@ małgosia
Es scheint, dass es sich um irgendeine Friedhofsverordnung handelt.
Hier mal ein Auszug aus einer Webseite:
Unter Artikel 27 und 28:
Die Einhebung der Jahresgebühren erfolgt jährlich durch die Gemeinde. Für die Zwangseinhebungen finden die Bestimmungen
des E.T. Nr.639 vom
14.04.1910 Anwendung.
oder hier unter
Artikel 1:
Ziel gegenständlicher Friedhofsordnung, welche unter Berücksichtigung des Art. 26 des
Einheitstextes über die Gemeindeordnung (genehmigt mit dem DPReg. 01.02.2005, Nr.
3/L), des DPR vom 10.09.1990, Nr. 285 über die totenpolizeilichen Bestimmungen, sowie
des
Art. 334 des ET der Sanitätsgesetzgebung vom 27.07.1934, Nr. 1265 ausgearbeitet
wurde, ist die Regelung der Vergabe von Grabkonzessionen, der Errichtung von
Grabmälern, der Führung und Verwaltung des Friedhofs, des Bestattungsdienstes, sowie
des Dienstes der Friedhofspolizei des Friedhofs in Pufels.
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Die Verordnung dazu aus dem Jahr 1910 und 1934 habe ich nicht gefunden.
Aber vielleicht helfen Dir diese Angaben schon weiter, bzw. jemand anderes kann jetzt mit dieser Abkürzung etwas anfangen.