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1

Montag, 11. Juni 2007, 17:18

Haus bzw. Grundstück

hallo
wollte gerne mal wissen , wie das für deutsche rechtlich in polen ist mit erwerb eines hauses oder grundstück.
ist dies möglich und mit welchen voraussetzungen.?
gelten die gleichen bestimmungen in ganz polen oder ist es region abhängig?
um hilfe wäre ich sehr dankbar.
viele grüße

berni

2

Mittwoch, 13. Juni 2007, 17:04

RE: Haus bzw. Grundstück

Hey,wenn ich das gut weiss dann dürfen die Deutsche kein Grundstück oder Haus in Polen kaufen.Man muss polnischepass haben.
Gruß
grins

3

Donnerstag, 14. Juni 2007, 08:05

Hallo!

Ich schätze mal nicht, dass generell nicht erlaubt ist für einen Ausländer in Polen ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen!

Hier habe ich mal ein Link zu diesem Thema:
http://www.brennecke-partner.de/default.…nrecht&Sliste=0

Dieser Anwalt schreibt, dass man erst eine Genehmigung braucht um sich in Polen Immobilien kaufen zu können! Ich schätze mal, dass man so eine Genehmigung in der zuständigen Behörde Vorort einholen muß!
Wie ich gesehen habe, kann man diesem Anwalt auch eine Nachricht schreiben! Vielleicht erfährst du so bischen mehr!

Gruß Rafael

4

Donnerstag, 14. Juni 2007, 09:25

hallo rafael
danke für deinen beitrag er hilft mir schon weiter

danke

gruß
berni

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Berni« (14. Juni 2007, 09:29)


5

Donnerstag, 14. Juni 2007, 09:26

RE: Haus bzw. Grundstück

hallo grins
danke für deine nachricht.

gruß

berni

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Berni« (14. Juni 2007, 09:29)


Darek

Erleuchteter

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6

Sonntag, 15. Juli 2007, 18:13

RE: Haus bzw. Grundstück

... soweit mir bekannt, kommt es neuerdings darauf an, ob das Grundstück eher im westlichen oder im östlichen Polen liegt.
Als Polen der EU beigetreten ist, wurden für den Erwerb von Immobilien (durch Ausländer) Sperrfristen vereinbart. Hierbei wurde dann aber zwischen 2 Kategorien der Woiwodschaften (ähnlich unseren Bundeländern) unterschieden.
In den östlichen Woiwodschaften betrug die Sperrfrist 3 Jahre.
Es dürfte hier also seit dem 1. Mai 2007 eigentlich keine Probleme geben.

Die anderen Woiwodschaften (also die westlichen) haben dagegen eine Frist von 7 Jahren, gilt also noch bis 2011.
Hierzu zählen die Woiwodschaften, die früher mal zu Deutschland (ganz oder teilweise)
gehörten: Schlesien, Pommern, Lebuser Land, Großpolen, Masuren.

(die 3 Jahres-Frist gilt also daher für alle anderen Woiwodschaften)

Hatte mich auch mal darum bemüht, klappt bei mir allerdings aus oben angeführten Gründen (noch) nicht, da ich mich für den Raum um Danzig (Pommern) interessiere.

Schönen Sonntag noch!
Darek
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Darek« (16. Juli 2007, 11:37)


7

Samstag, 3. November 2007, 20:11

Gesetz in deutscher Übersetzung

Hallo,

das Thema liegt zwar schon ein paar Monate zurück, aber vielleicht interessiert es ja noch.

Ich habe vor drei Jahren das einschlägige Gesetz ins Deutsche übersetzt, nämlich das Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer vom 24.03.1920 (in der durch das Änderungsgesetz vom 29. Januar 2004 verliehenen Fassung). Was ich zu bieten habe, ist also nicht brandneu, aber tiefgehende Gesetzesänderungen hat es meiner Kenntnis nach seither nicht gegeben.

Hier der Link zur Übersetzung

Schöne Grüße in die Runde

AP

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »chelmno.info« (3. November 2007, 20:12)


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