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Capricorn

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1

Freitag, 1. März 2013, 18:35

"Leistungsschutzrecht und D-PL Pressespiegel"

Der Deutsche Bundestag hat heute das sogenannte "Leistungsschutzgesetz" beschlossen.
Es ermöglicht Presseverlagen Gebühren von Suchmaschinen und kommerziellen Internet-Nutzern für die Veröffentlichung ihrer Texte und Artikel zu verlangen.

Sicher, der Beschluss muss bevor er Gesetz wird noch vom Bundesrat bestätigt werden. Diese Bestätigung oder Ablehnung des Beschlusses bleibt natürlich abzuwarten.

Was bedeutet dieser Beschluss für unser Forum, steht der D-PL Pressespiegel somit vor dem Aus?
Signatur von »Capricorn« Das Denken ist auch eine Wirklichkeit,
sogar eine der wichtigsten im Menschenleben.

Wilhelm Ostwald

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Capricorn« (31. Juli 2013, 18:54)


Darek

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2

Freitag, 1. März 2013, 19:17

RE: "Leistungsschutzrecht und D-PL Pressespiegel"

Wieso denn? Das dusselige Gestz bezieht sich doch nur auf Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing oder rivva.
Die sollen demnach künftig zur Kasse gebeten werden, wenn sie Inhalte der Verlage ausführlicher darstellen.

Außerdem wird doch jetzt erst einmal darüber beraten, beraten, beraten ......
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Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

3

Freitag, 1. März 2013, 20:15

RE: "Leistungsschutzrecht und D-PL Pressespiegel"

Es gibt ja auch noch das Zitatrecht, und das bleibt auch - wenn ich es richtig verstanden habe.

In der Form, in der der Pressespiegel besteht - ein kurzes Zitat aus einem Artikel, danach der Link mit Quellenangabe - sollte es doch eigentlich kein Problem sein...


Erstmal abwarten.
Signatur von »Ola« Nevermore...

4

Montag, 4. März 2013, 21:26

RE: "Leistungsschutzrecht und D-PL Pressespiegel"

Zitat

Original von Darek
Wieso denn? Das dusselige Gestz bezieht sich doch nur auf Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing oder rivva.


Nein dies ist nicht ganz richtig, im Grunde kann jede Internetseite bzw. dessen Betreiber zur Kasse gebeten werden wenn fremde Inhalte genutzt werden. Beschlossen wurde ja, das sogenannte "Snippet's" davon ausgenommen sind nur wurde eben die länge eben dieser offen gehalten. Durchstöbert man ein wenig die Meldungen ist von einer Länge von ca. 160 Zeichen pro Meldung zu lesen. Da dies nun nicht ganz klar ist müsste man im Grunde jeden einzelnen Herausgeber dieser Meldungen um Erlaubnis bitten eben dessen Meldungen als kurzes Zitat nutzen zu dürfen.

Ich meine von den Info Seiten oder Blogs, welche im Grunde eigentlich froh sind wenn es hier Hinweise auf deren Meldungen gibt, geht keine Gefahr aus. Anders schaut es bei größeren Unternehmen aus, da wäre es evtl. in Zukunft angebracht nur die Überschrift zu zitieren + Quellenangabe. Dies eben für den Fall das dieser Beschluss vom Bundesrat abgenickt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann.

Man kann auch davon ausgehen das findige Abmahnanwälte das Internet nach genau solchen Texten durchforstet und eine Abmahnwelle + Kostenforderungen Reih um macht. Es geht also nicht nur um die großen....sondern auch um ganz ganz viele Kleine....

Capricorn

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5

Dienstag, 5. März 2013, 11:48

RE: "Leistungsschutzrecht und D-PL Pressespiegel"

Zitat

Original von Tommy

Zitat

Original von Darek
Wieso denn? Das dusselige Gestz bezieht sich doch nur auf Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing oder rivva.


Nein dies ist nicht ganz richtig, im Grunde kann jede Internetseite bzw. dessen Betreiber zur Kasse gebeten werden wenn fremde Inhalte genutzt werden. Beschlossen wurde ja, das sogenannte "Snippet's" davon ausgenommen sind nur wurde eben die länge eben dieser offen gehalten. Durchstöbert man ein wenig die Meldungen ist von einer Länge von ca. 160 Zeichen pro Meldung zu lesen.

Man kann auch davon ausgehen das findige Abmahnanwälte das Internet nach genau solchen Texten durchforstet und eine Abmahnwelle + Kostenforderungen Reih um macht. Es geht also nicht nur um die großen....sondern auch um ganz ganz viele Kleine....


Danke für Deine Einschätzung zu diesem Thema, Tommy.
Genau diese Argumente sind auch meine Bedenken.

Macht es Sinn, unter diesen möglichen Voraussetzungen den Pressespiegel fortzuführen?
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Wilhelm Ostwald

Capricorn

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6

Dienstag, 5. März 2013, 11:55

RE: "Leistungsschutzrecht und D-PL Pressespiegel"

Zitat

Original von Ola
Es gibt ja auch noch das Zitatrecht, und das bleibt auch - wenn ich es richtig verstanden habe.

In der Form, in der der Pressespiegel besteht - ein kurzes Zitat aus einem Artikel, danach der Link mit Quellenangabe - sollte es doch eigentlich kein Problem sein...


Erstmal abwarten.


Die "Verlinkung" dürfte der Knackpunkt sein.
Durch diesen wird der gesamte Inhalt zur Kenntnis gebracht (Copyright), so verstehe ich das.
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Wilhelm Ostwald

7

Dienstag, 5. März 2013, 12:24

RE: "Leistungsschutzrecht und D-PL Pressespiegel"

Zitat

Original von Capricorn
Macht es Sinn, unter diesen möglichen Voraussetzungen den Pressespiegel fortzuführen?


Warum sollte man ihn nicht fortsetzen? Im Grunde sind es doch meist die selben Portale von welchen Du Meldungen nutzt, die würde ich einmal anschreiben und das nutzen von kurzen Zitaten und Meldungen genehmigen lassen, dann hat man es im Grunde ganz abgesichert. Welche ihre Zustimmung nicht erteilen, für diese werden eben keine Meldungen mehr genutzt.

Und solang es wirklich nur ein kurzes Zitat ist mit Quellenangabe, sollte auch nichts dagegen sprechen eben solche Meldungen weiterhin zu nutzen. Kristisch wird es ja erst, wenn keine Quellenangabe erfolgt und ganze Textpassagen kopiert werden.

Zitat

Durch diesen wird der gesamte Inhalt zur Kenntnis gebracht (Copyright), so verstehe ich das.


Durch das Verlinken verletzt man kein Copyright da man ja nur einen Link zum Ursprung des Textes setzt, der Inhalt liegt ja beim Verfasser bzw. Verlag. Copyright verletzungen entstehen ja nur durch das raus kopieren von Texten aus anderen Seiten.

Capricorn

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8

Mittwoch, 6. März 2013, 13:07

RE: "Leistungsschutzrecht und D-PL Pressespiegel"

Zitat

Original von Tommy

Zitat

Original von Capricorn
Macht es Sinn, unter diesen möglichen Voraussetzungen den Pressespiegel fortzuführen?


Warum sollte man ihn nicht fortsetzen? Im Grunde sind es doch meist die selben Portale von welchen Du Meldungen nutzt, die würde ich einmal anschreiben und das nutzen von kurzen Zitaten und Meldungen genehmigen lassen, dann hat man es im Grunde ganz abgesichert. Welche ihre Zustimmung nicht erteilen, für diese werden eben keine Meldungen mehr genutzt.


Ich habe bei mehreren Portalen angefragt. Antwort unisono: "Gern dürfen Sie Inhalte nutzen, wir unterbreiten Ihnen folgendes Kostenangebot Euro ...,..!" - Und das nicht pauschal, sondern für jeden Beitrag gesondert.

Ich habe höflich gedankt und aufgelegt.
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Wilhelm Ostwald

9

Mittwoch, 6. März 2013, 17:51

Welche Portale waren das? Und über was für eine Höhe der Kosten wird da gesprochen? Hast Du auch gesagt das wir nur ein ganz kleines Zitat nutzen und dann auf die Quelle verlinken?

Wir möchten ja hier nicht ganze Inhalte nutzen sondern lediglich einen Überblick bieten....eigentlich sollten die Portale froh darüber sein da dies ihnen Leser bringt....

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10

Mittwoch, 6. März 2013, 18:12

Es sind die "Großen", die rigoros auf Ihre Nutzungsbedingungen verweisen - und klar argumentieren, dass Presse-Inhalte kostenpflichtig sind und auch aus rechtlichen Gründen nicht pauschal freigegeben werden. "Dreistellig" kann es schon einmal werden.
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Wilhelm Ostwald

11

Mittwoch, 6. März 2013, 19:49

Ich denke man kann davon ausgehen das derzeit zu hunderten solcher Anfragen kommen, eben weil alle Betreiber verunsichert sind und sich irgendwie absichern möchten, daher werden die Antworten dann wohl Pauschal kommen, ohne sich jeglich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Um auf Nummer Sicher zu gehen sollten wir wohl mal eine Liste erstellen von wo genau Du Info's einholst und dann hier zur Verfügung stellst und dann schreibe ich diese alle einmal an. Sollten sich einige quer stellen und auf die Kostenpflicht verweisen, so müssen wir diese eben ausklammern und "ignorieren". Sprich keine Meldungen mehr von diesen Verlagen/Seiten usw.

12

Mittwoch, 6. März 2013, 21:57

Schade, dass es so kompliziert wird. Eigentlich sollten die froh sein, wenn die Links die Leser zu den Seiten bringen.

Das die Verlage Geld sehen wollen ist verständlich. Allerdings würde ich das eher auf ganze Zitate beziehen und nicht, wenn hier nur die Überschrift und ggf. noch der Eingangssatz geschrieben wird.

Aber ihr müsst Euch absichern. Denn dieses Urteil wird vermutlich eine Abmahnwelle hinter sich her ziehen :( Diese Praxis gehört sowieso verboten! (Meiner Meinung nach).
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Capricorn

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13

Mittwoch, 31. Juli 2013, 19:04

Der Deutsche Bundestag hat heute das sogenannte "Leistungsschutzgesetz" beschlossen.
Es ermöglicht Presseverlagen Gebühren von Suchmaschinen und kommerziellen Internet-Nutzern für die Veröffentlichung ihrer Texte und Artikel zu verlangen.


Ab 1. August 2013 ist es Gesetz, Presseverlage dürfen zunächst von Suchmaschinen für kommerzielle Textveröffentlichungen Entgelt verlangen.
Inwieweit der Pressespiegel davon betroffen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Möglicherweise wird er nur noch eingeschränkt möglich sein.

Wir müssen es abwarten und dann entscheiden.
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Wilhelm Ostwald

Darek

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14

Mittwoch, 31. Juli 2013, 20:49

Es bleibt ja erst einmal die Frage, ob Beiträge in unserem Forum tatsächlich unter den Begriff der "kommerziellen" Nutzung fallen.
Arbeitet man bei seinen Beiträgen aber z.B. mit einem kurzen "Teaser" - also einem Textanriss von maximal 300 Zeichen - und einer anschließenden Verlinkung zum Originaltext, dürfte dies sicherlich keine Probleme bereiten.
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15

Mittwoch, 31. Juli 2013, 21:50

Muss es denn unter den Begriff "kommerziell" fallen, um unter das LSR zu fallen?
Rivva hat jede Menge Seiten aus dem Dienst rausgenommen, weil es ihnen zu heiss wurde.
Und im Grunde ist der Pressespiegel hier das selbe, wenn auch im kleineren Rahmen.

Mittlerweile sehe ich das alles nun doch etwas anders. Im März hatte ich ja noch die Hoffnung, daß es nicht so schlimm werden würde, mittlerweile denke ich, daß gerade die "kleinen" Seiten und ihre Betreiber da aufpassen müssen.

Es sei denn man heisst "gugl", dann kann man den Verlagen einfach sagen: es bleibt alles beim alten, oder wir schmeissen euch aus dem Suchindex raus. Und siehe da, plötzlich ist das Leistungsschutzrecht doch nicht ganz so wichtig. Springer, Burda, Gruner+Jahr, alle haben anscheinend kalte Füße bekommen und eingelenkt. Hatten sie vorher doch sicherlich auf Geld vom großen G. gehofft.
Aber was hält sie davon ab, sich das Geld von den Bloggern, Foren etc einzuklagen...?

Eine letzte Möglichkeit: Nur Seiten im Pressespiegel nutzen die auf der Leistungsschutz-Whitelist stehen.
Alles andere (so traurig es auch ist) ist es nicht wert so ein Risiko einzugehen.
Signatur von »Ola« Nevermore...

16

Donnerstag, 1. August 2013, 10:45

Aber was hält sie davon ab, sich das Geld von den Bloggern, Foren etc einzuklagen...?

Nichts wird sie davon abhalten, so wie es sie vorher nicht abgehalten hat jeglichen Verstoß zu verfolgen und Abmahnkanzleien einzig von so etwas gelebt haben und immer leben werden. Generlell kann man sagen, ke kleiner die Textstelle welche genutzt wird, desto weniger Interesse besteht da die Abmahnsumme gerringer wird da je nach Wortanzahl ein Betrag errechnet wird, also bei kleinen Zitaten nicht lukrativ, bei nicht kommerziellen Anbietern meist nur geringe Beträge zu holen daher meist eher Massen Abmahnungen mit Dummfang.

Alles in allem bleibt abzuwarten was passiert, muss man beobachten wenn die ersten Abmahnwellen los poltern und dann ggf. reagieren.

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