Im Prinzip wurde es ja schon geschrieben:
Also Übersetzer kann im Prinzip jeder arbeiten da der Titel nicht geschützt ist.
Viele Übersetzer sind Mitglied im Bundesverband der Übersetzer, die haben ca. 7000 Mitglieder.
Ein Hochschulstudium wie z.B Diplom-Wirtschaftsübersetzer oder ein Staatlich Geprüfter Übersetzer
ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, die nehmen also nicht jeden
Nur für Beurkundungen etc. brauch man die Vereidigung des jeweiligen Bundesstaates.
Wenn ich einen Kaufvertrag mit einer polnischen Firma mache reicht also ein Übersetzer ohne Vereidigung,
kaufe ich aber ein Grundstück so brauche ich einen vereidigten Übersetzer.
Wie immer Werbung hier für die FH Zittau:
Übersetzer Deutsch-Englisch-Polnisch.
http://wwwcms.hs-zigr.de/de/Studienangeb…ge/englpol.html