Nach dem gesunden Menschenverstand müßte man einen Vermittlungsgutschein bekommen dürfen, sobald man im Arbeitsamt (oder Agentur, oder wie der Laden heutzutage heißt) wenigstens als arbeitslos gemeldet ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Leistungsbezug hat damit nicht unbedingt zu tun.
Das Problem ist nur, im AA geht es selten nach dem gesunden Menschenverstand zu ...