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Dienstag, 8. April 2014, 19:48

Mindestlohn in Polen

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zum Mindestlohn in Polen :
Seit dem 1.1.2014 beträgt der Mindestlohn dort angeblich 2,31€/9,71 Zloty. Für Berufseinsteiger die vorher nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben kann dieser Mindestlohn für das
erste Beschäftigungsjahr auf 80% (7,77 Zloty) gekürzt werden, wenn ich das richtig verstanden habe.... :S So weit, so gut.
Allerdings werden meiner Stieftochter in Polen immer wieder Vollzeitjobs mit einem Stundenlohn zwischen 5 und 7 Zloty angeboten. Und das nicht bei kleinen Läden um die Ecke, sondern bei Ketten
wie Biedronka oder Intermasche, von denen man eigendlich erwarten sollte dass sie um den Mindestlohn wissen !? Wie kann das sein ? :rolleyes:

Oder ist der Mindestlohn in Polen kein "flächendeckender" Mindestlohn so wie er bei uns eingeführt werden soll, sondern mehr....eine freundliche, unverbindliche Lohnempfehlung, an die sich niemand hält.
So wie Tempo 130 auf unseren Autobahnen ;( :D

Wäre nett wenn jemand was zum "theoretischen Mindestlohn" in Polen sagen könnte, vielen Dank schonmal :)

LG, Frank
Signatur von »Frank_67« Liebe Grüsse,
Frank

2

Mittwoch, 9. April 2014, 09:12

Der ist flächendeckend, aber es gibt kein Verbot der Werkverträge und das wird es vermutlich sein, letztendlich also in der Tat umgehbar.

Übrigens ist man ab 130 km/h mitverantwortlich, ungeachtet dessen wer die Vorfahrt nahm, erlaubt ist daher kaum ein Wort das ich benutzen würde,
erlaubt und zugleich wenn es darauf ankommt strafbar beißt sich irgendwie, Neusprech lässt grüßen.
Signatur von »Obywatel GG« Naród wspaniały, tylko ludzie k*rwy. Autor: Józef Piłsudski

Dr.pc

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3

Donnerstag, 10. April 2014, 08:18

Mindestlohn in Polen

Ja, leider ist es so... :|
Siehe Auszug:

12.11.2013
Polen - Neuer Mindestlohn ab 1.1.2014
Von Roland Fedorczyk
(gtai) Die polnische Regierung hat den neuen Mindestlohn für das Jahr 2014 auf 1.680 zł festgesetzt. Dies geht aus der Regierungsverordnung vom 11. September 2013 (Rozporządzenie Rady Ministrów z dnia 11 września 2013 r., Dz. U. z dnia 13 września 2013 r., poz. 1074) hervor.
Der Mindestlohn in Polen wird nach dem Gesetz über Mindestlöhne (Ustawa z dnia 10 października 2002 r. o minimalnym wynagrodzeniu za pracę) bis zum 15.9. eines jeden Jahres neu festgesetzt.
Entsprechend zu dem neuen Mindestlohn erhöhen sich auch die Lohnnebenkosten. Zwar bleibt der Arbeitgeberbeitrag prozentual der gleiche, nämlich 18,19% des Bruttolohns für die polnische Sozialversicherung (Zakład Ubezpieczeń Społecznych – ZUS) und 2,45% sowie 0,10% für den Arbeitsfonds und den Fonds der garantierten Zuwendungen (Fundusz pracy i Fundusz gwarantowanych świadczeń). Für Mindestlohnbeschäftigte wird der Arbeitgeber nunmehr aber 305,59 zł an die Sozialversicherung und 42,84 zł an den Arbeitsfonds und den Fonds der garantierten Zuwendungen abführen müssen, statt wie bisher 291,04 zł und 40,80 zł. Die Gesamtkosten für die Beschäftigung auf Mindestlohnbasis werden sich ab dem 1.1.2014 somit auf 2028,43 zł erhöhen.
Von der festgesetzten Mindestlohnhöhe darf bei Arbeitsverträgen nur in einem gesetzlich festgeschriebenen Fall abgesehen werden. So kann nach dem Gesetz über Mindestlöhne im ersten Beschäftigungsjahr eines Arbeitnehmers das Gehalt auch lediglich 80% des Mindestlohns betragen. Diese Ausnahmeregelung ist allerdings nur für Berufsanfänger relevant, die bislang keine Beitragszahlungen an die polnische Sozialversicherung (ZUS) zu verzeichnen haben.
Quelle:
Verordnung der Polnischen Regierung vom 11. September 2013
Polnisches Gesetz über Mindestlöhne

olaf

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4

Donnerstag, 10. April 2014, 13:30

pc doc: :thumbsup:

5

Donnerstag, 10. April 2014, 20:09

Hallo Dr.pc,
genau den Text hatte ich auch gefunden, darin aber keine Ausnahme bis auf die Berufseinsteiger gefunden, die mit 80% des Mindestlohns abgespeist werden...

Ich fürchte Obywatel liegt richtig, und die großen Supermarktketten unterlaufen mit Werksverträgen den Mindestlohn - genau wie es bei uns in D ja leider auch gängige Praxis ist :(
Bleibt nur zu hoffen, dass sich das hüben wie drüben schnell ändert !

@OT:
Du meinst, wenn man auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung schneller als 130 km/h fährt, wirkt sich dies genauso aus als ob man bei einem Unfall mehr als 0,3 Promille hat ?
Sprich, selbst wenn man selbst keinen Einfluß auf den Unfall hat, wird einem eine Teilschuld zugesprochen ?
Das ist mir neu, ich habe das noch nie gehört - gibt es Gerichtsurteile dazu die man im WWW nachlesen kann ?

Vielen Dank für eure Antworten,
LG, Frank
Signatur von »Frank_67« Liebe Grüsse,
Frank

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