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Mittwoch, 2. November 2011, 17:56

ZUS und dt. RV

Kennt sich jemand mit Rentensachen aus ?

Ehepartner A lebt in D, bekommt Rente, stirbt.
Ehepartner B lebt in PL, bekommt poln. Rente.
B steht aus D Witwenrente zu, bekommt auch von der dt. Rentenversicherung brav bezahlt.

ZUS erfährt dass B neben seiner poln. Rente auch eine Witwenrente aus D bekommt, meint muss eine Familienrente "rodzinna" beantragen.
B fragt ZUS nach wie viel es wird, will nämlich nicht beantragen wenn es insg. weniger wird.
ZUS will sich vorher nicht festlegen also wie wir das Leben kennen heißt das: insg. weniger.

Was passiert wenn B den Antrag nicht ausfüllt ?
Kann ZUS dt. Rentenversicherung anweisen nicht zu zahlen ? Wohl kaum, B hat gegenüber der RV ja ein Rechtsanspruch den Dritte wohl kaum ins wanken bringen können würde ich meinen.
Kann ZUS die poln. Rente einstellen ? Mit welcher Begründung, immerhin hat B in PL ein Rentenanspruch mit seiner Arbeit erworben.

Danke im Voraus
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Obywatel GG« (2. November 2011, 17:59)


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Dienstag, 8. November 2011, 21:55

Obywatel GG ZUS
Kennt sich jemand mit Rentensachen aus ?

Ich. Der "ZUS" in Polen ist heutzutage eine Zwangslotterie, bei der der Mindeseinsatz 2 zł beträgt und im Glückksfall (= Überlebensfall) das Hauptgewinn bei etwa 1 zł liegt. Mein Onkel kam auf die Idee, die in der USA erworbene (wohl bemerkt Mindestrente, was bei den heutigen Geldverhältnissen kein Großkapital ist) in Anspruch zu nehmen. Das Ganze müsste natürlich über den ZUS laufen. Sobald er davon Wind bekommen hat, wurde seine polnische bescheidene Rente und sonstige Leistungen bis zur Klärung der Angelegenheit stillgelegt, auch wenn er wegen seines Alters (etwa 80) unter verschiedenen Krankheiten gelieten hat. Das hat etwa 6 Monate gedauert.

3

Dienstag, 8. November 2011, 22:07

Ja heißt das ZUS kann dt. RV anweisen nicht zu zahlen und mit was begründen sie dann Leistungsempfänger die Aussetzung der Witwenrente wenn der sich über Aussetzung beschwert ? Ich finde in §en zur Witwenrente nichts über ausländische Stellen die rein pfuschen dürfen.

Gut die polnische könnte ZUS aussetzen, aber da muss es doch ein Gesetz geben, weiß jemand welches ? Weil einfach so "der will nicht wie wir also zahlen wir seine bisherige Rente die wir 20 Jahre zahlten, nicht weiter" wird ja nicht gehen sonst wird die Klage gewonnen die dann kommt.
Hat jemand das §en-Werk zur "renta rodzinna" ? Ich finde nichts im Netz aber würde gerne nachschauen wieso man sie zwangsweise beanspruchen muss und nicht bei der bleiben kann die man hat.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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Mittwoch, 9. November 2011, 20:03

Ich bin auch nicht gut in dem Thema, kenne aber aus der Praxis einen Fall. Ein Belgierist nach Polen umgezogen und hat dann von Polen seine Rente erhalten. Automatisch wurde seine Rente auf 80% gekürzt. Das ist allerdings schon ca. 10jahre her. Keine Ahnung wie das heute aussieht.

5

Mittwoch, 9. November 2011, 20:09

Ja gut wer seine deutschen Rentenansprüche nach PL mit nimmt also sich aus D abmeldet und dort zugestellt bekommt, der bekommt es auch gekürzt, hat aber eigentlich nicht mit den Fall hier zu tun.

Was übrigens eine Sauerei ist denn wieso steht jemanden weniger zu wenn er umzieht aber über Recht und Gerechtigkeit müssen wir uns ja nicht unterhalten, das ist schon längst eine Bananenrepublik geworden, doch immerhin muss dafür ein Filbinger mal ein Mist mit § davor aufgeschrieben haben, den polnischen Filbinger der sagt Wintenrente aus Ausland kürzt die einheimische, müssen wir erst mal abwarten.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Obywatel GG« (9. November 2011, 20:09)


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