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Kasia HH

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1

Dienstag, 27. November 2012, 23:49

Steuerberater/ Immobillienkauf in Polen

Liebe Forum-Mitglieder,
ich weiss nicht, ob man solche Fragen hier stellen darf... Aber ich versuche es mal.

Ich komme ursprünglich aus Warschau (bin dort im Haus meiner Eltern noch immer angemeldet.) Ich lebe aber seit über 10 Jahren in DE (habe aber Polnisches Pass) und arbeite hier.

Jetzt will ich in Polen 1-2 Wohnungen als Investition in Warschau kaufen und wollte mal fragen, wie man das steuerlich abbildet.

1) In Polen muss ich 2% Steuer von dem Wert der Immobile bezahlen. Fallen zusätzliche Kosten in DE an?
- gibt es hier irgendwelche Tricks zu beachten?
2) Wenn ich die Wohnung vermiete, zahle ich in Polen Steuern für die Mieteinnahmen oder in DE?
3) Abschreibungen für den Umbau, Möbel etc. kann ich auch in DE geltend machen (da ich hier meine Steuererklärung abgebe?
4) In Polen darf man die Immobile steuerfrei nach 5 Jahren wieder veräußern, in DE aber in 10 Jahren. Wenn ich die Wohnungen in 5 Jahren wieder verkaufen will, muss ich es in DE versteuern, oder gilt dann das Gesetz des Landes in dem die Immobilie ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre zahlreiche Tipps! Falls ihr einen guten Steuerberater kennt, der in solchen Deutsch-Polnischen Verflechtungen gut ist, wäre ich super dankbar für seine/ihre Kontaktdaten.

Ganz liebe Grüße an alle!

Kasia :papa

Darek

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2

Mittwoch, 28. November 2012, 07:57

RE: Steuerberater/ Immobillienkauf in Polen

Hallo Kasia,

grundsätzlich stellt sich zunächst einmal immer die Frage, ob es sich um eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht handelt.
In Deinem Fall greift die unbeschränkte Steuerpflicht =>in D wohnen und arbeiten, in Polen Immobilie kaufen. (Beschränkte Steuerpflicht => in D arbeiten und in Polen leben und Immobilie kaufen)

Soweit mir bekannt, gilt Folgendes:

zu 1)
Kosten für einen Immobilienerwerb fallen dort an, wo sie entstehen, für Dich also in Polen.

Zu 2)
Die Mieteinnahmen müssen in Polen versteuert werden. Deutschland stellt diese Einkünfte dann frei, allerdings unter Progessionsvorbehalt (hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Polen)
Dies bedeutet, dass Deine Mieteinnahmen für die Höhe des Steuersatzes relevant sind, nicht aber für die Höhe der festzusetzenden (zu zahlenden) Einkommensteuer in D. Daher musst Du diese Einkünfte auch in D bei Deiner Steuererklärung angeben.
Beisipiel: Du verdienst in D 40.000 EUR aus nichtselbständiger Arbeit, hinzu kommen noch umgerechnet 5.000 EUR an Mieteinnahmen aus Polen. Dein Steuersatz wird dann für 45.000 EUR ermittelt, allerdings nur auf 40.000 EUR angewendet. (Du versteuerst das Ganze also nicht zweimal, Deine Einkünfte aus dem Ausland sorgen hier in D nur für einen höheren Steuersatz. Na ja, zugegeben, das kommt bei einer Rechnung mit gaaaanz spitzem Bleistift einer doppelten Besteuerung schon ziemlich nahe.)

Zu 3)
Ergibt sich eigentlich aus den Antworten zu Frage 1 und 2.
Da Du die Mieteinnahmen in Polen versteuern musst, werden die Werbungskosten für diese Immobilien ebenfalls nach polnischem Steuerrecht angesetzt.

Zu 4)
Siehe Antwort 2.

Soweit mein Wissensstand. Nähere und aktuellere Informationen hierzu kann Dir aber jeder Steuerberater geben. Einen speziellen Steuerberater für "deutsch-polnische Verflechtungen" brauchst Du nicht.
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

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