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1

Montag, 30. Mai 2011, 08:27

Umzug und Arbeiten in Deutschland

Hallo Zusammen,
habe folgende Frage:

Ich habe in Polen meine Liebe kennengelernt und möcht das Sie demnächst zu mir zieht. Problem ich bin noch "verheiratet" zur Zeit seit 2 1/2 getrendlebend. Wie stellt mann es am vernünftigsten an :mysli, welche ansprüche hat meine Liebe in Deutschland (arbeitssuchend melden etc.). Kann Sie hier sofort arbeiten oder gibt es einen Sprachkurs, was ist mit Krankenversicherung. Hat hier jemand enliche Erfahrung gemach oder ist vieleicht gerade dabei. Wodrauf muss mann achten??

Ich bedanke mich schon mal im Voraus und erwarte sehensichtig Eure Antworten ...... :ostr :okok

2

Montag, 30. Mai 2011, 09:30

RE: Umzug und Arbeiten in Deutschland

Hallo OSandy,

als EU-Bürgerin, kann Deine Freundin jederzeit nach Deutschland übersiedeln und sich hier eine Arbeit suchen. Seit 01.05.2011 sind alle Arbeitsbeschränkungen aufgehoben.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder ähnliche Unterstützung besteht nicht.
Das "Problem", dass Du noch verheiratet bist, ist eher privater Natur und hat keine rechtlichen Auswirkungen darauf ob Deine Freundin zu Dir zieht oder nicht.
Meine Frau ist vor über 10 Jahren von Polen nach Deutschland zu mir gezogen. Damals ging es natürlich an einfachsten mit Trauschein - außerdem war für mich dann am Anfang das Ehegattensplitting interessant, bis meine Frau die deutsche Sprache beherrschte und sich finanziell auf eigene Beine stellen konnte. Diese steuerlichen Vorteile kannst Du in Deiner Situation leider nicht in Anspruch nehmen.

Mein Rat: Wenn Deine Freundin zu Dir zieht - sorgt dafür, dass sie schnellstmöglich ein gutes Deutsch lernt, damit sie hier gut klar kommt. Lieber mal ein bischen mehr Geld in die Hand nehmen und eine professionelle Ganztages-Sprachschule besuchen lassen und auch privat viel unterstützen.

Wenn es mit der Sprache klappt, dann kann Sie sich auch auf dem Arbeitmarkt umschauen - je nach Ausbildung Deiner Freundin und Eurem Wohnort stehen die Chancen momentan nicht schlecht etwas adequates zu finden.

Ich wünsche Euch viel Erfolg.

Andi

3

Donnerstag, 2. Juni 2011, 20:05

Wenn deine Freundin den deutschen Sprachkurs macht, kannst Du Dich ihr auch anschließen. Im Tandem lernt es sich besser.
Damit Dir deine Ex keine Probleme bereitet, würde ich auch mal eine Scheidung in Erwägung ziehen.
Den Sprachkurs muß man leider selber blechen. Anspruch auf soziale Leistungen bestehen (meines Wissens) nicht. Die muß man sich in D erarbeiten. Aber da kann ich mich irren. In der EUdSSR ist im Moment alles möglich.

4

Dienstag, 7. Juni 2011, 17:34

RE: Umzug und Arbeiten in Deutschland

Hallo Osandy,

bei der Freizügigkeit innerhalb der EU gibt es eine wichtige Einschränkung:

Wer als EU-Bürger im Rahmen der Freizügigkeit in einem anderen EU-Land leben will, muss dort selbst für seinen Unterhalt sorgen können.

Wer ein entsprechendes Vermögen nachweisen kann oder eine Rente in ausreichender Höhe bezieht, muss nicht selbst arbeiten. Es ist auch möglich, dass sich eine andere Person verpflichtet, für alle Kosten aufzukommen.

Eine Krankenversicherung muss vom ersten Tag an bestehen. Erfolgt die Anmeldung nicht rechtzeitig, können die Beiträge auch für bis zu 5 Jahren nachträglich erhoben werden, ggf. zusätzlich noch entsprechende Zinsen.

Gruß

chód wilka

ADI

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5

Dienstag, 9. August 2011, 20:37

Der Sprachkurs kann geteilt werden, so war es zumindesten bei uns so...Dank einer Frau der Volkshochschule.
Bei der Krankenversicherung kann man es ja zum Anfang mit"Privatversicherung" in Polen abschliessen. Oder in D amelden und erstmal "ruhen"lassen, bis sie eine Aebeitsstelle bekommen hat. oder Du zahlst ihren Beitrag...

6

Mittwoch, 10. August 2011, 11:24

Krankenversicherung in D

Zitat

Original von ADI
... Oder in D amelden und erstmal "ruhen"lassen,...


Woher soll der Versicherungsschutz kommen in der Zeit, in welcher die abgeschlossene Krankenversicherung ruht?

chód wilka

ADI

Erleuchteter

Beiträge: 715

Wohnort: Sachsen+ PL

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7

Mittwoch, 10. August 2011, 21:26

RE: Krankenversicherung in D

Zitat

Original von chód wilka

Woher soll der Versicherungsschutz kommen in der Zeit, in welcher die abgeschlossene Krankenversicherung ruht?

chód wilka


Durch die private Krankenversicherung, welche in PL abgeschlossen wurde, z.B.: für ein Jahr.

Eigentlich müsste ja sie schon für " Notfälle" durch die poln. Krankenkasse versichert sein. Sie muß nur diesen Schein E104 oder ähnlich in den Händen haben. Also zu der eigenen poln. Krankenkaase fahren/gehen und sich den Schein geben lassen. Die andere -private- Versicherung dient nur im Falle eines schweres Unfalles, wie es auch in D üblich ist...

Choma

Babcia

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8

Mittwoch, 10. August 2011, 21:42

RE: Krankenversicherung in D

Zitat

od ADI
Sie muß nur diesen Schein E104 oder ähnlich

EKUZ (Europejska Karta Ubezpieczenia Zdrowotnego)
Signatur von »Choma« Jeśli potrafisz śmiać się z siebie, będziesz miał ubaw do końca życia :D

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