Man ist das eine Show.
Plötzlich heißt es es muss polnisches Erbrecht angewendet werden und in selbiges muss man sich erst einlesen
Also Verstorbener deutsche Staatsangehörigkeit, kein Wohnsitz in Pl, auch wenn pl-stämmig.
Ehepartner getrennt im Ausland lebend polnische Staatsangehörigkeit, Kind deutsche und polnische, aber letzte habe ich weder angegeben noch mein dortigen Wohnsitz weil es sie ja nicht zu interessieren hat hierfür.
Weil der Ehepartner so zu sagen aus Polen auftaucht, werden die Sachen jetzt anders rum gesehen, selbiger verzichtet übrigens notariell beurkundet auf das Erbe, also was soll jetzt polnisches Recht ?
Da habe ich gleich mal eine Frage, wie hoch sind nach polnischem Recht die Freibeträge ? In D 400 000 Euro, in PL wie viel ? Weil davon hängt das ab ob da widerspreche, will ja polnischen Staat nichts geben für eines deutschen Staatsbürgers Erbe an deutsches Kind, Vermögen befindet sich auch auf deutschem Territorium, daher wird es auf mich irgendwie komisch. Mal abwarten was der Rechtspfleger des Amtsgerichtes nach Studium des polnischen Erbrechts so sagt, ich will mal anzweifeln dass die Mühe sein muss. Ich habe auch das deutsche Staatsangehörigkeitszeugnis gezeigt, Personalausweis, Meldung... die wissen schon dass Erblasser und Erbe deutsch sind.
p.s. Oder haben sie sogar vom nach polnischen Freibetrag die Steuer sich zu nehmen ? Wäre wirklich der komplette Mischmasch allen Rechts zu eigenen Gunsten.