Du bist nicht angemeldet.

Darek

Erleuchteter

  • »Darek« ist männlich
  • »Darek« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 554

Wohnort: von dieser Welt, also Erdling

  • Private Nachricht senden

1

Sonntag, 27. September 2015, 20:42

Kuck mal, was da brennt

Endlich ist es soweit: Von allen guten Geistern verlassen, geht er mit dem Zeitgeist. Der BER, Flughafen der Superlative. Up, up and away.
Und reiht sich damit ein in die Riege der verbrannten Steuergroschen: Elb-Philharmonie, Stuttgart 21, Sanierung der Berliner Staatsoper, Saarland-Museum, Berliner Hauptbahnhof, Kanzler-Bahn usw.

Angesichts der andauernden Probleme beim BER wurde jetzt bekannt, dass das "Projekt final gescheitert sei". Von einem Abriss mit anschließendem Neubau wird bereits gesprochen.
Interessante Wortschöpfung. Final gescheitert. Was Politiker so alles können. Einfach klasse!

"Keine Denkverbote mehr", so der CDU-Abgeordnete Koeppen.
"Wir stehen an einem Wendepunkt", meinte Renate Künast von den GRÜNEN. Und weiter "Wir wollen sehen, ob es am Ende nicht günstiger ist, nebenan ein neues Gebäude zu errichten."
Hallo? Geht´s noch?
Na ja, grün ist ja bekanntlich die Farbe der Hoffnung.


Aber ich bin auch für "keine Denkverbote mehr"!

Wie wäre es denn zum Beispiel einmal damit, im Strafgesetzbuch endlich einen neuen Straftatbestand einzubauen? Haushaltsuntreue, zum Beispiel!
In Anlehnung an § 266 StGB, dem klassischen Untreueparagraphen?
Es muss tatsächlich dringend etwas passieren, da das derzeitige Strafrecht allem Anschein nach nicht ausreicht, um die Verschwendung unserer Steuergelder aktiv zu bekämpfen. Wer Sanktionen fürchten muss, wird zukünftig (vielleicht) etwas verantwortungsbewußter mit unseren Steuergroschen umgehen.

Es wird Zeit, dass gelöscht wird. Es ist genug verschwendet!

http://www.genug-verschwendet.de/home/st…schwendung.html
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

2

Montag, 28. September 2015, 07:55

Endlich ist es soweit: Von allen guten Geistern verlassen, geht er mit dem Zeitgeist. Der BER, Flughafen der Superlative. Up, up and away.
Und reiht sich damit ein in die Riege der verbrannten Steuergroschen: Elb-Philharmonie, Stuttgart 21, Sanierung der Berliner Staatsoper, Saarland-Museum, Berliner Hauptbahnhof, Kanzler-Bahn usw.

Angesichts der andauernden Probleme beim BER wurde jetzt bekannt, dass das "Projekt final gescheitert sei". Von einem Abriss mit anschließendem Neubau wird bereits gesprochen.
Interessante Wortschöpfung. Final gescheitert. Was Politiker so alles können. Einfach klasse!

"Keine Denkverbote mehr", so der CDU-Abgeordnete Koeppen.
"Wir stehen an einem Wendepunkt", meinte Renate Künast von den GRÜNEN. Und weiter "Wir wollen sehen, ob es am Ende nicht günstiger ist, nebenan ein neues Gebäude zu errichten."
Hallo? Geht´s noch?
Na ja, grün ist ja bekanntlich die Farbe der Hoffnung.


Aber ich bin auch für "keine Denkverbote mehr"!

Wie wäre es denn zum Beispiel einmal damit, im Strafgesetzbuch endlich einen neuen Straftatbestand einzubauen? Haushaltsuntreue, zum Beispiel!
In Anlehnung an § 266 StGB, dem klassischen Untreueparagraphen?
Es muss tatsächlich dringend etwas passieren, da das derzeitige Strafrecht allem Anschein nach nicht ausreicht, um die Verschwendung unserer Steuergelder aktiv zu bekämpfen. Wer Sanktionen fürchten muss, wird zukünftig (vielleicht) etwas verantwortungsbewußter mit unseren Steuergroschen umgehen.

Es wird Zeit, dass gelöscht wird. Es ist genug verschwendet!

http://www.genug-verschwendet.de/home/st…schwendung.html
Der 266 ist ohnehin sehr ungenau definiert. Aber
wenn Fahrlässigkeit. oder wenigstens grobe Fahrlässigkeit hier auch
strafbar wären, hätte man diese unfähigen Verschwender an den
Hammelbeinen.
Signatur von »toxxic« Wo immer die Klügeren nachgeben, da regieren schnell die Dummen
Amat Victoria Curam

Darek

Erleuchteter

  • »Darek« ist männlich
  • »Darek« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 554

Wohnort: von dieser Welt, also Erdling

  • Private Nachricht senden

3

Montag, 28. September 2015, 09:20

Der 266 ist ohnehin sehr ungenau definiert. Aber wenn Fahrlässigkeit. oder wenigstens grobe Fahrlässigkeit hier auch strafbar wären ...
Wieso denn? Der 266iger passt schon ganz gut. Heißt es dort doch: "....die ihm .... obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahr- zunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Sagt doch alles. Und Fahrlässigkeit gehört dazu.
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

4

Montag, 28. September 2015, 09:36

Strafbar nur bei Vorsatz und der liegt (vermutlich) nicht vor.
Signatur von »toxxic« Wo immer die Klügeren nachgeben, da regieren schnell die Dummen
Amat Victoria Curam

5

Dienstag, 29. September 2015, 20:29

Das stimmt...aber der Bauherr wird sich doch hoffentlich zivilrechtlich (Vertrag) abgesichert haben, so dass Schadensersatzansprüche möglich sind?
Signatur von »rebissimon« Einen schönen Tag euch allen :)

6

Dienstag, 29. September 2015, 22:52

Das ist möglich, aber Darek hat hier explizit die Anpassung eines Straftatbestands für nötig erachtet.
Und Regressforderungen beziehen sich auf den davon völlig unterschiedlichen Bereich des Zivilrechts.
Straf- und Zivilrecht sind da völlig unterschiedlich - das ist zu trennen.
Signatur von »toxxic« Wo immer die Klügeren nachgeben, da regieren schnell die Dummen
Amat Victoria Curam

Darek

Erleuchteter

  • »Darek« ist männlich
  • »Darek« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 554

Wohnort: von dieser Welt, also Erdling

  • Private Nachricht senden

7

Mittwoch, 30. September 2015, 09:51

Straf- und Zivilrecht sind da völlig unterschiedlich - das ist zu trennen.
Absolut richtig erkannt.
Warum ich allerdings von einem Straftatbestand spreche, kann man hieran sehen:

- Ein Planer gibt sich zu Unrecht als Ingenieur aus -
- Schmiergeld fließt -
- Machtkämpfe und Intrigen werden ...ausgetragen -
- 4-Tonnen-Ventilatoren wurden unter die Decken gehängt, obwohl die Pläne nur 2-Tonnen-Ventilatoren vorsahen -
- ein Aufsichtsrat, mit 2 Regierungschefs an der Spitze haben bis heute versucht, den Großflughafen als "Super-Ding" zu verkaufen. Obwohl sie über viele Unregelmäßigkeiten informiert waren, wurde der Wahnsinn nicht gestoppt.
- Hinzu kommen kriminelle Geschäftspraktiken der Firma Imtech. "Geld mit Stillstand verdienen, ist die Königsdisziplin von Imtech". Ermittler stoßen auf ein Geflecht aus Untreue, Bestechung, Preisabsprachen, Bilanzfälschung, Sabotage. Obwohl der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses die Verantwortlichen aufgefordert hat, sich dringend von Imtech zu trennen, setzte sich Flughafen-Chef Mehdorn zur Wehr, da man angeblich nicht auf Imtech verzichten könne.
- usw. ...


Zu einem Straftatbestand gehört der Vorsatz und wie oben gesehen, ist dies gegeben.

Weiteres kann man z.B. hier nachlesen: http://www.zeit.de/2015/29/imtech-flugha…komplettansicht
Signatur von »Darek« Wer schweigt, trägt Schuld an den Zuständen, die er beklagt!
Und wer vergisst ist verurteilt, dasselbe noch einmal zu erleben!

8

Mittwoch, 30. September 2015, 10:12

Aber dafür benötigt der §266 keine Änderung. Für alle von Dir genannten kriminellen Machenschaften gibt es einschlägige Straftatbestände.
Und auch nicht alle der z.Zt festgestellten 150.000 Mängel am Flughafen resultieren aus Straftaten.
Zu einem Straftatbestand gehört übrigens nicht zwingend der Vorsatz. Es gibt da zB. die "Fahrlässige Körperverletzung", §229 StGB.

Grüße
Sven
Signatur von »toxxic« Wo immer die Klügeren nachgeben, da regieren schnell die Dummen
Amat Victoria Curam

9

Mittwoch, 30. September 2015, 11:12


Zu einem Straftatbestand gehört übrigens nicht zwingend der Vorsatz. Es gibt da zB. die "Fahrlässige Körperverletzung", §229 StGB.


Wenn eine Straftat geprüft wird und es soll jemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, müssen:
1. die Tatbestandsmerkmale erfüllt werden - die Juristen haben für jedes, für uns noch so unscheinbare Wort, eine Definition
2. die Rechtswidrigkeit muss geprüft werden
3. die Schuld muss geprüft werden (Schuldausschließungsgründe etc.)

Die Tat muss vorsätzlich begangen worden sein - also mit Wissen und Wollen. Fahrlässigkeit ist die Tat nur strafbar, wenn es im jeweiligen Paragraphen des StGB wörtlich so aufgeführt ist.

Jedem steht es frei eine Anzeige gegen Unbekannt oder gegen gewisse Personen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft oder beim Gericht zu erstatten. Geprüft wird ein Straftatsverdacht von der Staatsanwaltschaft.
Ob im konkreten Fall schon jemand eine Anzeige erstattet hat , halte ich für möglich. Viel wird jedoch nicht rauskommen. Weil hier bestimmt die Absicht schwer nachzuweisen ist.

Einen Paragraphen wegen Steuergeldverschwendung im StGB aufzunehmen, wäre wirklich sinnvoll.
Doch wer macht die Gesetze in Deutschland - die Legislative. Z.B. Bundesrat, Bundestag können Gesetze einbringen und der Bundespräsident entscheidet, ob die Gesetze der Verfassung entsprechen und somit in Kraft treten oder eben nicht.

Haben denn die Politiker wirklich Interesse einen solchen Paragraphen im StGB aufzunehmen? ?(
Ich glaube, dann könnten sie sich auch selbst in den Hintern beißen.

Gruß Frank

10

Mittwoch, 30. September 2015, 11:19

... tja, so einen Straftatbestand wird es wohl nie geben :)
Signatur von »toxxic« Wo immer die Klügeren nachgeben, da regieren schnell die Dummen
Amat Victoria Curam

Social Bookmarks