Ich habe mich mal kundig gemacht. Deine Kinder haben automatisch die polnische Staatsangehörigkeit wenn der Vater Pole ist. Da brauchst Du also nur nach Polen fahren und für die polnische Dokumente ausstellen lassen. Die deutsche Staatsangehörigkeit bleibt erhalten, wenn nicht darauf verzichtet wird. Anmelden kann man sich in Polen ohne Probleme unabhängig von der Staatsangehörigkeit als EU-Bürger.Zitat
Original von Filut
Guten Morgen Zusammen,
ich habe da mal ne Frage
Im Forum wurde ja genaustens beschrieben was ein Ausländer (Deutscher) machen muss um in Polen eine Aufenthaltserlaubnis / Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Ziemlich aufwendig.
Was brauche ich aber, um meine Kinder (zurzeit nur deutsche Staatsangehörigkeit) in Polen bei ihrem dort auch angemeldeten polnischen/deutschem Vater anzumelden.
Ich möchte dass die beiden auch die polnische Staatsbürgerschaft erhalten.
Diese sollten Sie doch eigentlich von Geburt an haben, da ihr Vater diese auch hat. Oder?
Lieben Gruß 2
Filut
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diabel« (17. Februar 2011, 19:36)
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