Am 19.11. wurde vom Bundestag das neue "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" verabschiedet.
Hierin werden Patientenrechte gebündelt und das bereits bestehende Gesetz wurde in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Unter anderem ist jetzt der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient im Grundgesetz verankert.
Auch erhalten Patienten nun das
Recht auf Einsichtnahme ihrer Patientenakte!
Weiter sind auch Informationen über in Deutschland genehmigte klinische Arzneimittelprüfungen auf der Seite "PharmNet.Bund" einsehbar. PharmNet ist das Portal für Arzneimittelinformation von Bund und Ländern.
Die Seite
www.pharmnet-bund.de beinhaltet bundesweit vorliegende amtliche Daten im Rahmen der Zulassung, Registrierung und Überwachung von Arzneimitteln und bietet damit, so Gesundheitsminister Daniel Bahr, "Transparenz für Ärzte, Patienten und andere interessierte Bürger".
Quellen:
www.pharmnet-bund.de
http://www.bundesgesundheitsministerium.…tenrechtegesetz
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pm_pharmanet
Weitere Informationen gibt´s auf der Seite des Patientenbeauftragten der Bundesregierung:
www.patientenbeauftragter.de