Das ist für einen deutschen Standesamt ein Sonderfall, aber es scheint möglich zu sein, für das Kind - je nach Geschlecht - die männliche oder die weibliche Namensform zu wählen
http://www.ppl.nl/toc/showresults.php?ex…entscheidungen
2 Entscheidungen - BGer - 16.12.04 - Anpassung eines nach dem Geschlecht veränderlichen Familiennamens im Zivilstandsregister . hier: polnischer Junge erhält statt der weiblichen Namensform seiner Mutter (...lewska) die männliche Namensform (...lewski) - Steinmann
Europaische Grundrechte Zeitschrift (2005), 32.17-18: p.514-516