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tankred

unregistriert

1

Montag, 9. Dezember 2013, 01:02

Krankenversicherungsschutz in Polen

Hallo Community!

Ich möchte hier nach Erfahrungen im Bereich der Krankenversucherung in einer dt.-pl. Beziehung fragen.

Zum Sachverhalt:
Meine polnische Freundin macht in Polen eine Ausbildung an einer Schule, die Weiterbildung für Berufstätige anbietet. Sie wird dort im Bereich der Kranken- und Behindertenversorgung ausgebildet. Ansonsten ist sie leider seit ihrem Studienabschluss (in einer ähnlichen Arbeitsrichtung) arbeitslos. Im September ist sie dann leider auch aus der Krankenversicherung ihrer Eltern herausgefallen. Wegen der Krankenversicherung hat sie sich dann an das polnische Arbeitsamt gewendet, das ihren Status als Auszubildende nicht anerkennt, da es sich um eine Abendschule handelt. Sich privat zu versichern geht nicht, da sie sich das ohne Einkommen nicht leisten kann. Einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hat sie bei sich zuhause leider auch nicht bekommen.
Somit ist sie jetzt ohne Krankenversicherung. Jetzt ist sie mit unserem Kind schwanger und ich möchte ihr helfen, das sie in der Schwangerschaft medizinisch versorgt wird in Polen. Heiraten wollen wir natürlich auch (noch vor der Geburt), aber sie bleibt bis zur Geburt in Polen, da sie auch kurz vorher (vor der Geburt) ihre Ausbildung abschließen wird. Erst dann kommt sie mit dem Kind zu mir nach Deutschland.
Hier nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, für sie während der Schwangerschaft eine KV in Deutschland abzuschließen? Die gesetzliche KV in Polen verlangt das Nachzahlen der unversicherten Monate. Das kann aber weder sie noch ich finanziel leisten.

Grüße tankred

Darek

Erleuchteter

  • »Darek« ist männlich

Beiträge: 2 554

Wohnort: von dieser Welt, also Erdling

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2

Montag, 9. Dezember 2013, 09:00

Das wird mit Sicherheit schwierig. Deine Freundin "arbeitet" und lebt in Polen und hat wahrscheinlich auch die polnische Staatsangehörigkeit - warum sollte nun eine deutsche Versicherung Deine Freundin hier versichern? Zumal diese Versicherung dann auch Geld kosten wird und eventuell auch hier eine Nachzahlung der unversicherten Monate anfällt.
Kannst Du Deine Freundin denn hier in D nicht irgendwie anmelden? Wenn Du schreibst, dass sie nach der Geburt sowieso nach Deutschland kommt, gibt es vielleicht so etwas äääähnliches wie eine Anwartschaftsversicherung.
Und warum fragst Du nicht einfach einmal bei Deiner Krankenversicherung nach? Fragen kostet doch nix.

Was mir nur nicht so ganz einleuchtet - wenn sie nun drüben in Polen das Baby bekommt - wer übernimmt denn dann dort die Kosten der Geburt? Denn "raus" muss das Baby ja irgendwie. ;)

Ich habe nur einen wiiiiiinzig kleinen Hinweis gefunden, vielleicht hilft Euch ja das hier:
http://www.mawista.com/
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

3

Montag, 9. Dezember 2013, 12:47

und eventuell auch hier eine Nachzahlung der unversicherten Monate anfällt
Es gibt bis 31.12.2013 noch eine Sonderregelung in Deutschland, dann braucht nicht nachgezahlt werden. In Deutschland wirst Du sie aber nur versichern können, wenn sie auch ihren Wohnsitz hier hat. Da Deine Freundin derzeit in Polen lebt und auch dort ihren Wohnsitz hat, muss sie sich aber auch dort versichern und nicht hier in Deutschland.

4

Montag, 9. Dezember 2013, 13:47

Der Wohnsitz bzw. eine selbstständige Arbeit in Deutschland ist, wie es schon erwähnt wurde, entscheidend. Deine Freundin kann sich dann auf "Freizügigkeit" in der EU berufen.
Lese bei Interesse mal hier nach. Wie das aber alles funktioniert, wissen am besten die hiesigen Krankenkassen.
Ist denn die Nachzahlung in Polen so hoch?

Gruß Frank

5

Montag, 9. Dezember 2013, 20:26

Bestehende Schwangerschaft nicht versicherbar

Hallo tankred,

für eine bereits bestehende Schwangerschaft kann keine Versicherung mehr abgeschlossen werden, zumindest, soweit es sich um eine freiwillig abzuschließende Versicherung handelt. Pflichtversicherungen dürfen bestimmte Leistungen nicht ausschließen. Es wäre zu prüfen, ob Ihr die geplante Hochzeit nicht vorziehen solltet und ob Deine Frau dann über Eure gemeinsame Versicherung auch in Polen versichert wäre.

Was Darek schon indirekt angesprochen hat: Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland müssen bei Beginn der Versicherung Nachweise verlangen, dass zuvor eine Krankenversicherung bestand. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, müssen die Beiträge seit Beginn der Krankenversicherungspflicht in Deutschland nachgezahlt werden. Da zahlreiche Betroffene dies nicht können, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Sonderregelung für einen Schuldenerlass, wenn sich diejenigen bis 31.12.2013 melden.

Ich empfehle Dir dringend, unverzüglich mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland Kontakt aufzunehmen. Dort kann man Euch zu den Pflichten und Möglichkeiten betreffend die Krankenversicherung in Deutschland beraten und sicher auch zu der Frage, ob nach der Heirat Deine Frau auch in Polen über Eure gemeisame Versicherung Versicherungsschutz hätte.

Gruß
chód wilka

6

Freitag, 13. Dezember 2013, 18:57

Na ja alles will ich Deiner Freundin jetzt nicht abnehmen und Gesetzesbücher lesen,
sie sollte schon mal zum konstenlosen radca prawny in der Gemeinde gehen bzw. zu Sozialabteilung,
ich bin einigermaßen zuversichtlich dass man auch bei ihrer Konstellation in den nationalen Gesundheitsfond kommt und die erste Auskunft nur ungenügend war.

Davon mal abgesehen folgt gleich eine Preisliste für die Vorsorgeuntersuchungen wenn man sie privat beansprucht, Fazit für mich ist dass Du das wahrscheinlich spendieren könntest solange keine großen Behandlungen fällig würden, denn selbst wenn die größeren Posten zwei mal fällig würden und die kleineren fünf mal, blieben wir (Geburt exklusive) unter 1000 Euro.

morfologia - 10 zł
mocz (badanie ogólne) - 8 zł
glukoza - 7 zł
cytologia i czystość pochwy - 50 zł
przeciwciała cytomegalii IgG - 30 zł
przeciwciała cytomegalii IgM - 40 zł
przeciwciała toksoplazmozy IgG i IgM - oba 30 zł
przeciwciała różyczki IgG - 35 zł
przeciwciała różyczki IgM - 55 zł
test potrójny i PAPPA - oba 250 zł
badanie USG "zwykłe" - 100-150 zł
badanie USG 3D, 4D - 200-300 zł
echo serca płodu - 250 zł
KTG - najczęściej wykonuje się je w gabinecie w trakcie wizyty lub na Izbie Przyjęć szpitala położniczego - bezpłatne,
ważenie, pomiar ciśnienia - bezpłatne, w czasie wizyty.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

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