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Dieter2000

unregistriert

1

Samstag, 23. Februar 2013, 07:24

Sozialhilfe eu Bürger

Hallo Leute,bin durch Zufall zu diesem Forum gestoßen,hoffe ihr könnt mir helfen,bin deutscher Staatsbürger und habe ein uneheliches kind mit einer Polin,sie lebt seit ungefähr 2007 in Polen ich bezahle auch unterhalt für das kind,sie hat mittlerweile auch ein zweites kind mit einem Polen,nun möchte sie wieder zürück nach Deutschland da sie keine Perspektive mehr in Polen sieht,meine frage welche rechte hat sie hier in Deutschland ,hat sie ein recht auf Sozialleistungen,mir wäre es lieber wenn unser gemeinsamer Sohn 13 Jahre hier in Deutschland die Schule besuchen würde und in meiner Nähe wäre.
Bedanke mich im voraus für eure Antworten

2

Samstag, 23. Februar 2013, 10:30

Ganz genau kenn ich mich da nicht aus, ich würde meinen sie hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Durch das gemeinsame Kind, welches vermute ich mal hier in Deutschland geboren wurde und welches die Deutsche Staatsangehörigkeit hat könnte sie Anspruch haben nur es lebt ja nun seid 2007 auch in Polen...

Hat sie denn die letzten Jahre gearbeitet in Polen? Beim ALG wird so etwas mit angerechnet, falls sie z.B. übergangslos aus einer Beschäftigung in Polen nach Deutschland kommt und hier eine Beschäftigung antritt und sich somit Ansprüche erarbeitet.

Einfach herkommen und hier abkassieren, dies wird nicht funktionieren. Sie müsste hier dann einer Beschäftigung nachgehen, evtl. erhält sie dann Aufstockung für euer Kind welches hier geboren wurde.

Mit Eu hat das auch wenig zu tun, das solche Leistungen meiner Meinung nach vom Heimatland geleistet werden, auch wenn Du in ein EU Land umziehst, zumindest solange bis man dort Ansprüche erarbeitet hat.

Dieter2000

unregistriert

3

Samstag, 23. Februar 2013, 13:42

Danke für deine Antwort,soweit ich informiert bin war sie glaube ich selbstständig,sie will ja auch eigentlich arbeiten,mir geht es eigentlich vielmehr um meinen Sohn,der ja dann in meiner Nähe wäre,wo könnte ich mich denn genauer erkundigen??
Lg Dieter

4

Samstag, 23. Februar 2013, 14:12

Als Selbständiger erarbeitet man sich in der Regel keine Ansprüche und dies kann dann auch nicht auf ALG angerechnet werden. Erkundigen kann man sich beim Jobcenter oder auch bei der Ausländerbehörde, ggf. Polnisches Konsulat.

Sollte sie hier Arbeit haben, stellt das ganze in der Regel gar kein Problem dar da sie sich dann ja selbst versorgen kann. Durch das Kind welche ja die Deutsche Staatsangehörigkeit hat ist das denke ich auch ein Sonderfall und nicht so einfach zu sagen wie sich die Sachlage an der Stelle verhält. Und sie hat ja vorher ja schon einmal in Deutschland gelebt wenn ich das richtig raus lese, sprich sie hat ja evtl. früher einmal schon in die Sozialkassen eingezahlt und war hier gemeldet.

Vielleicht kennt sich jemand anderes hier auch noch etwas besser mit solchen Situationen aus.

5

Samstag, 23. Februar 2013, 14:19

BSG-Urteil

Hallo Dieter,

so weit ich weiß, hat Polen nicht das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) unterzeichnet. Darin steht, dass EU-Bürger, die das Abkommen ratifiziert haben, in Deutschland nicht vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen werden dürfen (Az.: B 14 AS 23/10 R).
Dann gibt es aber auch interessante Urteile, zu lesen hier:FOCUS
und hier:Az.: B 14 AS 138/11 R

Europarecht ist nicht einfach zu verstehen. Ich selbst würde es nicht ausschließen, dass der "Polin" Sozialleistungen zustehen.

Gruß Frank

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »benki« (23. Februar 2013, 14:19)


6

Samstag, 23. Februar 2013, 14:27

benki wenn das so einfach wäre, dann würden aus sämtlichen EU Staaten Menschen herkommen können und einfach Sozialleistungen beantragen :szok

Ich meine um ein Anspruch von Sozialleistungen müssen gewissen Bedingungen erfüllt sein, sprich sie kommt her, hat Einkommen aus einer Beschäftigung und im Anschluss benötigt sie Sozialleistungen, das ist sicher denkbar das sie dann Anspruch hat aber aus PL hier her kommen und direkt Sozialleistungen beziehen, ich kann mir nicht vorstellen das dies so einfach Möglich ist.

Mag in dem Fall evtl. irgendwie funktionieren durch eben den Sohn welcher die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter ja ein direktes Familienmitglied ist, wäre aber eher nur eine Vermutung.

7

Samstag, 23. Februar 2013, 14:29

Zitat

Wenn Sie als Unionsbürger nach Deutschland einreisen und sich hier länger als drei Monate aufhalten wollen, müssen Sie einen Nachweis über ausreichende Existenzmittel und eine bestehende Krankenversicherung erbringen. Nach dem europäischen Aufenthaltsrecht können Sie also nicht einfach einreisen und dann Sozialhilfe beantragen. Damit soll ein so genannter Sozialhilfetourismus unterbunden werden. Sollten Sie also länger als drei Monate bleiben und die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie aufgefordert werden, das Land zu verlassen. Beziehen Sie als Nichterwerbstätiger dennoch Sozialhilfe, erfolgt eine Ausweisung nicht automatisch. Der Aufnahmestaat muss prüfen, ob bei Ihnen vorübergehende Schwierigkeiten bestehen.

Wenn Sie aber bereits als Erwerbstätiger ein Aufenthaltsrecht erworben haben und dann in Not geraten sind, ist durchaus der Bezug von Sozialhilfe möglich. Sie haben ebenso einen Anspruch auf Sozialhilfe wie ein deutscher Kollege. Eine Ausweisung wegen des Sozialhilfebezugs ist nicht möglich.


Quelle: http://www.eu-info.de/europa-punkt/polit…che/sozialhile/

8

Samstag, 23. Februar 2013, 15:08

Hallo Tommy,

klar es sind immer eine Einzelfallentscheidungen. Ich unterstelle auch mal, dass sich die "Polin" um Arbeit bemüht.
So einfach mal nach Deutschland kommen, Hand aufhalten und von Hartz IV leben, dass funktioniert nicht.

Leider gibt es viele Lücken im Sozialsystem, was durch einige EU-Bürger bzw. dessen Anwälten rigoros ausgenutzt wird. Da gibt es genügend Beispiele.
Deutschland würde auch am liebsten das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) einschränken, ist aber nicht so einfach.

Hier habe ich noch was zum Lesen gefunden:
Unionsbürger

Dieter, vielleicht hilft es dir!

Gruß Frank

Dieter2000

unregistriert

9

Samstag, 23. Februar 2013, 16:41

Danke euch für die Antworten,werde mich mal erst im Jobcenter erkundigen. :oklasky
Halte euch auf dem laufenden.
Lg Dieter.

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