet.
Ich habe mal gehört das die Verwendung von Familienwappen in Polen strengstens Verboten sei. Ein zuwiederhandeln würde 12 Jahre Gefängnis nach sich ziehen.
Ehrlich gesagt ich halte das für Propaganda. Ich kann mir nicht denken , das sowas in einer Demokratie Verboten sein könnte.

Weis vielleicht jemand über sowas Bescheid?

Gruß aus Brandenburg!

Hiighlander
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Choma

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2

Dienstag, 27. Oktober 2009, 15:53

RE: Familienwappen in Polen

Zitat

od Highlander
Ich habe mal gehört das die Verwendung von Familienwappen in Polen strengstens Verboten sei. Ein zuwiederhandeln würde 12 Jahre Gefängnis nach sich ziehen.


Das ist nur möglich, wenn jemand ein fremdes Wappen führt.

Zitat

Ehrlich gesagt ich halte das für Propaganda. Ich kann mir nicht denken , das sowas in einer Demokratie Verboten sein könnte.


Wie in Deutschland kann jeder ein Familienwappen beantragen, registrieren lassen und dann führen (wie zB Małysz oder Wałęsa :oczko )

hier (NOVA HERALDIA) kann man "sowas" bestellen (Seite leider nur auf Polnisch)
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Highlander

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3

Dienstag, 27. Oktober 2009, 18:50

Hallo Choma!
Aha, das hört sich schon mal fast analog zum deutschen Recht an. Wer in D ein fremdes Wappen ursupiert kann vom eigendtlichen Inhaber mittels Zivilklage verklagt werden.Von einem Landgericht würde nach BGB entschieden werden und es würde dem Ursupartor die weitere Verwendung untersagen und eine Geldbuße verhängen.

In meinem Fall wird ein neues , ein eigenes gestiftet.Das bedeutet ein Heraldiker wird gemäß der Unterlagen ( väterlichen Stammreihe) im Sinne einer Agnatischen Gemeinschaft ein Wappen geschaffen. Dieses wird dann eine Prüfung auf Einmaligkeit vor einem heraldischen Gremium bestehen und eine nach heraldischen Regeln verfasten Blasonierung erhalten.
Gefertigt wird unseres bei einer heraldischen Gemeinschaft in D. Auch wird es in D in einer Wappenrolle eingetragen.
Ich hoffe ich darf in Polska auch ein in D zugelassenes Wappen führen. Oder muß ich es bei einer polnischen Wappenrolle eintragen lassen?
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Choma

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4

Dienstag, 27. Oktober 2009, 19:25

Zitat

od Highlander
Ich hoffe ich darf in Polska auch ein in D zugelassenes Wappen führen.


Ich meine - ja, wenn auf den Wappen keine verbotene in PL Symbole aufgetragt sind.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Choma« (27. Oktober 2009, 19:27)


Highlander

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5

Dienstag, 27. Oktober 2009, 19:39

Nein keine verbotenen Symbole. Es wird der militarischen Tradition der Familie rechnung tragen und ein Tatzenkreuz tragen. Gemäß dem Taufspruch meiner Tochter wird eine Schutzinstanz darauf zu sehen sein.
Was sind in Polen denn verbotene Symbole????
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Choma

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6

Dienstag, 27. Oktober 2009, 19:50

Ich habe Probleme um das zu übersetzen, HILFEEEEEEEE!

Zakazane są symbole związane z ustrojami opartymi na dyktaturze, terrorze, nienawiści lub wzywających do nietolerancji, nienawiści rasowej, etnicznej, wyznaniowej. Np. swastyka, "sierp i młot"
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Highlander

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7

Dienstag, 27. Oktober 2009, 19:56

Ah ja.Ich vermute welche die rassistische, Trerroristische, diktarorische und intolleratische symbole beinhalten.
Ich meine das aus den Sätzen rauszulesen.
:ostr
Bei mir werden es althergebrachte heraldische Symbole sein. Die Schutzinstanz ist vermutlich noch vor-heraldisch.
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Falk

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Dienstag, 27. Oktober 2009, 20:25

nur mal so aus neugier, weil ich mich mit der thematik null auskenne...

was macht man, wenn man dann eiun wappen hat, bzw welchen nutzen hat man davon?

fuer mich waren wappen immer irgendwie mit dem adelsstand verbunden. kann jeder ein wappen beantragen?
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Choma

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9

Dienstag, 27. Oktober 2009, 20:34

Zitat

od Falk
kann jeder ein wappen beantragen?


ja, wie ein "privates" Logo :oczko ( mit "Copyright" )
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Highlander

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10

Dienstag, 27. Oktober 2009, 20:48

Hallo Falk!
Ein Wappen kann jeder stiften. Beantragen kann man es nicht. Das Recht auf Stiftung eines Wappens leitet sich direkt aus § 12 BGB ab und steht jeden Bürger im Geltungsbereich des GG zu. Ein gestiftetes Wappen ist dann auch gesetzlich geschützt.
Verwenden kann man es zum kenntlichmachen von Eigentum, zum Siegeln, auf dem Auto, auf Briefbögen , Visitenkarten, auf Kleidungsstücken als Motiv auf einer Hausfahne ...... Die Möglichkeiten sind ungezählt.
Es ist ein alter irrglaube das Wappen nur und ausschließlich dem Adel vorbehalten wären. Die einzigen Wappen die restriktiv sind, könnten eventuelle klerikale Wappen sein. Selbst der Papst hat sein eigenes Wappen mit Wahlspruch : Totus Tuu.
Uns hat allein schon die Stiftungsphase bereits etwas gebracht. : Unsere Familie entwickelte mehr Zusammenhalt und sah dies als Anlaß regemäßiger Familienzusammenkünfte, der Schaffung einer Familienchronik und die Schaffung eines Familienkodex.Mit der Stiftung des Wappens ist auch eine Fahnenweihe die in einer Kirche zu zelebrieren ist, Diese Fahnenweihe wird in der Kirche zelebriert in der meine Tochter getauft wurde.Da meine Familie in vielen Ländern ableger hat ist es ebenfalls ein internationales Projekt geworden.
Dei der Ahnenforschung erhielten wir Kenntnisse von Verwandten die wir bis dato nicht kannten.Nun haben wir Verwandte in USA, Südafrika und in Kanada.Die Mütterliche Linie hat uns offenbart das wir weite Familienverbindungen in Polen haben. Meine Urgroßmutter war gebürtige Polin. Der Himmel mag wissen was wir alles noch in den Kirchenbüchern und Kopulationsregistern finden.
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