Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Deutsch Polnisches Forum. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Falk

Egalisator und Co-Admin

  • »Falk« ist männlich
  • »Falk« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 870

Wohnort: Sutton Coldfield

  • Private Nachricht senden

1

Freitag, 25. Juni 2010, 14:01

Wohnsitz anmelden

Wieder einmal eine Frage, oder sogar zwei...

Magdalena wird ja jetzt Ende Juli von England wegziehen und etwas zwischen Szczecin und Berlin pendeln.

Kann ich Magdalena einfach bei mir anmelden, wenn Sie ja hauptsächlich bei mir wohnt?
Der Hintergrund ist, dass ich Sie gerne freiwillig krankenversichern würde, bis zu unserer Hochzeit, u. a. wegen Ihrer medizinischen Vorgeschichte, damit Sie hier auch zum Arzt gehen kann. Oder braucht man für eine freiwillige Krankenversicherung überhaupt eine Anmeldung, sprich könnte sich Magda quasi als Tourist auch freiwillig versichern??

Oder macht bei all dem oben die eingeschränkte Freizügigkeit für Polen Probleme?

Vielleicht weiss ja einer bescheid...

Danke... :okok
Signatur von »Falk«

anything goes...

2

Freitag, 25. Juni 2010, 14:21

Anmelden kann sie sich ganz normal im Einwohnermeldeamt, musst dann nur aufpassen wenn Du Sozialleistungen beziehst ob die dann da was neu berechnen. Und wenn sie bei Dir gemeldet ist kann es auch passieren das eine Meldung an die Ausländerbehörde geht und die sich dann irgendwann mal melden bezüglich Arbeitserlaubnis, Freizügigkeitsbescheinigung usw.

Alternativ kann sie sich ja auch in Polen anmelden erst einmal und dann dort eine Krankvenversicherung für Touristen abschließen, ich glaub Anna hatte das hier irgendwo schon mal beschrieben in Polnisch.

Was meinst Du überhaupt mit "freiwillig versichern"? Private oder Gesetzliche?

Falk

Egalisator und Co-Admin

  • »Falk« ist männlich
  • »Falk« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 870

Wohnort: Sutton Coldfield

  • Private Nachricht senden

3

Freitag, 25. Juni 2010, 15:09

freiwillig versichern im Gegensatz zu pflichtversichern. Da sie ja nicht arbeitet, wird sie nicht pflichtversichert, daher die freiwillige Versicherung...

Genau die Ausländerbehörde oder ggfs probleme wegen Freizügigkeit will ich ja vermeiden.
Anmeldung und KV in Polen ist nicht genau was wir wollen, da wir hier in Berlin Ärzte haben, die sich das mal anschauen sollen.

Nun rechnen wir ja damit, dass unsere Hochzeit innerhalb zwei Monate durch wäre (Papierkram). in der Zwischenzeit will ich natürlich nichts, was nicht halbwegs wasserdicht wäre.

Wie schnell arbeitet denn die Ausländerbehörde mit ihren Nachfragen? Bis dahin sollten wir ja wahrscheinlich eh schon verheiratet sein... :oczko ,oder?
Signatur von »Falk«

anything goes...

4

Freitag, 25. Juni 2010, 15:24

Also freiwillig bei der Gesetzlichen Versichern, das meinst Du. :oczko

Ich hab keine Ahnung wie schnell die Ausländerbehörde in Berlin ist, hat damit auch nix zu tun weil rein theoretisch muss sie sich da melden, was passiert wenn sie es nicht macht :bezradny

Ich bin jetzt auch nicht mehr so ganz auf dem laufenden, ich meine mal 3 Monate darf sie eh hier bleiben ohne größere Schwierigkeiten, wenn ihr also in 2 Monaten heiratet solltet ihr da gar keine Probleme haben.

Und die Frage wäre dann auch, was ist wenn ihr verheiratet seid, was passiert dann mit der KV?

Falk

Egalisator und Co-Admin

  • »Falk« ist männlich
  • »Falk« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 870

Wohnort: Sutton Coldfield

  • Private Nachricht senden

5

Freitag, 25. Juni 2010, 16:03

nach der Hochzeit ist sie familienversichert über mich...

genau die drei Monate sind ja meine Frage. darf jemand, der quasi länger "zu Besuch" ist sich hier einfach freiwillig krankenversichern, um gezielt ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen?
Also halt nicht nur das, was sonst über die Auslands-KV des Heimatlandes im Notfall abgedeckt wäre...
Signatur von »Falk«

anything goes...

6

Freitag, 25. Juni 2010, 16:20

Das weiß ich leider nicht, aber mal so aus dem Bauch würde ich sagen das die Krankenkasse da nicht so ganz mitspielen wird, 3 Monate Beiträge zahlen, behandeln lassen und wieder abmelden....ich glaub da haben die was gegen :oczko

Wäre halt die Frage ob eine Touristen Krankenversicherung für den Notfall nicht reichen würde und die Behandlungen warten lassen bis ihr verheiratet seid, zumindest sicherer. Frage ist auch ob sie für 3 Monate aufgenommen wird, hast schon mal bei der Krankenkasse nachgefragt?

7

Freitag, 25. Juni 2010, 16:31

Allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Hallo Falk,

auch wenn Du ja schon von Dir aus beabsichtigst, eine Krankenversicherung für Magdalena abzuschließen, möchte ich bei dieser Gelegenheit doch erwähnen, dass seit dem 01.01.2009 jede Person mit Wohnsitz in Deutschland gegen Krankheit versichert sein muss. Bei der Frage, ob die Versicherung in der GKV erfolgen muss oder kann, hat sich nichts geändert. Neu ist jedoch folgendes: Ist keine Versicherung in der GKV vorgeschrieben oder möglich, muss die PKV einen Versicherungsantrag annehmen. Zwar kann die PKV wegen Vorerkrankungen eine Versicherung im normalen Tarif ablehnen, eine Versicherung zum Basistarif jedoch nicht.
In Eurem Fall dürfte ganz entscheidend sein, ob Magdalena vor Eurer Hochzeit Wohnsitz in Deutschland nimmt.

Gruß

chód wilka

Falk

Egalisator und Co-Admin

  • »Falk« ist männlich
  • »Falk« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 870

Wohnort: Sutton Coldfield

  • Private Nachricht senden

8

Freitag, 25. Juni 2010, 17:11

Die Techniker Krankenkasse (sorry für die Schleichwerbung, ist aber halt meine KV und ich sehr zufrieden damit...) sagt von sich aus wäre das kein Problem. Als nicht Erwerbstätige würde sie eben über den Mindestsatz freiwillig versichert.

Natürlich kann mir aber die KV die Frage nicht beantworten, ob es bei der Anmeldung des Wohnsitzes Probleme gäbe...
Signatur von »Falk«

anything goes...

9

Freitag, 25. Juni 2010, 17:40

Na Anmeldung Wohnsitz ist doch recht einfach, Pass und ID, damit zum Einwohnermeldamt und Wohnsitz anmelden, dann gleich eine Meldebescheinigung ausstellen lassen da ihr die öfters mal braucht und fertig :oczko

Social Bookmarks