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weekendstar

unregistriert

1

Dienstag, 28. Oktober 2014, 17:51

Polnisches Fahrzeug anmelden

Hallo!

Ich bin 26 (m) und wurde in Polen geboren, ich bin Spätaussiedler. Wohne, arbeite und lebe seit 24,5 Jahren in Deutschland bis heute.
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Bis vor 5 Jahren war ich zusätzlich in Polen angemeldet (habe sowohl polnische Vorfahren auch als deutsche), habe mich aber abgemeldet um der Wehrpflicht in Polen zu entgehen, und habe seitdem nur noch einen deutschen Ausweis.
Führerschein habe ich in Deutschland gemacht.

Nun meine eigentliche Frage:
Ich bin häufig in Polen zu Besuch, und möchte mir dort ein bei Gelegenheit einen PKW kaufen.
Was benötige ich, um ihn mit polnischem Kennzeichen auf meinen Namen anzumelden und angemeldet zu lassen? D.h., das Fahrzeug bleibt dort bei Bekannten, falls ich es brauche wenn ich dort bin, kann ich es nutzen.

1. Muss ich in Polen einen zweiten Wohnsitz anmelden, um dort den Wagen anzumelden?
2. Wenn ja, reicht es mich bei Bekannten anzumelden, oder benötige ich eine eigene Wohnung? (Falls es reicht bei Bekannten zu "wohnen", braucht man einen Beleg über gezahlte Miete o.Ä.?)
3. Muss ich meinem Arbeitgeber/dem Finanzamt in Deutschland den zweiten Wohnsitz melden? Welche steuerlichen Konsequenzen hat dies, muss ich in Polen Steuern zahlen?
(Bin ca. alle 30 Tage für ein Wochenende in Polen, aber unregelmäßig).
4. Wie sieht es mit dem Finanzamt in Polen aus? Anmeldung, etc.
5. Muss ich mir einen zweiten Führerschein in Polen ausstellen lassen?

Grüße

Ben

2

Mittwoch, 29. Oktober 2014, 12:48

Hallo Ben,

also, zumindest, was den Führerschein betrifft, kann ich dich beruhigen: Dein EU-Führerschein gilt in beiden Ländern. Was allerdings auf dich zukommen dürfte, ist, dass du für dein 2. KFZ in Polen Steuer und Versicherung extra zahlen musst.

Gruß

Simon
Signatur von »rebissimon« Einen schönen Tag euch allen :)

weekendstar

unregistriert

3

Mittwoch, 29. Oktober 2014, 16:54

Hallo, also Steuern und Versicherung in Polen zahlen ist ja kein Problem, damit kann ich leben.
Was mich interessiert ist ob ich dort einen Wohnsitz brauche um das Fahrzeug dort anzumelden, und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben (Einkommensteuer etc.)

4

Mittwoch, 29. Oktober 2014, 19:16

Doppelbesteuerungsabkommen

Hallo Ben,

für die Einkommensteuer (sowie die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer) gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und PL. Es ist z. B. auf der Homepage der IHK Ostbrandenburg als PDF-Datei zum Download verfügbar. Die Besteuerung soll in dem Land erfolgen, in welchem der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Lade es Dir das Doppelbesteuerungsabkommen herunter und schau Dir die Regelungen im Einzelnen an.

Gruß

chód wilka

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