Original von maclinux
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Die zweite Überraschung ist, daß beide sie ersten drei Monate keine staatlichen Hilfen irgendwelcher Art
beziehen können.
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Nicht, wenn ihr verheiratet seid.
Das ist ein Gerücht, dass sich relativ hartnäckig hält. Wenn Sie durch Heirat eine Bedarfsgemeinschaft werdet, hat Deine dann Frau die gleichen Rechte wie alle anderen. Selbiges müsste auch meines Erachtens für ihre Tochter gelten...
Sei vorsichtig mit der Art, wie Du Dich äusserst gegenüber dem Amt. Begriffe wie "Beamtenköpfe", "Abkassieren von Diäten" und "Hindernisse... aus der Schublade ziehen" lassen eine Haltung erahnen, welche bei der ARGE extreme Probleme hervorrufen kann.
Ich selber bin ja durch all das auch durch und während sämtlicher Beratungen bei der ARGE oder auch dem Standesamt habe ich nur sehr positive Reaktionen bekommen.
Ich will Dir nichts unterstellen, aber einmal mehr gilt "wie man in den Wald hineinruft..." (das beinhaltet auch non-verbale Kommunikation).
Lasst euch nicht unterkriegen. Wenn Du magst gibt es auch einige mehr oder weniger gute Foren zum Thema Hartz4 und auch binationale Beziehungen, wo ich Dir ggfs Links geben kann, wobei ich denke, dass Du die meisten eh schon ergoogelt hast...
Wo lebt ihr? In den einzelnen Bundesländern gibt es ab und an Unterschiede, wie Sachen, natürlich innerhalb geltenden Rechts, gehandhabt werden...