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Dienstag, 25. Dezember 2012, 19:50

Feucht Fröhlicher abend

Als allererstes erstmal Frohe Weinachten


Guten Abend liebe User,
ich habe da mal eine Frage?

Ist es verboten als betrunkender zu Fuß zum Hotel zu gehen?
Folgende Situration ist mir leider passiert und zwar ich fahre ja sousagen regelmäßig nach Polen in meine zweite Wahlheimat.
Nach bezug meines Hotels und meines Einkaufs machte ich mich auf den Weg in ein Lokal um etwas zu Trinken,dort lernte ich dann schnell 2 Polen kennen so daß man sich gut unterhielt.
Wie es nunmal so ist war hier Alkohol im Spiel-leider Gottes soviel das ich von dem Restabend nicht mehr soviel weiß-mir ist klar ich sollte vernünftiger sein:-(
Jedenfalls war es so das ich mitgenommen wurde von der hiesigen Policja wobei ich meinen sogenannten Rausch ausschlafen konnte.

Nun meine Frage bleibt es bei den Kosten von 84 Zlotys oder kommt da noch mehr auf mich zu/Führerscheintechnisch-was ich natürlich nicht hoffe,ich betone nochmals das ich Fußgänger war da ich meine Schlüsselbunde extra im Hotel gelassen habe.

In dem Protokoll steht kein Promillewert und mir wurde auch kein Blut abgenommen/denke ich zumindest

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Asrael« (25. Dezember 2012, 19:52)


2

Mittwoch, 26. Dezember 2012, 18:35

RE: Feucht Fröhlicher abend

Hallo

davon ausgegangen, dass du nicht minderjährig bist, und unterwegs auch nicht in einen Unfall verwickelt warst,
bzw einen verursacht hast, und auch sonst nichts angestelt hast, und etwas kaputt gemacht hast,
würde ich - als Laie!- sagen, dass da nichts mehr kommen sollte.

Die Kosten scheinen mir recht gering, ich habe eben auf einigen Seiten etwas von Kosten so um die 200zl für für einen Aufenthalt in "izba wytrzeźwień" gelesen.

Ist wohl noch mal gut gegangen.

Gruß
Ola
Signatur von »Ola« Nevermore...

3

Donnerstag, 27. Dezember 2012, 10:23

Zuerst ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest und einen fröhlichen Beginn des neuen Jahres 2013 !

Angetrunken als Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs zu sein, ist ein Punkt, der oft von den rechtlichen Möglichkeiten her unterschätzt wird. hier gibt es sehr viel Nachsicht von den Ordnungskräften und es wird allgemein gewohnheitsrechtlich auch sehr viel Verständnis erwartet.

Wenn das in Deutschland jedoch jemand ahnden möchte, dann reicht dazu die Straßenverkehrsordnung aus (Paragraf 1 Absatz 2: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird"). Natürlich zieht immer wieder einmal eine Gruppe angetrunkener Leute durch die Stadt, will man das jedoch ahnden, dann gibt es auch die rechtlichen Möglichkeiten dazu. Ebenfalls kann man dann die Beförderung, eventuelle Reinigungsarbeiten sowie die Übernachtung in Rechnung stellen. Obwohl eine Bestrafung angetrunkener Leute in Deutschland nicht allgemein üblich ist, und bei Volksfesten sehr viel Verständnis für "alkoholseelige Lustigkeit" erwartet wird: Das KANN teuer werden.

4

Mittwoch, 9. Januar 2013, 20:57

Ich bedanke mich für die schnelle Einschätzung,bisher ist auch nichts gekommen :nie anscheinend bin ich mit nem blauen Auge davon gekommen,sowas dämliches passiert mir so schnell auch nicht wieder

5

Mittwoch, 9. Januar 2013, 23:00

So nebenbei, in D darfst Du Dich nicht mit zu viel Promille erwischen lassen, denn viel Promille und noch stehen können heißt für die dass Du das regelmäßig übst :oczko und daher als Alkoholiker charakterlich nicht geeignet bist Fahrzeuge zu führen :oczko
Ja ja heute steigst Du damit noch nicht in Fahrzeuge aber bestimmt bald, so wie alle mit einer Hand ein Messer in sie nehmen werden um die Nachbarskinder zu ermorden- nicht meine Logik, beschwert euch bei anderen.
Diese Regelung gibt es in Polen noch nicht, aber sicher bald im Rahmen der EU-Harmonisierung.
Darfst dann bei der MPU erklären woher diese Fähigkeit stammt viel Alkohol vertragen zu können :oczko
Ich werde mich auf meine Ostgene beziehen und Prüfer Rassismus unterstellen, aber andere müssen sich natürlich was anderes überlegen :ROTFL
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

6

Donnerstag, 10. Januar 2013, 20:09

Moin Moin also ich denke nicht das ich Alkoholgefährdet bin so wie du es schreibst,denn dieses war das erste mal seit 2001 wo ich mal wieder einen Durst getrunken habe.
Wenn es viel war dann waren es max 3 Cola Bier Mix und 3 Wodka Redbull und das hat mir schon gelangt um unter den Tresen zu liegen was mich auch nicht wundert da ich 11 Jahre nicht einen Tropfen getrunken habe :nie-von Trinkgewohnheit kann man hier also nicht reden.

Das ich dann extra mein Schlüssel fürs Auto im Hotel lasse spricht denke ich für sich selbst,soweit Vernümftig bin ich dann doch das ich weiß das es hier eine Trennung geben muß.

7

Freitag, 11. Januar 2013, 07:26

Zitat

Original von Asrael
Moin Moin also ich denke nicht das ich Alkoholgefährdet bin so wie du es schreibst


Ich schreibe was in Absurdistan unterstellt wird, weil es eben nicht allen klar ist was für Schlauberger beim Ordnungsamt bis Gericht so "arbeiten".

Viel Promille und noch stehen = regelmäßig üben - sagen die, andere Faktoren die das erklären können unterschlagend. Und viel üben = bestimmt öfter mal fahruntüchtig fahren - sagen die.
ICH sage gar nichts über ein Zusammenhang zw. viel vertragen und Häufigkeit der fahruntüchtigen Fahrten, nur
dass man trinken am besten heimlich im Wald oder im Keller erledigt :oczko Nach trinken öffentlich spazieren gehen = gefährlich (für Führerschein, zumindest in D, in PL (noch) nicht) :oczko
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Obywatel GG« (11. Januar 2013, 07:27)


8

Freitag, 11. Januar 2013, 19:49

RE: Feucht Fröhlicher abend

Wie ich es rauslese, warst du für die Ordnungshüter kein Störenfried, du hast nicht störend auf den auf den Fahrzeugzeugverkehr eingewirkt, hast niemanden geschädigt - sonst hätte man dir Blut, zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) abgenommen. Du warst einfach nicht mehr Herr deiner Sinne und man hat dich wohl in Schutzgewahrsam genommen, damit dir und deinen Mitmenschen kein Schaden entsteht. Die Kosten werden, wenn man sie dir in Rechnung stellt, überschaubar bleiben :klee:
Ich bin zwar kein Experte, wie die Rechtslage in Polen ist, aber ich denke, dass die polnische Polizei ähnlich arbeitet, wie auf deutscher Seite und da kenne ich mich gut aus. Also Kopf hoch!

Gruß Frank

9

Montag, 28. Januar 2013, 09:55

Zitat

Original von Asrael
Ich bedanke mich für die schnelle Einschätzung,bisher ist auch nichts gekommen :nie anscheinend bin ich mit nem blauen Auge davon gekommen,sowas dämliches passiert mir so schnell auch nicht wieder


Im Nachhinhein ist man eben immer schlauer! :pies

lg

10

Montag, 28. Januar 2013, 14:52

Zum Thema Übung: ich kenne einen Fall, da wurde das (zu Recht) unterstellt. Der Kollege hat 1,7 Promille und sich locker mit der Polizei unterhalten, die NICHTS gemerkt hat bis der Blick ins Auto fiel und dort Leergut lag im Gegenwert eines guten Essens... :ROTFL

11

Dienstag, 29. Januar 2013, 17:17

Zitat

Original von Rosi74
Zum Thema Übung: ich kenne einen Fall, da wurde das (zu Recht) unterstellt. Der Kollege hat 1,7 Promille und sich locker mit der Polizei unterhalten, die NICHTS gemerkt hat bis der Blick ins Auto fiel und dort Leergut lag im Gegenwert eines guten Essens... :ROTFL


ja, solche gibt es tatsächlich. Bei 1,7 Promille würde ich schon unterm Tisch liegen. Unfassbar solche Leute aber auch traurig.

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