Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lilly6« (24. Juni 2012, 12:15)
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Original von Lilly6
Ist es erlaubt solche Bilder ohne Einverständnis der Grundstücksbesitzer (Fotograf muss sich für das Foto auf Privatgrundstück befunden haben) überhaupt zu machen und ins Web zu stellen ? Der Fotograf ist angeblich vom Nachbargrundstück über den Zaun geklettert.
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Original von Lilly6
(der abgebildete Hund ist übrigens der Wachhund ,müsste wohl versetzt werden )
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Original von Darek
Grundsätzlich unterliegt ein Gebäude einem Urheberrecht, nämlich dem des entsprechenden Architekten (obwohl sich das jetzt blöd anhört). § 59 UrhG gestattet aber Aussenaufnahmen und die die Verwertung von Gebäuden, sofern für diese Aufnahmen nicht das Grundstück betreten wurde, sondern von einer öffentlichen Strasse ohne Hilfsmittel, wie z.B. Leiter, Kranwagen, Hubschrauber, oder ähnlichem fotografiert worden ist.
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Original von Lilly6
Angeblich soll die Person von der Nachbarwiese über den Zaun geklettert sein, entspricht auch der Perspektive des ersten Bildes.
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