Du bist nicht angemeldet.

1

Dienstag, 27. März 2018, 12:56

Kann ich einen Polnischen Personalausweis beantragen?

Hallo, Ich heiße Martin & bin 16 Jahre alt.

Kurze Geschichte:
Meine Eltern sind in Polen geboren & Ich in Deutschland. Ich habe darum auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Ich wurde auch in Polen getauft.
Könnte Ich theoretisch einen polnischen Personalausweis beantragen?

Wenn ja gibt es zwei Haken.
Ich bin in Polen gemeldet, dass bedeutet dass eine Schule die ganze Zeit Stress macht, weil ich nicht in Polen zur Schule gehe. Ich schicke denen jedes Jahr eine Schulbescheinigung hier aus Deutschland aber dass bringt nichts. Es war sogar schon die Polizei und die Straż Miejska bei meinen Opa (wo ich als ''Wohnhaft'' gemeldet bin) war.
Und angeblich war schon die Militärpolizei auch da, um mich ''anzumelden'' für den Bereitschaftsdienst.
Mein Vater möchte mich darum auch in Polen abmelden.
Ich würde aber gerne den Polnischen Personalausweis haben.

Kann Ich ihn in Polen mit meinen Eltern beantragen oder geht das nicht?
Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

MfG

Dr.pc

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2

Dienstag, 27. März 2018, 14:00

@MRMCM

Welche polnischen Dokumente du als Kind bekommst, kannst Du nur auf einer polnischen Behörde klären. In D wären das die polnische Botschaft bzw. ein Konsulat.

Meiner Meinung nach bist du Pole und hast in Warschau eine Pessel hinterlegt bekommen bei deiner Geburt, egal wo in Polen geboren, diese benötigst du auf jeden Fall.
Da deine Eltern auch Polen sind, sehe ich kein Problem.
Signatur von »Dr.pc« Moje Trójmiasto Gdańsk
Gdy Pomorze nie pomoże, to pomoże może morze, a gdy morze nie pomoże, to pomoże może Gdańsk.
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olaf

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3

Dienstag, 27. März 2018, 15:50

Du musst einige Fakten voneinander trennen.
Dank Deiner Eltern kannst Du jederzeit die PL-Staatsangehoerigkeit beantragen egal wo Du gemeldet bist. Qua Geburt bist Du aber auch D, mit Doppelstaatsbuergerschaft kenne ich mich nicht aus.
Die Taufe spielt keine Rolle...Schule aber sehr wohl..
Solange die PiS regiert wuerde ich mir das mit dem PL-Dok aber gut ueberlegen und keinesfalls die D-Doks aufgeben. Ich kenne ja Kindersoldaten nurt aus Afrika oder in Putins Zarenreich.

4

Dienstag, 27. März 2018, 19:56

Du bist in Deutschland geboren, also bist du Deutscher. (Wie alle anderen, deren Eltern auch sonst wo herkommen.)


Warum magst du einen polnischen Personalausweis haben wollen???
Signatur von »Danzig« Beste Grüße,
Oliver

Trewirski

unregistriert

5

Dienstag, 27. März 2018, 20:27

Solange die PiS regiert wuerde ich mir das mit dem PL-Dok aber gut ueberlegen und keinesfalls die D-Doks aufgeben. Ich kenne ja Kindersoldaten nurt aus Afrika oder in Putins Zarenreich.
Als Deutscher kann man eine zweite Staatsbürgerschaft innerhalb der EU auch ohne positiven Beibehaltunsgbescheid beantragen, ohne dass man schon bei der Antragstellung die deutsche SB verliert (so wie es vielen Türken ergangen ist, die auch (wieder) Türken sein wollten). Ob das Wunschland dem entspricht, ist eine andere Frage.

Obacht!


Man mus wissen, dass jedes EU-Land seine eigenen Staatsbürger schlechter stellen darf als EU-Bürger anderer EU-Staaten. Es kann also sein, dass einem als Deutscher Dinge in England erlaubt sind, die einem zum Zeitpunkt der Einbürgerung dann verboten sind. In DE gibt es auch solche Sachen. Innerhalb des Wunschlandes kann man sich nicht darauf berufen, Deutscher zu sein. Das steht z.B. ganz klar in den polnischen Vorschriften. In deren Augen biste dann ein Pole.

Ich weiß nicht, ob man ein Visum in die USA braucht, wenn man DE-PL ist. Ob das vom Abflugort abhängt? Keine Ahnung.

Auf jeden Fall kann man sich Nachteile einhandeln. Die gilt es zu kennen.

Was ich damit sagen will: die Aussage von Olaf ist ziemlich ernst zu nehmen. Gehste über die Grenze und es ist eine Generalmobilmachung gegen die Feinde der Katze vom Oberpisser, dann wirste zwangsweise eingezogen

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Trewirski« (27. März 2018, 20:33)


6

Dienstag, 27. März 2018, 21:46

Genau, du bist am am Arsch!

Daher noch mal meine Frage, warum magst nun jetzt ein Pole sein wollen??
Signatur von »Danzig« Beste Grüße,
Oliver

7

Mittwoch, 28. März 2018, 11:47

Hallo Martin,
lass dich am besten bei einem Einwohnermeldeamt in Deutschland beraten. Die kennen sich am besten mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) aus. Einige Punkte aus deiner Beschreibung verstehe ich nicht recht oder die passen nicht zusammen.

Hallo, Ich heiße Martin & bin 16 Jahre alt.

Kurze Geschichte:
Meine Eltern sind in Polen geboren & Ich in Deutschland. Ich habe darum auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Ich wurde auch in Polen getauft.
Könnte Ich theoretisch einen polnischen Personalausweis beantragen?

MfG


Demnach sind deine Eltern polnische Staatangehörige und genießen in Deutschland Freizügigkeit nach gem. § 2 FreizügG/EU. Du bist in Deutschland geboren, d.h noch lange nicht, dass du automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft hast. In Deutschland gibt es das Abstammungsprinzip und nicht wie z.B. in den USA oder Irland das Territorialprinzip. Will heißen mindestens ein Elternteil müsste Deutscher gewesen sein, als du geboren wurdest. Steht übrigens im § 4 StAG.

Ob du bereits einen deutschen Pass oder Personalausweis hast, konnte ich aus deiner Beschreibung nicht erkennen. Übrigens, so ein Personalausweis oder Pass gibt eindeutig deine Staatsangehörigkeit an.


Kann Ich ihn in Polen mit meinen Eltern beantragen oder geht das nicht?
Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

MfG


Ich gehe davon aus, dass du keine doppelte Staatsbürgerschaft hast und polnischer Staatsbürger bist. Das du in Deutschland wohnen kannst, hat was mit der Freizügigkeit zu tun.
Sollte es der Fall sein, solltest du dir einen Pass oder Personalausweis zulegen. Der ist übrigens Pflicht.


Gruß Frank

8

Mittwoch, 28. März 2018, 13:31

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland

Hallo Frank,

mir scheint, dass Du nicht ganz auf dem Laufenden bist, was die aktuellen Regeln zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit angeht. Nach § 4 (3) Staatsangehörigkeitsgesetz erwirbt ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern unter anderem dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Eltern wenigstens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.

Gruß

chód wilka

9

Mittwoch, 28. März 2018, 15:33

Staatsangehörigkeitsurkunde

Hallo Frank,

auch wenn die Auffassung weit verbreitet ist, dass Bundespersonalausweis oder deutscher Reisepass beweisend für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit seien, triff dies nach einer Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministerium des Innern nicht zu, siehe https://web.archive.org/web/201303170937…t/detail/05788/
Der Nachweis kann demnach nur durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde geführt werden.

Gruß

chód wilka

Trewirski

unregistriert

10

Mittwoch, 28. März 2018, 18:05

Simmt natürlich. Das steht so nicht nur in den Bayrischen Richtlinien. Ich hatte vorausgesetzt, dass dies alles geklärt ist.

Ich setze aber noch einen drauf.

Unabhängig davon, welchen Pass man hat und ob man nur einen oder zwei hat, gilt das Meldegesetz. Dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, muss man sich melden. Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo man sich mehr als 183 Tage im Jahr aufhält. Dort geht man zur Schule, und dort werden auch die Steuer bezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge fällig. Theoretisch kann man (aus deutscher Sicht) zwei Wohnsitze haben, einen in DE und einen im anderen Land. Der deutsche Wohnsitz ist dann aber immer Erstwohnsitz. Hier muss man bei der Steuer aufpassen. Ich denke, weiß es aber nicht genau, dass die Polen das so nicht vorsehen, nicht mal innerhalb Polens (auch wenn fast alle Polen nicht da wohnen, wo sie gemeldet sind :D). Zumindest setzen sie voraus, dass amtliche Briefe an der Meldeadresse angenommen werden. Wer also einen amtlichen Brief (Vorladung, etc.) nicht an der Meldeadresse annimmt bzw. am dortigen Postamt abholt, der hat ein Problem. Ausreden gibt es da nicht.

Man darf theoretisch nicht mit einem polnischen Kennzeichen in Deutschland herum fahren, wenn der Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Da ist man wegen Steuerhinterziehung dran. Ausnahmen sind Testfahrten der Autowerkstatt.

Wenn also eine Meldung in Polen vorliegt, geht die polnische Polizei davon aus, dass der Junge an der Meldeadresse wohnt. Wenn nicht, liegt meiner Meinung nach ein Verstoß gegen das Meldegesetz vor.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Trewirski« (28. März 2018, 18:14)


11

Mittwoch, 28. März 2018, 19:20

Dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, muss man sich melden.


Der Voilständikeit halber: es gibt auch EU-Länder in denen man sich gar nicht melden kann, weil es dort einfach keine richtige Meldebehörde gibt. Z.B. Irland.
Signatur von »toxxic« Wo immer die Klügeren nachgeben, da regieren schnell die Dummen
Amat Victoria Curam

12

Donnerstag, 29. März 2018, 00:00

Hallo Frank,

mir scheint, dass Du nicht ganz auf dem Laufenden bist, was die aktuellen Regeln zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit angeht. Nach § 4 (3) Staatsangehörigkeitsgesetz erwirbt ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern unter anderem dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Eltern wenigstens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.

Gruß

chód wilka


Ich bin schon auf dem Laufenden. Meine Aussage bezieht sich nicht auf Vermutungen, sondern was Martin als Beschreibung dargestellt hat. Er hat nirgends geschrieben, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder wie lange seine Eltern in Deutschland leben. Er hat nur geschrieben, er wurde in Deutschland geboren und ist somit Deutscher. Was nicht so stimmt. Auch in anderen Beiträgen wurde diese Aussage gemacht. Das wollte ich richtig stellen. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist nicht ganz so einfach.
Wie schon geschrieben, sollte er sich an die Behörden ( Einwohnermeldeamt und falls er polnischer Staatsbürger ist, an die zuständige Ausländerbehörde) wenden.

Da ich täglich mit Pässen und Passersatzpapieren zu tun habe, kann ich hier felsenfest behaupten , dass mir niemand eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung vorlegen musste, um seine Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Aus einem anerkannten Pass oder Passersatzpapier geht u.a. die Staatsangehörigkeit hervor. Wäre es nicht so, gäbe es z.b. keinen grenzüberschreitenden Personenverkehr.


Falls sich Martin nochmals meldet, wäre es interessant zu erfahren, welche Staatsangehörigkeiten er nun hat.

Gruß Frank

13

Donnerstag, 29. März 2018, 09:55

Ich habe eine Deutsche Staatsangehörig keit

Erstmal danke ich jeden für die Antworten.

@benki
Ich besitze die Deutsche Staatsangehörigkeit.

14

Donnerstag, 29. März 2018, 13:57

Hallo Martin,

schön dass du dich nochmals gemeldet hat. Das macht die Beantwortung einiger Fragen einfacher.

Ich schicke dir eine PN.

Gruß Frank

15

Donnerstag, 29. März 2018, 14:15

Private Nachrichten an nicht registrierte User ?

Hallo,

private Nachrichten an nicht registrierte User? Bisher war ich davon ausgegangen, dass dies nicht möglich ist.

Gruß

chód wilka

16

Donnerstag, 29. März 2018, 14:15

Jetzt kannst du mir eine PN schicken

Hallo Martin,

schön dass du dich nochmals gemeldet hat. Das macht die Beantwortung einiger Fragen einfacher.

Ich schicke dir eine PN.

Gruß Frank


Jetzt kannst du mir eine PN schicken, ich war nicht registriert :D

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