Zu diesen Dokumenten:
1. Beglaubigte Abschrift; Auszug ; aus dem Familienbuch der Eltern
2. Abstammungsurkunde; beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
3. Geburtsurkunde (bei Geburt außerhalb des Bundesgebiets)
In Polen gibt es sowas wie Stamm- Familienbuch nicht, muss man also in zuständiger Behörde in Polen erklären können, was ich brauche. Geht es dabei um:
Ad. 1. Geburtsurkunden beide Eltern? Odpis aktu urodzenia rodzicow ?
Nachtrag:
habe gerade noch in meinen alten Akten gefunden:
"Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, wenn diese nach dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben oder wenn für die Eltern ein Familienbuch auf Antrag angelegt worden ist." )
hätte sich also für Polen erledigt, reichte in meinem Fall Internationale Geburtsurkunde - PELNY odpis aktu urodzenia
Ad. 2. Dokument stwierdzajacy pochodzenie - Abstammungsurkunde ist doch gleichzeitig =
Ad. 3. Geburtsurkunde - PEŁNY odpis aktu urodzenia, wo die Abstammung bewiesen ist oder was ist das für eine Abstammungsurkunde (brauchte sowas noch nie extra) und was damit gemeint ist?
Nachweis über das erfolgte Heimataufgebot - was heisst das?