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Dienstag, 26. Juli 2011, 12:50

Obywatelstwo

Witam wszystkich serdecznie
Jak uzyskać dla mojego dziecka (5 lat) urodzonego i zamieszkałego w Polsce, niemieckie obywatelstwo, które sam posiadam ?

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Dienstag, 26. Juli 2011, 15:12

Soweit mir bekannt , kann dein Kind bis zum 18Lebensjahr selbst entscheiden welche Staatsbürgerschaft es annehmen möchte , wenn ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Also kann Du dir noch Zeit lassen.
Die deutsche Botschaft in Warschau gibt dir aber über die Prozedur gerne Auskunft.
Ruf einfach mal da an.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch gesetzlichen Automatismus

Die Staatsangehörigkeit wird ex lege erworben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Durch Geburt (Abstammungsfälle)

* Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
Eine nach dem 1. Januar 1975 geborene Person erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Für nichtehelich geborene Personen gilt, dass die Betreffenden in der Regel die Staatsangehörigkeit der Mutter erwerben. Seit dem 1. Juli 1993 kann auch der nichteheliche Vater die deutsche Staatsangehörigkeit verleihen, wenn
- er Deutscher ist,
- eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegt
- und die Anerkennung der Vaterschaft bzw. das Vaterschaftsfeststellungsverfahren vorgenommen oder eingeleitet wurde, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

* Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch ausnahmsweise dann nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
- dieser leibliche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde und
- weiterhin dort lebt und
- das Kind sonst nicht staatenlos wäre.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Diabel« (26. Juli 2011, 15:23)


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