Laut FreizügG (Freizügigkeitsgesetz ) ist beim Überschreiten der Binnengrenze ein gültiger Pass oder Passersatz notwendig. Polen hat das Abkommen nicht unterschrieben, wo auch bis zu 5 Jahre abgelaufene Dokumente anerkannt werden. Somit wäre es eine Owi, wenn man mit ungültigen Ausweis angetroffen wird. Aber nicht jeder Polizist zeigt es gleich an. Man kann auch eine Verwarnung aussprechen. Wenn man ganz sicher gehen will meldet man sich bei einer Bundespolizeidienststelle und lässt sich gg. Gebühr einen Notreiseausweis ausstellen.
Aber ganz ehrlich, so viele Kontrollen gibt's nicht. Auch wird nicht alles angezeigt.