Hallo aziel,
um in Deutschland den blauen EU-weit gültigen Behindertenparkausweis beantragen zu können, braucht man einen Schwerbehindertenausweis. Dort muss das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) eingetragen sein. Wo der Schwerbehindertenausweis beantragt wird, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Bremen gibt es auch noch einen gelben Parkausweises für Personen, welche keinen blauen Parkausweis erhalten können. Mit dem gelben Parkausweises darf jedoch auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol nicht geparkt werden.
Gruß
chód wilka