Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Capricorn« (31. Juli 2013, 18:54)
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Original von Darek
Wieso denn? Das dusselige Gestz bezieht sich doch nur auf Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing oder rivva.
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Original von Tommy
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Original von Darek
Wieso denn? Das dusselige Gestz bezieht sich doch nur auf Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing oder rivva.
Nein dies ist nicht ganz richtig, im Grunde kann jede Internetseite bzw. dessen Betreiber zur Kasse gebeten werden wenn fremde Inhalte genutzt werden. Beschlossen wurde ja, das sogenannte "Snippet's" davon ausgenommen sind nur wurde eben die länge eben dieser offen gehalten. Durchstöbert man ein wenig die Meldungen ist von einer Länge von ca. 160 Zeichen pro Meldung zu lesen.
Man kann auch davon ausgehen das findige Abmahnanwälte das Internet nach genau solchen Texten durchforstet und eine Abmahnwelle + Kostenforderungen Reih um macht. Es geht also nicht nur um die großen....sondern auch um ganz ganz viele Kleine....
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Original von Ola
Es gibt ja auch noch das Zitatrecht, und das bleibt auch - wenn ich es richtig verstanden habe.
In der Form, in der der Pressespiegel besteht - ein kurzes Zitat aus einem Artikel, danach der Link mit Quellenangabe - sollte es doch eigentlich kein Problem sein...
Erstmal abwarten.
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Original von Capricorn
Macht es Sinn, unter diesen möglichen Voraussetzungen den Pressespiegel fortzuführen?
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Durch diesen wird der gesamte Inhalt zur Kenntnis gebracht (Copyright), so verstehe ich das.
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Original von Tommy
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Original von Capricorn
Macht es Sinn, unter diesen möglichen Voraussetzungen den Pressespiegel fortzuführen?
Warum sollte man ihn nicht fortsetzen? Im Grunde sind es doch meist die selben Portale von welchen Du Meldungen nutzt, die würde ich einmal anschreiben und das nutzen von kurzen Zitaten und Meldungen genehmigen lassen, dann hat man es im Grunde ganz abgesichert. Welche ihre Zustimmung nicht erteilen, für diese werden eben keine Meldungen mehr genutzt.
Der Deutsche Bundestag hat heute das sogenannte "Leistungsschutzgesetz" beschlossen.
Es ermöglicht Presseverlagen Gebühren von Suchmaschinen und kommerziellen Internet-Nutzern für die Veröffentlichung ihrer Texte und Artikel zu verlangen.
Aber was hält sie davon ab, sich das Geld von den Bloggern, Foren etc einzuklagen...?
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