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Montag, 2. August 2010, 19:40

Familienstammbuch

Woher bekommt man ein Familienstammbuch / Darstellung der Famillienverhältnisse ?
Wenn der Erblasser aus PL kommt, dort geheiratet hat in D später aufgetaucht ist, dann hat er so was hier nicht.
Gibt es in Polen auch ein Amt dass so was führt ? Wie nennt sich das und wo bekommt man das her ?

Danke
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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Dienstag, 3. August 2010, 14:42

RE: Familienstammbuch

Sowas wie Familienbücher in Polen gibt es nicht.
Wenn aber jemand im Ausland geheiratet hat und einer von den Eheleuten deutsche Staatsangehörigkeit hat oder später angenommen hat, kann er so ein Familienbuch bei dem zuständigen Standesamt bekommen.
Man braucht dann aus dem Ausland, in dem Fall Polen, eine Kopie der Heiratsurkunde (odpis aktu ślubu) von zuständigem Standesamt (Urząd Stanu Cywilnego) holen, übersetzen lassen und in Familienbuch in Deutschland eintragen lassen. Ich weiss leider nicht ob man das auch nachträglich machen lassen kann, denke aber schon, kostet nur :oczko
Signatur von »liwia« When nothing goes right, go left!

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Dienstag, 3. August 2010, 19:30

Danke sehr.
Mir stellt sich trotzdem noch die Frage woher ein deutsches Standesamt weiß wer mein Onkel ist wenn er doch in Polen lebt und ob ich das einzige Kind bin und der Verstorbene nicht heimlich welche vor mir in Polen hatte und mir nur nie erzählt... mal so salopp gesagt. Aber wenn sie fürs Erbe die Familienverhältnisse wissen wollen und das durchs handfeste Dokumente unterlegt weil meine Ausführungen nicht genügen, ist das deutsche Standesamt doch der schlechteste Ort dafür. Der Erblasser (mein Elternteil) kam mit mir nach D, war in PL schon verheiratet und die Heiratsurkunde habe ich auch und übersetzt schon eingereicht, doch das genügt ja nicht.
Frag mich nicht wieso, als einziges Kind und mit notarieller Urkunde beglaubigt übersetzt dass der getrennt lebende Ehepartner mir das ok gibt das Erbe anzunehmen, müsste es ja alles klar sein, die gesetzliche Erbfolge ist dann klar, was jucken sie die weiteren Verwandten ?

Ich dachte in Polen wird irgendwo ein Register geführt wo einer an Diagrammen bastelt und die Verwandten reinschreibt :oczko sowas wollen sie im Endeffekt ja.
Ich weiß es gibt keine weiteren Kinder, aber irgendwie muss ich das auch belegen.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

4

Dienstag, 3. August 2010, 19:55

Familienbuch in Deutschland abgeschafft!

Nach dem zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Personenstandsreformgesetz ist in Deutschland eine Neuanlage eines Familienbuches nicht mehr möglich. An seine Stelle ist das Eheregister getreten. Dort werden jedoch keine Eintragungen zu Eltern und Kindern der Eheleute vorgenommen.

Gruß

chód wilka

5

Dienstag, 3. August 2010, 20:52

Und nun wenn das Polen nicht führt und hier mit das Standesamt nichts gibt aber das Gericht es will ? Können die es nicht unter sich ausmachen ? Nein, natürlich nicht.
Bekommt dann keiner das Erbe und der Nachlass wird niemanden gehören oder was ?
Das Auto auf tote angemeldet soll also da stehen, abmelden darf ich nicht weil es gehört mir ja nicht ohne Erbschein und Steuer zahlt, ähm, der Weihnachtsmann oder wie ?

Nachlassgericht will Beleg wie Familie aussieht, ich biete an: meine Geburtsurkunde (des einzigen Kindes, behaupte ich, kann nicht belegen dass der Verstorbene irgendwo nicht heimlich in Timbuktu was gezeugt/geboren hat, kann niemand) und des Verstorbenen, auch Ausweise,
amtlichen Auszug aus Heiratsurkunde beglaubigt übersetzt und vom Notar dazu "ja ja passt schon, er kann das erledigen/behalten, ich als Ehepartner überlasse es".
Vermögensaufstellung, Sterbeurkunde, Totenschein etc.
Und nun ?

"Ja aber Sie müssen Familie darstellen mit amtlichen Dokumenten"

Wozu bei der eindeutigen Erbfolge, aber vor allem wie?

"Sie müssen darstellen!"

Ja ja, wie ?

"Sie müssen es darstellen!"

Bis ich jemanden eine zur Beruhigung verpasse, aber wirklich mal.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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Mittwoch, 4. August 2010, 08:45

Auto abmelden

Ist das Auto in Deutschland angemeldet? Willst Du das Auto um- oder abmelden?

Gruß

chód wilka

7

Mittwoch, 4. August 2010, 10:34

Ja in D, ich will es ummelden auf mich, den Erben, dazu braucht man Erbschein, für selbiges u.a. Stammbuch oder was vergleichbares, was ich nicht habe und Nachlassgericht meckert. Daneben gibt es zig andere Sachen die möglichst schnell auf mich müssen, Auto nur ein Beispiel.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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8

Dienstag, 10. August 2010, 12:44

Man ist das eine Show.

Plötzlich heißt es es muss polnisches Erbrecht angewendet werden und in selbiges muss man sich erst einlesen ;)

Also Verstorbener deutsche Staatsangehörigkeit, kein Wohnsitz in Pl, auch wenn pl-stämmig.
Ehepartner getrennt im Ausland lebend polnische Staatsangehörigkeit, Kind deutsche und polnische, aber letzte habe ich weder angegeben noch mein dortigen Wohnsitz weil es sie ja nicht zu interessieren hat hierfür.

Weil der Ehepartner so zu sagen aus Polen auftaucht, werden die Sachen jetzt anders rum gesehen, selbiger verzichtet übrigens notariell beurkundet auf das Erbe, also was soll jetzt polnisches Recht ?

Da habe ich gleich mal eine Frage, wie hoch sind nach polnischem Recht die Freibeträge ? In D 400 000 Euro, in PL wie viel ? Weil davon hängt das ab ob da widerspreche, will ja polnischen Staat nichts geben für eines deutschen Staatsbürgers Erbe an deutsches Kind, Vermögen befindet sich auch auf deutschem Territorium, daher wird es auf mich irgendwie komisch. Mal abwarten was der Rechtspfleger des Amtsgerichtes nach Studium des polnischen Erbrechts so sagt, ich will mal anzweifeln dass die Mühe sein muss. Ich habe auch das deutsche Staatsangehörigkeitszeugnis gezeigt, Personalausweis, Meldung... die wissen schon dass Erblasser und Erbe deutsch sind.

p.s. Oder haben sie sogar vom nach polnischen Freibetrag die Steuer sich zu nehmen ? Wäre wirklich der komplette Mischmasch allen Rechts zu eigenen Gunsten.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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Dienstag, 10. August 2010, 15:17

*wird=wirkt
*vom=vor

Immer wenn man aufgeregt schreibt die Fehler ;)
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Obywatel GG« (10. August 2010, 15:18)


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Donnerstag, 19. August 2010, 21:11

Ich berichte Vollständigkeits halber das Ergebnis.
Auf die Nachweise dass es keine andere Nachkommen gibt die ich unmöglich bringen kann wird verzichtet, eidesstattliche Versicherung es gibt niemanden anderen wird abgegeben.
Es wird deutsches Erbrecht angewendet, nicht weil Erblasser und Erbe Deutsche, wohnhaft in D sind und Erbe auch in D ist, nein, das wäre zu einfach gedacht, weil das polnisches Recht auf deutsches verweist - so hieß es seitens des Rechtspflegers des Nachlassgerichtes zumindest. Aber Hauptsache erst mal Stress erzeugen :oczko
Nur passt was anderes wieder nicht, der Erbverzicht seitens des anderen Erben erfolgte falsch, Notar, bestätigender Gerichtsstempel drauf, beglaubigte Übersetzung etc. passen plötzlich doch nicht, derjenige muss vor Ort das Erbe im deutschen Konsulat ausschlagen.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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